Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat für das Bauvorhaben „Neubau der A 44 einschließlich Autobahnkreuz Ratingen-Ost“ die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Das Land NRW hat die Projektmanagementgesellschaft DEGES mit der weiteren Betreuung des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Autobahn A 44 von Bau-Kilometer 14+150 bis 14+780 einschließlich des Autobahnknotens A 44/A 3 (Autobahnkreuz Ratingen-Ost) im Hinblick auf die Einleitung des Straßenoberflächenwassers beauftragt.

Zur Reduzierung der bisherigen Einleitungsmenge in den Vorfluter ist beabsichtigt, die bestehende Sonderanlage an der Autobahn A 3 umzubauen und zusätzlich auf einem bundeseigenen Grundstück eine so genannte RiStWag-Anlage (gemäß den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten) und ein Regenrückhaltebecken zu bauen. Für das Planvorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.

Aufgrund der möglicherweise geänderten Betroffenheit liegt das Deckblatt mit Stand Mai 2016 in der Zeit vom 04.10.2016 bis einschließlich 03.11.2016 im Verwaltungsgebäude Stadionring 17, 40878 Ratingen, im 2. Obergeschoss (Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung) während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Jeder, dessen Belange erstmals oder stärker als bisher berührt werden, kann bis spätestens 17.11.2016 Einwendungen schriftlich einreichen oder zu Protokoll geben. Die bisher fristgerecht erhobenen Einwendungen bleiben unangetastet und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Quelle: Meldung übernommen vom Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung der Stadt Ratingen

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Projekt:

A 44: Neubau Lückenschluss Ratingen – Velbert