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A 72: Rathendorf – Borna In Betrieb

Vierstreifiger Autobahnneubau in Sachsen

Ossabachtalbrücke mit grüner Wiese
Ossabachtalbrücke | Bildnachweis: DEGES

Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: ca. 22 km

Karte

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Projektbeschreibung

Im Zuge des vierstreifigen Neubaus der A 72 in Sachsen von der A 4 bis zur A 38 wurden 22,2 Kilometer zwischen Rathendorf und Borna durch die DEGES  realisiert.

  • Investitionen (Bau und Grunderwerb): ca. 203 Mio. € (DEGES)

Außerdem erfolgte auf drei Kilometer der sechsstreifige Ausbau im Bereich AK Chemnitz (A 4) – AS Chemnitz-Süd.

  • Investitionen (Bau und Grunderwerb): ca. 195 Mio. € (DEGES)

Die Bundesautobahn A 72 von Chemnitz nach Leipzig ist eine verkehrlich und wirtschaftlich wichtige Verbindung dieser Oberzentren. Darüber hinaus wird das „Sachsendreieck“ Dresden/Leipzig/Chemnitz nach der Fertigstellung durch eine Autobahn geschlossen.

Durch die großräumige Ortsumgehungsfunktion der A 72 werden die bestehenden Ortsdurchfahrten erheblich entlastet. Der westsächsische Wirtschaftsraum Zwickau/Chemnitz/Leipzig wird zudem durch den Bau dieser Bundesautobahn wesentlich gefördert. Aus Sicht des Bundes hat dieses Projekt eine hohe Bedeutung. Die A 72 wird mit EFRE-Mitteln gefördert.

EU BMVI Siegel

Projektstand

Die Verkehrsfreigabe für die A 72 im Abschnitt Rathendorf – Borna erfolgte am 9. August 2013.

Abschnitt Rathendorf – Frohburg

  • Der Bau der Ossabachtalbrücke begann im Juni 2009, der Streckenbau von Rathendorf nach Frohburg im Frühjahr 2010.
  • Die Arbeiten im Streckenbau im Abschnitt Rochlitz – Frohburg wurden seit Februar 2011 durchgeführt. Der Betoneinbau auf rund 10,4 km dieses Abschnitts wurde Ende November 2012 abgeschlossen. Für das verbleibende Teilstück von rund 4 km wurde aufgrund der schwierigen Baugrundverhältnisse ein Wechsel von der ursprünglich geplanten Fahrbahnbefestigung in Beton auf Asphalt vorgenommen.
  • Im Sommer 2011 wurden die Arbeiten an der Ossabachtalbrücke sowie an zwei weiteren vorgezogenen Bauwerken abgeschlossen.
  • Vorgezogene Landschaftsbauarbeiten (Fledermausleitpflanzungen) wurden 2011 an den Freistaat Sachsen übergeben.

Abschnitt Frohburg – Borna

  • Für den Abschnitt Frohburg – Borna wurde das Planfeststellungsverfahren im April 2009 abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss wurde beklagt. Im Ergebnis der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde ein Vergleich geschlossen, der den Bau der A 72 in diesem Streckenabschnitt ohne die Anschlussstelle Frohburg ermöglichte.
  • Die Baumaßnahmen für die Talbrücke Zedtlitzer Grund wurden im Dezember 2009 beauftragt. Der feierliche Baubeginn erfolgte im März 2010. Im Oktober 2010 wurde der erste Hauptträgerabschnitt verschoben. Der Überbau der Brücke wurde Ende 2011 fertiggestellt. Im Jahr 2012 wurden Arbeiten an den Kappen, der Abdichtung der Fahrbahn, der Anstrich sowie weitere Restarbeiten durchgeführt. Die Talbrücke Zedtlitzer Grund wurde im November 2012 fertiggestellt.

    Bauarbeiten auf der Talbrücke Zedlitzer Grund
    Talbrücke Zedtlitzer Grund: Verschub des ersten Hauptträgerabschnitts | Bildnachweis: DEGES
  • Die dynamische Intensivverdichtung des bergbaulich vorgeprägten Baugrunds begann im Frühjahr 2010 und wurde Mitte Dezember 2010 abgeschlossen.
  • Der Bau der Strecke und weiterer drei Bauwerke begann im Juni 2011. Der Asphalteinbau im Abschnitt Frohburg – Borna wurde im September 2012 abgeschlossen.
  • Die vorgezogenen Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes wurden 2011 abgeschlossen.

Abschnitt Lärmschutzwall Borna-Süd – Borna-Nord

  • Der Abschnitt wurde als B 95 Ortsumgehung Borna am 13. September 2006 unter Verkehr genommen. Vor Höherstufung der B 95 zur A 72 war die Nachrüstung eines Lärmschutzwalles erforderlich. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 10. Januar 2012.
  • Der Auftrag zum Bau des Lärmschutzwalls wurde im Oktober 2012 erteilt, Baubeginn war im November 2012. Die Maßnahme wurde im Sommer 2013 abgeschlossen.

Ausblick

Für den Neubau der Anschlussstelle Frohburg läuft das Planfeststellungsverfahren. Die DEGES bearbeitet aktuell die Stellungnahmen und Einwendungen im Zuge des Verfahrens und geht davon aus, dass die nächsten Verfahrensschritte im Jahr 2024 eingeleitet werden können.

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