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A 14: Abschnitt 2.2 (AS Osterburg bis AS Seehausen-Nord) In Planung

Informationen zum Abschnitt 2.2 (AS Osterburg bis AS Seehausen-Nord) des A 14-Lückenschlusses Magdeburg – Wittenberge – Schwerin

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Daten und Fakten

  • Strecke: 16,78 Kilometer
  • Anschlussstellen: AS Seehausen
  • Bauwerke im Trassenverlauf: 19 Brückenbauwerke (davon drei Überführungsbauwerke für Fledermäuse, eine Wildunterführung mit Wirtschaftsweg sowie eine Grünbrücke), 20 Kollisionsschutz- und/oder Irritationsschutzeinrichtungen, 8 Regenrückhaltebecken

Die DEGES wurde von der Autobahn GmbH des Bundes mit der Realisierung des Abschnitts 2.2 beauftragt. Seit Mai 2022 besteht vollziehbares Baurecht. Die DEGES hat das Projekt im Herbst 2022 übernommen.

Projektbeschreibung

Die Nordverlängerung der Autobahn A 14 von Magdeburg über Wittenberge nach Schwerin ist das größte Bundesfernstraßenprojekt in den östlichen Bundesländern.

Die gesamte Neubautrasse verläuft über eine Länge von insgesamt 155 Kilometern durch die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Durch die Nordverlängerung wird die größte noch bestehende Lücke im deutschen Autobahnnetz geschlossen. Die Ortschaften im Einzugsbereich der neuen Autobahn werden mit der A 14 direkt an das deutsche Autobahnnetz und an das europäische Fernstraßennetz angebunden.

Die DEGES setzt mehrere Abschnitte der Autobahn A 14 in Brandenburg und Sachsen-Anhalt um.

Der Abschnitt 2.2 beginnt unmittelbar nördlich der Anschlussstelle Osterburg und verläuft zunächst in nördliche Richtung. Das Gewässer Biese wird – als europäisches Schutzgebiet – mit einer Talbrücke gequert. Im weiteren Verlauf kreuzt die Trasse der A 14 u. a. die vorhandene Bundesstraße B 190. Hier entsteht über die Anschlussstelle Seehausen eine Verknüpfung mit dem nachgeordneten Straßennetz. Das nördliche Bauende liegt nördlich von Seehausen (Sachsen-Anhalt) an der heutigen Landstraße L 2.

Zeitplan

Fertigstellung des Abschnitts

Baurecht

Projektstand

Die DEGES übernimmt die Umsetzung des Abschnitts 2.2. Für die gesamte A 14 besteht in Sachsen-Anhalt Baurecht. Die Klage einer Umweltschutzorganisation wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Mai 2022 abgewiesen.

Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung des Eingriffs durch die A 14 in Natur und Landschaft liegt das Augenmerk zunächst darauf, alle erlassenen Auflagen und Vorleistungen zu erbringen, die notwendig sind, um mit dem Bau beginnen zu können. Die Eingriffe sind vorab auszugleichen, d. h. es müssen vorab die ökologischen Funktionen hergestellt werden, die durch den Eingriff verlorengehen, beispielsweise durch die Schaffung von Ersatzhabitaten für bestimmte Tierarten. Außerdem sind sämtliche Flächen nach den Landesgesetzen in Sachsen-Anhalt archäologisch zu untersuchen. Weiterhin sind umfangreiche Planungsleistungen zu erbringen, die für die konkrete Beschreibung der nötigen Bauleistungen benötigt werden (bspw. Brückenplanungen). Die Terminierung des Bauablaufs erfolgt auf Grundlage der Erkenntnisse aus diesen Planungen.

Besonderheiten

In der Planung der A 14 sind vielzählige Brückenbauwerke und Querungen für Flora und Fauna vorgesehen, um die natürlichen Lebensräume rund um die Strecke zu sichern.

Die größte Querung ist die Biesequerung, die über das linienhafte Fauna-​Flora-Habitat „Secantsgraben, Milde und Biese“ führt. Das Brückenbauwerk wird eine lichte Weite (Gelände ohne Baumbewuchs) von 83,4 Metern und eine Nutzbreite von 26,6 Metern haben. Weitere Querungen sind am Wildpark Krevese und dem Stadtforst Seehausen vorgesehen.

Zusätzlich werden drei Überführungsbauwerke speziell für Fledermäuse gebaut. Diese haben Nutzbreiten von 8 Metern, 13,5 Metern und 20 Metern. Auch eine Wildtierunterführung mit Wirtschaftsweg stellt eine wichtige Maßnahme für den Tierschutz dar und ermöglicht die Verbindung der Wildtierlebensräume auf den beiden Seiten der Strecke. Ergänzt werden die Querungsmöglichkeiten durch eine Grünbrücke mit einer Nutzbreite von 50 Metern im Wald südlich Seehausen. Diese ermöglicht die Überquerung für Pflanzen und Tiere und trägt zur Erhaltung der Biodiversität bei.

