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A 10: Ausbau der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West In Planung

Nach dem beidseitigen Ausbau der Tank- und Rastanlagen Seeberg werden insgesamt 158 Lkw-Stellflächen zur Verfügung stehen.

Visualisierung der ausgebauten Tank- und Rastanlagen Seeberg aus der Vogelperspektive
Visualisierung der ausgebauten Anlage | Bildnachweis: DEGES

Daten und Fakten

  • Gesamtanzahl Lkw-Stellplätze nach Ausbau: 158

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Die DEGES plant und realisiert den Ausbau der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West. Die Anlagen befinden sich an der A 10 (östlicher Berliner Ring). Nach dem Ausbau stehen beidseitig der A 10 für Lkw 158 Stellfächen zur Verfügung.

Eine bundesweite Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat auf der Autobahn A 10 zwischen dem Autobahndreieck Barnim und dem Autobahndreieck Spreeau, basierend auf der Erhebung von 2018, einen erheblichen Fehlbedarf an Lkw-Stellplätzen festgestellt. Die Bedarfsprognose 2030 geht von einem weiteren Anstieg des Fehlbedarfs aus. Deshalb werden weitere Stellflächen in diesem Streckenabschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dringend benötigt.

Die Bestandsanlagen Seeberg Ost und West zeigten geeignete Voraussetzungen für einen Ausbau. Im Rahmen der weiteren Planung wurden verschiede Varianten ausgearbeitet und hinsichtlich verkehrlicher, funktionaler, wirtschaftlicher sowie umweltfachlicher Kriterien untersucht.

Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere Interessierte wurden am Mittwoch, 13. November 2019, über die Planungen zum Ausbau der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West informiert.

Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg, führt das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg West und Ost durch.

Die Planfeststellungsunterlagen für den Ausbau der Tank- und Rastanlagen Seeberg West und Ost an der A 10 wurden in den Ämtern der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, der Stadt Altlandsberg, der Stadt Bernau, der Gemeinde Ahrensfelde (jeweils von 29. Juni bis 28. Juli 2020) und in der Gemeinde Mühlenbecker Land von 27. Juli 2020 bis 9. September 2020 öffentlich ausgelegt. Zudem wurden die Pläne auf der Webseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr Brandenburg veröffentlicht. Betroffene konnten bis 11. August 2020, (Gemeinde Mühlenbecker Land bis 9. September 2020) Einwendungen erheben.

Auf Grundlage der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen wurden die Pläne angepasst. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 08.05.2023 und ist seit dem 04.09.2023 bestandskräftig.

Aktuell wird die Ausführungsplanung erstellt und die landschaftspflegerischen Vorabmaßnahmen vorbereitet..

Zusätzliche Lkw-Stellplätze sind dringend notwendig

Laut Bundesministerium für Verkehr besteht gemäß der letzten Erhebung aus dem Jahr 2018 ein Fehlbestand von bundesweit rund 23.300 regulären Lkw- Parkmöglichkeiten auf und an Bundesautobahnen. Aufgrund des steigenden Güterverkehrsaufkommens ist von einer Zunahme des Bedarfs auszugehen.

Der Bund verfolgt das Ziel, mehr Güter auf die Schiene und die Wasserstraßen zu verlagern. Dort gibt es jedoch schon heute Kapazitätsengpässe. Zudem ist der Ausbau der Netze teuer und langwierig. Eine Verlagerung des Güterverkehrs kann folglich nur langfristig eine Lösung sein.

Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen brauchen jedoch kurzfristig mehr Stellplätze.

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Aus- und Neubau sorgt für mehr Verkehrssicherheit

Icon Lenkzeiten Lkw Icon ParkplatzDie Schaffung ausreichender Lkw-Stellplätze ist wichtig, damit Lkw-Fahrer die gesetzlichen Ruhezeiten einhalten können. Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen dürfen maximal 9 Stunden am Tag fahren und müssen alle 4,5 Stunden mindestens 45 Minuten Pause machen. Dadurch wird das Unfallrisiko durch Übermüdung verringert.

Gerade in vielbefahrenen Abschnitten des Autobahnnetzes haben Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen, die keinen Stellplatz finden können, zwei Möglichkeiten:

Icon Suchfahrten LkwEntweder sie fahren weiter zum nächsten Rastplatz und überziehen dadurch ihre Lenkzeiten. Dies wird durch den automatischen Fahrtenschreiber aufgezeichnet. Überziehungen erhöhen das Unfallrisiko und werden daher mit hohen Geldstrafen geahndet.

Icon Parkverbot LkwOder sie parken auf nicht gekennzeichneten Flächen, zum Beispiel auf den Ein- und Auffahrten zur Rastanlage oder dem Autobahnstandstreifen. Dabei besteht das Risiko, dass die unbeleuchteten Lkw vor allem nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht oder zu spät wahrgenommen werden. Dies kann schwere Unfälle zur Folge haben kann.

Icon Wohngebiete Lkw

Nicht selten parken Lkw aufgrund der fehlenden Stellplätze in Wohngebieten. Jedoch stellt auch dieses „Wildparken“ einen Verstoß gegen die StVO dar und wird mit Bußgeldern und Punkten bestraft. Wenn Lkw in Wohngebieten abgestellt werden, häufen sich zudem Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner.

