B 111: Baurecht für Ortsumgehung Wolgast
Nach Ablauf der Klagefrist ist der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolgast im Zuge der B 111 ist rechtskräftig geworden, die Klagefrist ist abgelaufen. Der Bau des wichtigen Infrastrukturprojekts kann damit voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnen.
Die Planung für die Ortsumgehung wurde von der DEGES betreut. Mit der Baurechtschaffung sind die Leistungen der DEGES abgeschlossen. Die weitere Projektabwicklung und die Baudurchführung erfolgen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. „Ich freue mich sehr, dass die Zustimmung zu diesem wichtigen Infrastrukturprojekt so groß ist und der Planfeststellungsbeschluss nicht beklagt wurde. Sobald die Zustimmung des Bundesministers vorliegt, können die ersten Ausschreibungen veröffentlicht werden“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Infrastrukturminister Christian Pegel.
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