
Daten und Fakten
- Gesamtlänge Erhaltung/Betrieb: ca. 64 km
- davon Ausbau: ca. 58 km (ca. 29 km sechsstreifige Erweiterung der A 10 und ca. 29 km grundhafte Erneuerung der A 24)
- Vertragsdauer: 30 Jahre
- Bauzeit: 4,5 Jahre
Karte
Projektbeschreibung
Verkehrsbedeutung:
Als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes haben die A 10 und die A 24 eine großräumige, überregionale und grenzüberschreitende Verbindungsfunktion zwischen den aus nördlicher, östlicher, südlicher und westlicher Richtung mit dem Berliner Ring verbundenen Autobahnen A 2, A 9, A 11, A 12, und A 13 und dem Norden Deutschlands sowie Europas. Darüber hinaus werden am AD Kreuz Oranienburg die A 111 und am AD Pankow die A 114 aus dem nördlichen Stadtgebiet Berlins an das überregionale Straßennetz angeschlossen.
Weitere Infos zum Projekt erhalten Sie bei der Havellandautobahn GmbH.
Besonderheiten
- Erstmalig bei einem ÖPP-Projekt findet BIM beim Verfügbarkeitsmodell A 10/A 24 Anwendung. Der Vertragsgegenstand umfasst diesbezüglich die vollständige Planung und Begleitung des Baus sowie der Erhaltung im Vertragszeitraum nach der BIM-Methode für einen 5 Kilometer langen Abschnitt an der A 24 (inkl. einem A-Bauwerk).
- Die sechsstreifige Erweiterung eines ca. 5,4 Kilometer langen Abschnitts der Vertragsstrecke (östlich der AS Kremmen (A 24) bis westlich des AD Havelland (A 10) wurde bereits im Jahr 2014 abgeschlossen. Für diesen Bereich werden im Rahmen des Verfügbarkeitsmodells A 10/A 24 keine Bauleistungen, sondern lediglich Erhaltungs- und Betriebsdienstleistungen erbracht.
- Für den Streckenabschnitt auf dem A 10 Westring zwischen dem AD Havelland und der AS Falkensee (ca. 10,3 Kilometer) gehört ausschließlich der Winterdienst zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Projektstand
Die Verkehrsfreigabe wurde am 11. November 2022 gefeiert. Der symbolische erste Spatenstich war am 4. Juli 2018 erfolgt.
Ausblick
Restarbeiten werden bis Ende 2022 abgeschlossen.
Trassenferne Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Als Vorabmaßnahmen sowie projektbegleitend wurden gemäß Planfeststellungsbeschluss erforderliche trassenferne Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch den Auftraggeber durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise Aufforstungen, Gehölzpflanzungen, Entsiegelungen und Gewässerrenaturierungen auf einer Gesamtfläche von mehr als 430 Hektar. Zusätzlich wurden mehr als 250 Ameisennester sowie Zauneidechsen in neue Habitate umgesetzt. Außerdem wurde ein Fledermauswinterquartier optimiert, und Nisthilfen für Vögel und Quartiere für Fledermäuse wurden angebracht.
Einleitung
Der Verkehr in Deutschland nimmt stetig zu. Durch Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen wird die Leistungsfähigkeit des Fernstraßennetzes gesichert. Um Strecken bei Bedarf an die gestiegenen Verkehrsmengen anpassen zu können, müssen enorme finanzielle Mittel aufgebracht werden. Die Ressourcen des Bundes sind jedoch begrenzt. Bereits seit über 15 Jahren gehen der Bund und private Unternehmen Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) ein, um Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland in hoher Qualität zu erhalten, zu erneuern und auszubauen.
Welche Vorteile hat eine Öffentlich-Private Partnerschaft?
Die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen bringt eine Reihe von Vorteilen:
- Der Bau bzw. Ausbau von großen Autobahnabschnitten wird schneller umgesetzt.
- Die Bauausführung hat eine überdurchschnittlich hohe Qualität.
- Der private Partner trägt Verantwortung für einen langen Zeitraum und richtet seine Arbeiten nach dem Lebenszyklus der Infrastruktureinrichtung aus.
