Wichtige Etappe für den Ersatz der maroden Rader Hochbrücke: Ab dem 20. November liegen sämtliche Unterlagen für den geplanten Neubau einer Zwillingsbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal öffentlich aus. „Damit ist für dieses wichtige Infrastruktur-Vorhaben ein weiterer entscheidender Meilenstein erreicht“, so der schleswig-holsteinische Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz. Geplant und umgesetzt wird das knapp 300 Millionen Euro teure Bauvorhaben von der DEGES, die vom Land Schleswig-Holstein mit dem Brückenbau samt sechsstreifiger Fahrbahn-Erweiterung zwischen der Anschlussstelle Rendsburg/Büdelsdorf und dem Autobahnkreuz Rendsburg beauftragt wurde.

Die Pläne, die erste Änderungen gegenüber der Ursprungsvariante enthalten, werden vom Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) geprüft. Das APV führt hierzu ein Anhörungsverfahren durch, wobei aufgrund der bestehenden Beschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie die Auslegung der Planunterlagen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt wird.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen sind auf der Internetseite https://planfeststellung.bob-sh.de sowie im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/sh in der Zeit vom 20. November 2020 bis einschließlich 21. Dezember 2020 abrufbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme in den Amtsverwaltungen des Amtes Eiderkanal, des Amtes Hüttener Berge, des Amtes Achterwehr und des Amtes Trave-Land aus. Die Einsichtnahme ist teilweise nur nach telefonischer Terminabsprache möglich. Zu den Planunterlagen kann jeder, dessen Belange durch das Straßenbauvorhaben berührt werden, bis vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis einschließlich 18. Januar 2021 – schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen beim APV erheben.

Gegenstand der 1. Planänderung sind im Wesentlichen technische Änderungen sowie die Überarbeitung und Anpassung der umweltfachlichen Untersuchungen, insbesondere des landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzepts. Im Weiteren wurden Gutachten neu erstellt (z. B. Herstellungskonzept, Ermittlung von Schiffsstoßlasten für die Schutzböschungen vor der Rader Hochbrücke), die ebenfalls mit veröffentlicht werden.

Die Änderungen sind aufgrund der Einwendungen zur Planauslegung im Mai 2019 und erforderlicher Aktualisierungen erfolgt.

Buchholz zeigte sich vor allem erfreut, dass trotz der Corona-Pandemie die Planungen mit Hochdruck weitergeführt werden: „Gerade vor dem Hintergrund der geringen Restnutzungsdauer des Bestandsbauwerks ist es wichtig, zügig Baurecht zu erlangen. Ziel ist, dass der Planfeststellungsbeschluss in 2021 vorliegt.“

Stellungnahmen und Einwendungen werden von der Planfeststellungsbehörde bei der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses berücksichtigt. Es gilt weiterhin der ambitionierte Zeitplan, nach dem die erste Hälfte der Zwillingsbrücke im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden soll. Die Gesamtfertigstellung ist für 2029 geplant.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Projekt:

A 7: Ersatzneubau Rader Hochbrücke