Entwicklung des Güterverkehrs auf den Autobahnen

Mit der zunehmenden wirtschaftlichen Vernetzung steigt auch der Güterverkehr in Deutschland, denn ein großer Teil des europäischen Güterverkehrs rollt über deutsche Straßen und Autobahnen. Das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass der Straßengüterverkehr bis 2030 um 39 Prozent zunehmen wird. Voraussichtlich über 83 Prozent des Transportaufkommens werden auch 2030 auf der Straße abgewickelt. Dafür sorgt unter anderem der Konsum privater Haushalte – immer mehr Menschen bestellen Waren im Internet und lassen sich ihre Einkäufe liefern. Und auch Unternehmen benötigen Rohstoffe oder Einzelteile just-in-time.

Diese Grafik (Quelle Daten: BMVI) zeigt, welche Waren und Güter mit dem Lkw transportiert werden:

Grafik, die den Anteil verschiedener Waren am Güterverkehr zeigt
Quelle: Amtliche Güterkraftverkehrsstatistik 2020 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Von der Standortauswahl bis zur Verkehrsfreigabe

Bei einem Neubau wird vor Beginn der eigentlichen Planung auf Streckenabschnitten, in denen ein Fehlbedarf festgestellt wurde, eine Standortsuche durchgeführt. In diesem Schritt wird geprüft, inwieweit entlang des betrachteten Streckenabschnittes vorhandene und potenzielle Flächen für Rastanlagen die funktionalen, verkehrlichen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Anforderungen der ERS 2011 erfüllen. Diese Flächen werden als Standortvarianten dargestellt. Jede einzelne Standortvariante wird analysiert und die Varianten verglichen. So wird eine Vorzugsvariante ermittelt.

Dann beginnt die Planung. In den Stufen Vor- und Entwurfsplanung erfolgen die Objekt- und die Umweltplanung bei Aus- und Neubauvorhaben. Dazu wird das Areal vermessen und die Umweltverträglichkeitsprüfungen werden durchgeführt. Zudem werden Baugrundgutachten erstellt sowie Lärm- und Luftschadstoffuntersuchungen vorgenommen. Nach Freigaben der Planung durch das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur wird das Genehmigungsverfahren gestartet. Bei den meisten Projekten wird das Baurecht durch das sogenannte Planfeststellungsverfahren erlangt.

Im Mittelpunkt dieses Verfahrens steht ein umfassender Vergleich aller Belange – dazu zählen die Belange des Naturschutzes, der Anwohner, der Träger öffentlicher Belange, der Verkehrssicherheit und viele weitere. Im Rahmen des Verfahrens werden die Unterlagen in den betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt, so dass alle Bürger, deren Belange durch die Maßnahme berührt werden, sich selbst ein Bild machen und Einwendungen gegen die Pläne bei der Gemeinde oder direkt bei der Anhörungsbehörde einreichen können. Hier finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.

Erst nach dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss sind alle Einzelheiten klar und die detaillierte Ausführungsplanung, eine Fortschreibung der Planfeststellungsunterlagen mit allen Einzelheiten der Ausführung, kann erstellt werden. Maßnahmen zum Artenschutz, die Verlegung von Leitungen, Munitionsbergung oder die Sicherung archäologischer Artefakte können als vorgezogene Maßnahmen umgesetzt werden. Zudem erfolgt, wenn notwendig, der Grunderwerb. Wie die DEGES dabei vorgeht, können Sie auf dieser Unterseite nachlesen. Erst dann wird die Baumaßnahme nach einem gesetzlich geregelten Verfahren ausgeschrieben. Das hinsichtlich der Vergabekriterien passendste Angebot erhält den Zuschlag und der Neu- oder Ausbau kann starten.

Diese Grafik zeigt den Planungsablauf (Klick für Großansicht):

Grafik zum Planungsablauf für Rastanlagen

Die DEGES sucht über das gesamte Verfahren den Dialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und bezieht deren Sichtweisen in die Planung ein.

Innovative Konzepte und alternative Lösungen

Die DEGES prüft zudem, wie bestehende Anlagen effizienter genutzt und so zusätzliche Lkw-Stellplätze geschaffen werden können. Dabei werden intelligente Parkraummanagementsysteme, telematische Parkverfahren (Kolonnen- und Kompaktparken) und der Einsatz moderner Sensortechnologie genutzt, um den Auslastungsgrad zu erhöhen Darüber hinaus werden neue Planungsansätze entwickelt, um eine Kapazitätssteigerung im Bestand zu erzielen.

Entlastung für alle Verkehrsteilnehmer

In diesem Video berichten Berufskraftfahrer von ihren Eindrücken und der aktuellen Lage auf den Rastanlagen.

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Warum ist der Aus- und Neubau von Lkw-Rastanlagen an Autobahnen so wichtig? | Videonachweis: EuroTransport Media im Auftrag der DEGES

Dabei wird deutlich, warum der Aus- und Neubau von Lkw-Rastanlagen an Autobahnen so wichtig ist:

  • Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen können ihre Lenkzeiten einhalten: Ausgeruhte Fahrer fahren sicherer
  • Kein Abstellen von Lkw auf unbeleuchteten Standstreifen: Mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
  • Weniger „Wildparken“ von Lkw in Wohngebieten: Entlastung für die Anwohnerinnen und Anwohner
  • Weniger Parksuchverkehr: Entlastung auch im nachgeordneten Netz, z.B. in Wohngebieten
  • Pausen werden besser planbar: Die zuverlässige Einhaltung von Lieferketten stärkt die Wirtschaft
  • Entwässerung, Lärmschutz und Bepflanzung: Schutz vor Auswirkungen auf Anwohner und Kompensation von Eingriffen in Umwelt und Landschaft

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Pressekontakt

Simone Döll

Simone Döll

Projekte Nordrhein-Westfalen,
Rastanlagen

Telefon: 0211 913491-44

E-Mail: presse@deges.de