Wie wird eine ÖPP-Vereinbarung geschlossen?
Die öffentliche Hand schreibt das Infrastrukturprojekt in einem europaweiten Vergabeverfahren aus. Nach Eingang der Erstangebote erfolgen Verhandlungen, und die Bieter geben ihr endgültiges Angebot ab. In der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU) wird das am besten bewertete Angebot mit dem konventionellen Vergleichsmaßstab (sog. Public Sector Comparator, PSC, der die Kosten des Vorhabens bei Realisierung allein durch die öffentliche Hand ausdrückt) verglichen. Nur wenn das ÖPP-Angebot mindestens ebenso wirtschaftlich ist wie die konventionelle Realisierung, erfolgt die Vergabe, und der ÖPP-Projektvertrag kommt zustande.
Was sind die Inhalte eines ÖPP-Vertrags?
Dem privaten Partner werden für einen genau festgelegten Streckenabschnitt die Planung, der Bau, die Erhaltung und der Betrieb übertragen. Die private Seite übernimmt ebenfalls einen Teil der Finanzierung des Projektes. Die Laufzeit eines ÖPP-Vertrags beträgt in der Regel dreißig Jahre.
Führt ein ÖPP-Projekt zur Privatisierung der Infrastruktur?
Nein. Der Staat überträgt privaten Unternehmen Aufgaben, die zuvor von der öffentlichen Hand erledigt wurden. Der private Partner setzt das Projekt effizient um. Der als ÖPP realisierte Streckenabschnitt bleibt dabei über die gesamte Laufzeit des Vertrages und auch danach Eigentum des Bundes. Auch hoheitliche Aufgaben werden nicht übertragen (Ausnahme: Gebührenerhebung beim F-Modell, siehe „Wie wird ein ÖPP-Projekt finanziert?“).
Wie wird ein ÖPP-Projekt finanziert?
Das private Unternehmen finanziert einen Teil der Baukosten. In der Regel leistet die öffentliche Hand eine Anschubfinanzierung.
Sobald die Strecke in Betrieb genommen wird, erhält der private Partner von der öffentlichen Hand eine Vergütung. Diese Zahlungsverpflichtungen werden im Bundeshaushalt für die gesamte Vertragslaufzeit ausgewiesen und stellen somit keine verdeckte Staatsverschuldung und/oder Umgehung der Schuldenbremse dar.
Wie die Vergütung bemessen und auf welcher Grundlage sie bezahlt wird, hängt von der Art des ÖPP-Vertrags ab. Im Bundesfernstraßenbau gibt es hierfür drei verschiedene Grundmodelle.
Das A-Modell
Beim Ausbau-Modell (A-Modell) richtet sich die Vergütung für das private Unternehmen nach der Anzahl der Fahrzeuge, die nach Fertigstellung den Abschnitt nutzen. Die Grundlage der Vergütung ist die Lkw-Maut, die in Deutschland seit 2005 auf Autobahnen und seit 2018 auf Bundesstraßen erhoben wird.
Wenn bei Baustellen oder Qualitätsmängeln auf der Strecke Fahrstreifen gesperrt werden oder der Verkehr anderweitig beeinträchtigt wird, erfolgen Abzüge von der Vergütung.
Das V-Modell
Beim Verfügbarkeitsmodell (V-Modell) erhält der private Partner eine Vergütung dafür, dass die Strecke im festgelegten Umfang und vereinbarter Qualität für den Verkehr nutzbar ist.
Wenn baubedingt Fahrstreifen reduziert oder Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet werden müssen, reduziert die öffentliche Hand ihre Zahlungen.
Das F-Modell
Das F-Modell wurde benannt nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz.
Auf Grundlage des Gesetzes kann der private Betreiber für die Nutzung des Streckenabschnitts eine Gebühr von allen Verkehrsteilnehmern einfordern. Das heißt, die Mautpflicht besteht beispielsweise auch für Pkw und Motorräder. Die Höhe der Maut wird durch die zuständige Landesbehörde festgelegt. Die Anwendung des F-Modells ist beschränkt auf Brücken, Tunnel und Gebirgspässe sowie auf mehrstreifige, autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen.
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