Lärmschutz

Als Lärmschutzmaßnahme werden im Bereich der Ortslage Krevese, Ortsteil Röthenberg, östlich der A 14 jeweils südlich und nördlich des geplanten Fledermausüberführungsbauwerks BW 105Ü Lärmschutzwälle mit einer Höhe von 5,50 Metern errichtet.

Des Weiteren ist als Deckschicht für die Autobahn, auch auf den Brückenbauwerken, eine lärmmindernde Straßenoberfläche mit dem Korrekturwert von DSTRO  = -2 dB(A) vorgesehen.

A 14: Lückenschluss Magdeburg – Wittenberge – Schwerin

Die Nordverlängerung der Autobahn A 14 von Magdeburg über Wittenberge nach Schwerin ist das größte Bundesfernstraßenprojekt in den östlichen Bundesländern

Die gesamte Neubautrasse verläuft über eine Länge von insgesamt 155 Kilometern durch die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Durch die Nordverlängerung wird die größte noch bestehende Lücke im deutschen Autobahnnetz geschlossen, mit Bundesinvestitionen von mehr als 1,7 Milliarden Euro wird dies möglich. Die Ortschaften im Einzugsbereich der neuen Autobahn werden mit der A 14 direkt an das deutsche Autobahnnetz und an das europäische Fernstraßennetz angebunden.

In Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erschließt die neue Autobahn A 14 die bislang autobahnfreie Region zwischen den Autobahnen A 2, A 7, A 24 und A 10. Für die Wirtschaftsstandorte im mitteldeutschen Wirtschaftsraum wird eine leistungsfähige Anbindung zu den Häfen an der Ostseeküste geschaffen. Die Ortschaften im Einzugsbereich der neuen Autobahn werden mit der A 14 direkt an das deutsche Autobahnnetz und an das europäische Fernstraßennetz angebunden.

Im Zuge des A 14-Lückenschlusses entstehen 96,9 km in Sachsen-Anhalt, 32,1 km in Brandenburg und 25,8 km in Mecklenburg-Vorpommern.

Die DEGES setzt mehrere Abschnitte der Autobahn A 14 in Brandenburg und Sachsen-Anhalt um

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Autobahn A 14 bereits fertiggestellt und in Betrieb.

Brandenburg

In Brandenburg plant und realisiert die DEGES den A 14-Abschnitt von der Anschlussstelle Wittenberge bis zur Anschlussstelle Karstädt (Abschnitt 4). Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 1. März 2024 erlassen.

Der ebenfalls von der DEGES geplante und realisierte Abschnitt von der Anschlussstelle Karstädt bis zur Anschlussstelle Groß Warnow (Abschnitt 5) ist fertiggestellt und wurde im Dezember 2015 dem Verkehr übergeben.

Brandenburg und Sachsen-Anhalt

Die länderverbindende neue Elbebrücke bei Wittenberge sowie die anschließenden landseitigen Abschnitte in Sachsen-Anhalt und Brandenburg bilden einen zusammenhängenden Abschnitt (Abschnitt 3) der neuen Autobahn A 14. Für diesen besteht seit dem 24. Oktober 2019 vollziehbares Baurecht. Der Spatenstich zum offiziellen Baubeginn erfolgte am 16. Oktober 2020.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt plant und realisiert die DEGES den Bau der A 14 im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Dahlenwarsleben und der Anschlussstelle Wolmirstedt (Abschnitt 1.1). Das Planfeststellungsverfahren wurde im Februar 2011 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 14. Oktober 2020. Seit September 2021 besteht bestandskräftiges Baurecht. Der offizielle Baubeginn erfolgte am 4. Dezember 2023.

Die Umsetzung des Abschnitts von der Anschlussstelle Osterburg bis zur Anschlussstelle Seehausen-Nord (Abschnitt 2.2) hat die DEGES im Herbst 2022 von der Autobahn GmbH des Bundes übernommen.

Gesamtverlauf der Autobahn A 14 Magdeburg – Wittenberge – Schwerin – WismarKarte Gesamtverlauf
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Förderung durch die EU

Die Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben die DEGES auch mit der Erarbeitung des Großprojektantrages zur Förderung der A 14 Magdeburg – Wittenberge – Schwerin aus EFRE-Mitteln in der Förderperiode 2007 bis 2013 einschließlich Begleitung des Genehmigungsverfahrens beauftragt. Der Dienstleistungsvertrag konnte inzwischen erfolgreich abgeschlossen und abgerechnet werden.

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Pressekontakt

Lutz Günther

Projekte Berlin und neue Bundesländer

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E-Mail: presse@deges.de