Vorwort

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In dieser Ausgabe informieren wir über das Ergebnis der schriftlichen Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren

Herzliche Grüße
Ihr B 87-Projektteam

Raumordnungsverfahren

Zustimmung zum Untersuchungsraum und zu den Inhalten

Tischvorlage - Dokument mit DEGES-Logo

Die deutliche Mehrheit der Träger öffentlicher Belange stimmt dem Untersuchungsraum für das Raumordnungsverfahren sowie den geplanten Inhalten für die Raumordnungsunterlagen zu. Das ist das Ergebnis der schriftlichen Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren, über das im vergangenen Januar berichtet wurde. Für die schriftliche Antragskonferenz wurde eine Tischvorlage erstellt. Darin wurden die Vorschläge der DEGES zum Untersuchungsraum sowie zu den zu untersuchenden Inhalten für die Raumordnungsunterlagen vorgestellt. Die Ergebnisse des freiwilligen Beteiligungsverfahrens in den Jahren 2018 und 2019 zur Findung einer Vorzugstrasse flossen in die Tischvorlage mit ein.

Von den insgesamt 52 Behörden, Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen sowie Umweltverbänden, haben 32 ihre Stellungnahme abgegeben. 28 positionierten sich neutral bis deutlich befürwortend gegenüber dem von der DEGES vorgeschlagenen Vorgehen bezüglich der zu untersuchenden Inhalte und der Methodik. Auch der vorgeschlagene Untersuchungsraum wurde bestätigt.

Die Raumordnungsunterlagen werden nun unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den geltenden Gesetzesgrundlagen sowie Richtlinien erstellt. Zu den wesentlichen Inhalten der Unterlagen gehören die Vorhabenbeschreibung, die Darstellung der   gesetzlichen Grundlagen zum Planungsauftrag des Aus- bzw. Neubaus der B 87 und die Planungsziele sowie die Rolle des Bundesverkehrswegeplanes 2030. Für die Untersuchung der Raumverträglichkeit möglicher Trassenvarianten werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Erfordernisse der Raumordnung dargestellt. Wesentliche Grundlagen sind hier der Landesentwicklungsplan Sachsen sowie die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Leipzig–Westsachsen. Dabei erfolgt ein Vergleich der Varianten, im Zuge dessen eine zusammenfassende Beurteilung des Vorhabens hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung vorgenommen wird. Ergänzt wird der Variantenvergleich mit Nachweisen zur Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit.

Die Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) laufen derzeit noch.

Die DEGES beabsichtigt, spätestens im vierten Quartal 2021 den Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens einzureichen.