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A 38: Göttingen – Halle (VDE Nr. 13) In Betrieb

Der Neubau der A 38 Göttingen – Halle ist für den Freistaat Thüringen von außerordentlicher Bedeutung.

Talbrücke Weidatal
Talbrücke Weidatal

Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: ca. 208 km,  vierstreifiger Neubau
  • DEGES-Anteil: 76,8 km in Thüringen und 93,5 km in Sachsen-Anhalt
  • Investitionsvolumen: ca. 1,5 Mrd. € (DEGES: ca. 1,1 Mrd. €)
  • durchgängig befahrbar seit Dezember 2009

Karte

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Projektbeschreibung

Der Neubau der A 38 Göttingen – Halle ist für den Freistaat Thüringen von außerordentlicher Bedeutung. Die A 38 verbindet die Wirtschaftsräume Kassel/Göttingen im Westen und Halle/Leipzig im Osten und bildet mit ihren Verknüpfungen an die Autobahnen A 7 und A 9 einen wichtigen Lückenschluss im deutsch-europäischen Fernstraßennetz. Darüber hinaus übernimmt sie die Funktion einer großräumigen Regionalverbindung in Nordthüringen und im Süden Sachsen-Anhalts.

Projektstand

  • 179,3 Kilometer mit 198 Brücken und zwei Tunneln sind unter Verkehr.
  • 12,1 Kilometer (A 143): Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 16. April 2018 erteilt.

A 38 Freistaat Thüringen

  • Mit der Verkehrsfreigabe des Abschnitts Breitenworbis – Bleicherode (11,9 Kilometer) am 22. Dezember 2009 wurde die letzte Lücke der A 38 geschlossen. Damit ist die Autobahn vom Dreieck Drammetal (A 7) über das Kreuz Rippachtal (A 9) bis zur AS Lützen auf einer Länge von 186,6 Kilometer durchgängig befahrbar.

A 143 Westumfahrung Halle

  • Der Abschnitt der A 143 vom Autobahndreieck (AD) Halle-Süd bis zur Anschlussstelle (AS) Halle-Neustadt über 9,0 Kilometer ist seit Oktober 2004 durchgängig befahrbar.
  • Der nördliche Teil von der AS Halle-Neustadt bis zum AD Halle-Nord konnte zunächst nicht weitergeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass trotz der vorgesehenen konfliktmindernden Maßnahmen der im Mai 2005 erteilte Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Der Planfeststellungsbeschluss war dem­nach zu ergänzen.
  • Zu den notwendigen Ergänzungen gehörten erweiterte faunistische Untersuchungen zur Ergänzung bzw. Neufassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die Erweiterung des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) durch sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Das ergänzende Planfeststellungsverfahren der 1. Änderung und Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Mai 2005 wurde im September 2009 eingeleitet.
  • Der geänderte RE-Entwurf wurde erneut zur Genehmigung vorgelegt. Der Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) liegt mit Datum vom 10. November 2010 vor.
  • Aufgrund der erforderlichen Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung auf den Prognosestand 2025 sowie zwischenzeitlich erforderlichen Aktualisierung der landschaftsplanerischen Unterlagen in Bezug auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse erfolgte im Zeitraum Juni/Juli 2011 sowie Juni/Juli 2012 die Auslegung der Planunterlagen zur 2. sowie 3. Änderung und Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Mai 2005. Anschließend lief ein 4. Planänderungsverfahren zur Optimierung des Landschaftstunnels Porphyrkuppen und den damit zusammenhängenden Änderungen und Ergänzungen der technischen Planung, der Streckenplanung und der Umweltplanung. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 16. April 2018 erteilt.
  • Das Projekt ist aufgrund der Erkenntnisse der Verträglichkeitsprüfung nur im Abweichungsverfahren zulässig. Aufgrund der Vermeidung der Beeinträchtigung prioritärer Lebensraumtypen entfällt das Verfahren zur Einholung einer Stellungnahme der EU-Kommission. Eine Unterrichtung der EU-Kommission erfolgt nach Planfeststellung.

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