Von Frühjahr bis Herbst dieses Jahres kartieren Fachgutachter ausgewählte Tierarten in deren relevanten Lebensbereichen des gesamten vorläufigen Untersuchungsraumes für die B 87n. Diese Kartierungen und Erhebungen werden für die Erstellung des Berichtes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie weiterer Fachgutachten für das Linienbestimmungsverfahren benötigt.

In der derzeit laufenden Vorplanung sind vor allem Informationen zu Arten wichtig, deren Vorkommen für die Entwicklung und Beurteilung von möglichen Trassenvarianten der Bundesstraße relevant sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den besonderen Arten- und Gebietsschutz. „Wir benötigen eine aktuelle Datengrundlage bezüglich der Vorkommen der Tierarten für eine umweltfachliche Bewertung der betrachteten Korridore“, erklärt Mirjam Gärtner, Umweltingenieurin bei der DEGES für die B 87n. „Außerdem können wir auf diesem Weg auch die bereits vorhandenen Umweltdaten bezüglich ihrer Aktualität überprüfen.“ Gegenstand der Kartierungen sind Brutvögel, Greifvögel, Biber, Fischotter, Fledermäuse, Zauneidechsen und Amphibien.

Die Ergebnisse werden im Rahmen des Scopings in die gemeinsame Abstimmung mit den Umweltbehörden einfließen. Hinter dem Begriff „Scoping“ befindet sich die Sicherung der Belange des Umweltschutzes. Im Rahmen eines Scopingverfahrens werden mit den zuständigen Behörden der Untersuchungsraum und die Untersuchungstiefe für die Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens vereinbart.

Auf Grundlage der Ergebnisse der laufenden Kartierung soll auch ein weiterer Erfassungsbedarf für die Tierarten ermittelt werden. Diese Kartierungen sind für das kommende Jahr vorgesehen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Projekt:

B 87n: Leipzig (A 14) – Taucha – Eilenburg