Bald können voraussichtlich auch im letzten Neubauabschnitt der A 14 die vorbereitenden Arbeiten beginnen: Der Planfeststellungsbeschluss für das Teilstück zwischen den Anschlussstellen Wittenberge und Karstädt liegt mit Datum vom 1. März 2024 vor. Mit dem Beschluss der Planfeststellungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) gibt es nun Baurecht für die knapp 18 Kilometer lange Strecke durch Brandenburg. Der Abschnitt wird durch die DEGES im Autrag der Autobahn GmbH des Bundes realisiert.

Zum Projekt gehören neben dem Neubau der Autobahnstrecke und der bewirtschafteten Rastanlage „Löcknitztal“ auch die Anpassungen mehrerer öffentlicher Straßen (u. a. B 195, B 189, L 12, K 7034) und Gewässer II. Ordnung (u. a. Schmaldiemen, Düpgraben, Premsliner Graben) sowie umfangreiche landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen. Diese umfassen beispielsweise Baum- und Heckenpflanzungen, ökologischen Waldumbau, Erstaufforstung, Anlage von Blühstreifen, Entwicklung von Ackerbrachen und Extensivgrünland mit Kleingewässern, Anlage von Sukzessionsflächen und das Anbringen von Nistkästen.

Im nächsten Schritt wird die Auslegung des Beschlusses ortsüblich bekannt gemacht. Das heißt, dass in den Amtsblättern der Städte, Ämter und Gemeinden sowie im Amtsblatt für Brandenburg und in der Lokalpresse über die Auslegung des Beschlusses informiert wird. Der Planfeststellungsbeschluss selbst wird dann zusammen mit den festgestellten Planungsunterlagen vom 2. bis 15. Mai 2024 in den Städten Wittenberge, Perleberg und Wittstock-Dosse, in den Ämtern Bad Wilsnack/Weisen und Lenzen-Elbtalaue, in den Gemeinden Karstädt, Gumtow, Plattenburg und Heiligengrabe während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Kurz vor Beginn der Auslegung können die Unterlagen ab dem 30. April 2024 auch auf der Homepage des LBV eingesehen werden.

Wie geht es weiter?

Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung des Eingriffs durch die A 14 in Natur und Landschaft liegt das Augenmerk zunächst darauf, alle erlassenen Auflagen und Vorleistungen zu erbringen, die notwendig sind, um mit dem Bau beginnen zu können. Die Eingriffe sind vorab auszugleichen, d. h. es müssen vorab die ökologischen Funktionen hergestellt werden, die durch den Eingriff verlorengehen, beispielsweise durch die Schaffung von Ersatzhabitaten für bestimmte Tierarten. Außerdem sind sämtliche Flächen archäologisch zu untersuchen. Weiterhin werden umfangreiche Planungsleistungen erbracht, die für die konkrete Beschreibung der nötigen Bauleistungen benötigt werden (bspw. Brückenplanungen).

Erst nach den Bauvorbereitungen kann mit den eigentlichen Hauptbauleistungen begonnen werden.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Projekt:

A 14: Abschnitt 4 (Wittenberge bis AS Karstädt)