Bereits vor Baubeginn für die A 49 schafft die DEGES neue Lebensräume für geschützte Tierarten, darunter die Zaun­eidechse. Ab heute wird die 2019 begonnene Umsiedlung der Reptilien südlich von Stadtallendorf nach Abschluss der Winterruhe fortgesetzt und in diesem Jahr abgeschlossen. Weitere Ersatzhabitate hat die DEGES für den Kammmolch angelegt. Die Maßnahmen im Einzelnen:

Herstellung von Zauneidechsenbiotopen

In insgesamt drei Bereichen wurden auf einer Gesamtfläche von 2,8 Hektar Ersatzbiotope für Zauneidechsen hergestellt. Diese befinden sich südlich von Stadtallendorf im Bereich des Geiersberges, an einem Waldrand nördlich der Klein sowie an einem Waldrand parallel zur B 62 in der Nähe der Kirschbrücke.

Die Zauneidechsenbiotope bestehen aus Schotter- und Sandstreifen, Steinhaufen, Totholz sowie Wurzelstubben. Zudem werden als Lebensraum für die Zauneidechsen zusätzlich extensives Grünland, Saumstreifen und lichte Laubwaldstrukturen entwickelt.

Anlage von Kammmolchteichen und Waldumbaumaßnahmen im Dannenröder Forst

Im Bereich des Dannenröder Forsts wurden im Umfeld einer geplanten Grünbrücke vier neue Laichgewässer für den Kammmolch hergestellt. Jedes dieser vier neuen Gewässer hat eine Flächengröße von rund 100 Quadratmetern. Außerdem wurde ein vorhandener größerer Teich entschlammt; er eignet sich somit auch wieder als Laichgewässer für den Kammmolch.

Im Umfeld der neuen Kammmolchteiche wurden außerdem im Dannenröder Forst in einem Umfang von vier Hektar Waldumbaumaßnahmen gezielt für den Kammmolch durchgeführt, sodass die Waldflächen als Landlebensraum zur Verfügung stehen. Konkret wurde die Entwicklung von naturnahen Eichenmischwäldern durchgeführt, indem über 12.000 Trauben-Eichen in vorhandene ausgelichtete Waldflächen gepflanzt wurden.

Hintergrund zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Insgesamt werden für den Neubau der A 49 zwischen der AS Schwalmstadt und dem Ohmtal-Dreieck in einem Umfang von ca. 750 Hektar Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verwirklicht. Des Weiteren sorgen umfangreiche Auflagen gemäß der geltenden Verordnungen, Richtlinien und des Planfeststellungsbeschlusses für den Grundwasserschutz während der Bauzeit.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Projekt:

A 49: AS Fritzlar – Ohmtal-Dreieck (A 5/A 49)