B 87n, Abschnitt Taucha: Vorgezogene umweltfachliche Risikoanalyse liegt vor
Gutachter führten eine erste grobe Bewertung der Sachgebiete Natura 2000, EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie Raumordnung durch.
Als Prüfauftrag aus dem Beteiligungsverfahren wurde durch die Umweltplaner von Froelich & Sporbeck im Auftrag der DEGES eine „Vorgezogene umweltfachliche Risikoanalyse“ für den Abschnitt Taucha erarbeitet. Die Gutachter führten eine erste grobe Bewertung der Sachgebiete Natura 2000, EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie Raumordnung durch. Diese haben aufgrund ihrer rechtlichen Auswirkungen im Planungsraum eine besondere Bedeutung. Mit der Risikoanalyse sollte die Frage geklärt werden, ob es zielführend ist, die im Beteiligungsverfahren erarbeiteten Trassenvarianten für die B 87n im Bereich Taucha in den nachfolgenden Verfahren aus umweltfachlicher Sicht weiter zu verfolgen.
Die Gutachter haben mögliche Problembereiche und Risiken herausgearbeitet und im Ergebnis empfohlen, die Trassenvarianten in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren vertieft zu untersuchen.
„Die vorgezogene umweltfachliche Risikoanalyse stellt in keiner Weise eine Vorentscheidung zugunsten einer Trassenvariante dar“, stellt Werner Breinig klar, Projektleiter für die B 87 bei der DEGES. „Die Risikoanalyse beschreibt eine erste, sehr grobe Einschätzung der potentiellen Umweltauswirkungen der verschiedenen Trassenvarianten. Eine vollumfängliche Bewertung der Umweltauswirkungen beinhaltet weitaus mehr Sachgebiete als die drei in der Risikoanalyse behandelten. Aus diesem Grunde werden sowohl die bestandsnahe Variante durch Taucha als auch die Südvarianten durch die Partheaue weiterhin in den folgenden förmlichen Verfahren betrachtet und bewertet.“
Natura 2000
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten.
Die bestandsnahe Variante und die Südvarianten unterscheiden sich nur geringfügig in Bezug auf ihre potenziellen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets „Partheaue“. Unterschiede bestehen hauptsächlich in der Vorbelastung. Als wesentlicher Vorteil der bestandsnahen Variante erweist sich der Umstand, dass die Querung der Partheaue im Bereich der vorhandenen Parthe-Brücke vorgesehen ist, wodurch es zu keiner Neuzerschneidung des FFH-Gebietes kommt.
Sowohl für die bestandsnahe Variante als auch für die Südvarianten können zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen der vorgezogenen Risikoprüfungen erhebliche Beeinträchtigungen für den im Gebiet vorkommenden Lebensraumtyp „Magere Flachlandmähwiesen“ nicht vollständig ausgeschlossen werden. Hierfür ist eine vertiefte Prüfung, eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Da die Parthe die natürliche Vorflut bildet, sind zum Schutz des Lebensraumtyps und der Erhaltungsziele entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vorzusehen. Dazu gehört beispielsweise die Vorbehandlung des Oberflächenwassers der Fahrbahn vor dessen Einleitung in die Parthe. Für die Vorbehandlung bietet sich ein Regenrückhaltebecken mit Leichtflüssigkeitsabscheider und Absetzbecken außerhalb des FFH-Gebietes an.
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie dient dem europaweiten Schutz aller vorhanden Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer. Ziel ist es, diese so genannten „Wasserkörper“ in einen qualitativ „guten Zustand“ zu überführen. Das bedingt, dass sich die Qualität der Wasserkörper nicht verschlechtern darf. Vielmehr ist eine Verbesserung der Qualität im Sinne eines „Verbesserungsgebots“ anzustreben. Insofern sind die Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Parthe, den Loesegraben und das Grundwasser zu untersuchen.
Positiv für die bestandsnahe Variante ist hervorzuheben, dass eine geringere Fläche des Überschwemmungsgebietes der Partheaue beansprucht wird. Positiv spricht für die Südvarianten, dass während der Bauzeit voraussichtlich keine provisorische Verkehrsführung eingeplant werden muss.
Durch den Tunnel bei der bestandsnahen Variante kann es zu einer Störung der Grundwasserfließrichtung kommen, welche sich aber nicht verschlechternd auf den mengenmäßigen oder chemischen Grundwasserzustand auswirkt. Durch die geringe Versiegelung, die geringe Einschränkung der Grundwasserneubildung, den geringeren Eingriff in das Überschwemmungsgebiet sowie eine geringere Anzahl an Maßnahmen zum Verbesserungsgebot, wird die bestandsnahe Variante als konfliktärmere Variante eingestuft.
Generell sind in allen Varianten umfangreiche Maßnahmen an den Gewässern durchzuführen, die ein Eintreten des Verschlechterungsverbots verhindern.
Raumordnung
Die Raumordnung sorgt überörtlich und fachübergreifend für einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen und Funktionen des Gesamtraums.
Die Unterschiede zwischen den untersuchten Trassenvarianten in Bezug auf potenzielle Auswirkungen auf Belange der Raumordnung sind deutlich. Der Bereich der Südvarianten ist kaum durch Verkehrslärm belastet. Ferner besitzt der Bereich um Sehlis eine hohe Bedeutung hinsichtlich des Arten- und Biotopschutzes, Klima- und Bodenschutzes, sowie des Hochwasserschutzes und des Landschaftserlebens bzw. der Erholung des Menschen. Dagegen führt die bestandsnahe Variante größtenteils durch bebaute Gebiete (Industrie- und Gewerbegebiete, Wohngebiete), die durch Verkehrslärm der B 87 und der parallel verlaufenden Bahnlinie bereits stark vorbelastet sind.
Fazit
Die vorgezogene umweltfachliche Risikoanalyse wurde mit dem Wissensstand von November 2019 erstellt und dient als erste Risikovorabschätzung. Aus derzeitiger Sicht stößt keine der Trassenvarianten auf unüberwindbare umweltfachliche Hindernisse. Dennoch ist aus Sicht der Auswirkungen auf die Umwelt ein gewisser Trend zur bestandnahen Variante zu erkennen. In den weiteren Prozessschritten ist eine detaillierte und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung zu erstellen, in der die Auswirkungen des Straßenvorhabens auf alle Umweltschutzgüter bewertet werden. Hierbei sind nach den rechtlichen Vorgaben alle ernsthaft in Betracht kommenden Trassenvarianten einzubeziehen. Gerade mit Blick auf die FFH-Verträglichkeit sowie auf die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, ist eine umfangreiche Prüfung auf Basis genauerer Informationen zur technischen Planung unabdingbar. In diesem Zusammenhang müssen auch die Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen weiter konkretisiert werden. Für die weitere Abwägung zwischen den Varianten sind neben der Umwelt auch andere Aspekte in den Blick zu nehmen, wie künftige Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Kosten.
Weiterführende Informationen
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