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B 212n in Bremen In Planung

Vierstreifiger Neubau einer Bundesstraße zwischen der A 281, AS Bremen-Seehausen und der Landesgrenze Bremen/Niedersachsen

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Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: ca. 3 km
  • Gesamtkosten: ca. 35 Mio. €

Projektbeschreibung

  • Die Planung der B 212n zwischen dem Unterweserraum und dem Anschluss an die A 281 steht in einem engen Zusammenhang zur Planung und Realisierung der Autobahneckverbindung A 281 zwischen den Bundesautobahnen A 27 und A 1.
  • Im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die B 212n als Projekt mit hohen Anforderungen an umwelt- und naturschutzfachliche sowie städtebauliche Aspekte in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft.

Projektstand

Projektdaten:

  • Gesamtlänge:                             ca. 3 km
  • Querschnitt:                               zweistreifig
  • Anschlussstellen:                       2
  • Bedarfsplan:                               weiterer Bedarf mit Planungsrecht
  • Verkehrsbelastung: ca. 26.000 Kfz/24h (Prognose 2030) bei voller Verknüpfung mit der L 875, ca. 10.000 Kfz/24h (Prognose 2030) für Planfall ohne Verknüpfung B 212n/L 87
  • Sachstand: Linienbestimmt, Vorzugsvariante wurde erarbeitet, Erstellung RE-Entwurf wurde begonnen
  • Aktuell laufen noch bis August 2023 Baugrunderkundungen für die weitere Planung, Durchführung von 09/2022 bis 08/2023

Die gesamte Realisierung der B 212n über die Landesgrenze Bremen/Niedersachsen bis zum Anschluss an die A 281 führt künftig zu einer verbesserten verkehrlichen Verbindung zwischen den Räumen Wesermarsch, Delmenhorst und Bremen mit ihren vielfältigen Verflechtungsbeziehungen sowie einem Anschluss des Unterweserraumes mit seinen Seehafenstandorten an das Fernstraßennetz.  Anbaufreiheit,  Querschnittsgestaltung und die Entlastung der Ortsdurchfahrten verbessern zusätzlich auch die Verkehrssicherheit.

Im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die B 212n für den Bremer Bereich in den weiteren Bedarf, für den niedersächsischen Bereich in den vordringlichen Bedarf eingestuft.

Auf Grundlage von im Jahre 2009 abgeschlossenen Raumordnungs- und Flächennutzungs-Planänderungsverfahren stellte die NLStBV GB Oldenburg in 04/2010 den Antrag auf Linienbestimmung beim BMVBS.Am 13. Dezember 2012 wurde dieser genehmigt.

Die ersten Ingenieurverträge für die Erstellung von Planfeststellungsunterlagen wurden beauftragt. Die Findung der geeigneten Trassenführung fand im Rahmen eines Dialogverfahrens statt. Ein Ergebnis zur weiter zu verfolgenden Linienführung (inkl. Verknüpfung mit dem nachgeordneten Straßennetz) stand zur Jahresmitte 2019 fest.

Auf öffentlichen Veranstaltungen wurde die vorzugswürdige Variante – die südliche Trassenführung mit einem halben Anschluss an die L875 – vorgestellt.

Ausblick

  • Bis Mitte des Jahres 2024 ist die Erarbeitung eines RE-Entwurfes geplant. Die Finalisierung der Baugrundaufschlüsse verschiebt sich wegen der nassen Witterung und der Berücksichtigung des Brut- und Rastgeschehens von März auf August 2023.Die Maßnahme beeinträchtigt mehrere EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete.

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