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A 20: Abschnitt 4 (A 7 bis zur B 206, westlich Wittenborn) In Planung

Informationen zum Abschnitt 4 (von der A 7 bis zur B 206) der A 20-Weiterführung durch Schleswig-Holstein.

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Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: 20,6 km
  • RQ: 4 Fahrstreifen, Regelquerschnitt RQ 31
  • Verkehrsbelastung: rund 22.700 Kfz/24 h
  • Anschlussstellen: 1 Anschlussstelle (Hartenholm, L 79) und 1 Autobahnkreuz (A 20/A 7)
  • PWC/Rastanlagen:  1 beidseitige PWC-Anlage
  • Bauwerke: 8 Überführungsbauwerke (inkl. Grünbrücke Todesfelde), 10 Unterführungsbauwerke (darunter die A 7, Schmalfelder Au und Ohlau)

Projektbeschreibung

Im Abschnitt 4 geht es in erster Linie darum, mit Hilfe von Fehlerheilungsverfahren einen bestandkräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erhalten.

Projektstand

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss 2018 für rechtswidrig und nicht nachvollziehbar erklärt hat, werden für die beanstandeten Mängel zur Zeit Untersuchungen und Kartierungen durchgeführt, die dann Grundlage von ergänzenden Fehlerheilungsverfahren werden.

Weitere Informationen finden Sie unter „Details“.

Gesamtprojekt A 20

Die A 20 Nordwestumfahrung Hamburg ist als Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) von herausragender Bedeutung für die Abwicklung weiträumiger nord- und nordosteuropäischer Verkehrsströme. Als westliche Fortführung der Ostseeautobahn A 20 Lübeck – Stettin bis über die Elbe nach Niedersachsen und Anschluss an die A 28 wird die A 20 zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein und die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee als Hinterlandanbindung miteinander verbinden. Aufgrund dieser verkehrspolitisch herausragenden Funktion der A 20 ist der Neubau der Autobahn in allen Abschnitten in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 2016 eingeordnet.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das Gesamtprojekt A 20.

Zu Projekten wie der A 20 veröffentlichen wir neben den Informationen auf der Website auch regelmäßige Updates in unserem Schleswig-Holstein-Newsletter. Hier können Sie den Informationsdienst abonnieren.

Fehlerheilung

Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 4 wurde im April 2017 erlassen und anschließend erfolgreich beklagt. Das Bundesverwaltungsgericht befand im November 2018, dass der Planfeststellungsbeschluss in Teilen fehlerbehaftet und damit rechtswidrig und nicht vollziehbar sei. Fehler sah das Gericht im Wasserrecht sowie im Habitat- und Artenschutz.

Die angemerkten Punkte bessert die Planer im laufenden Fehlerheilungsverfahren nach, das die DEGES seit der Übernahme des Projekts im Jahr 2018 verantwortet.

Projektstand

Die Umweltexperten der DEGES mussten im Zuge des Fehlerheilungsverfahrens umfangreiche Nachkartierungen der Schleiereule und Fledermäuse nach neuesten Methodenstandards durchführen. Die mittlerweile vorliegenden Ergebnisse stellen die Grundlage für die Erarbeitung eines umfassenden Maßnahmenkonzepts zum Schutz der Fledermäuse dar, das unter anderem neue Querungshilfen vorsieht. Vor diesem Hintergrund fanden im Winterhalbjahr 2023/2024 ergänzende Baugrunderkundungen für die angedachten Querungsbauwerke statt.

Die Umweltplaner haben außerdem ein Umsetzungskonzept für Artenschutzmaßnahmen erstellt. Ein solches Konzept erfordert einen großen zeitlichen Vorlauf und wird teilweise mehrere Jahre vor der Baufeldfreimachung durchgeführt. Hiervon konnten sogar schon erste Maßnahmen umgesetzt werden. Es handelt sich zunächst um die Neuanlage von Ersatzhabitaten für Haselmäuse (Knicks, Waldflächen, Feldhecken) und den Moorfrosch (Kleingewässer inkl. Grünlandextensivierung). Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird derweil überarbeitet und um das Schutzkonzept für Fledermäuse und Eulenvögel ergänzt.

Parallel dazu laufen die Planungen auch an anderen Stellen weiter: Die Planer arbeiten an der Erstellung eines Baugrundgutachtens für die Strecke sowie den Planungen für die Bauwerke und die Umplanung der Entwässerungsanlagen.

Ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss ist frühestens im ersten Halbjahr 2026 zu erwarten.

Nutzen der A 20

Die A 20 ist zukünftig die wichtigste und schnellste Ost-West-Verbindung in Norddeutschland und verkürzt die Reisezeit im Norden um bis zu 50 Prozent. Somit entlastet die A 20 nicht nur das nachgeordnete Straßennetz, sondern verbessert die Erreichbarkeit der norddeutschen Region. Davon profitieren in hohem Maße Anwohner, Pendler, Wirtschaft und Tourismusbranche.

Die A 20 verkürzt die Reisezeiten im Norden – und zwar um bis zu 50 Prozent*.

Sowohl Reisen innerhalb Schleswig-Holsteins als auch in das Nachbarbundesland Niedersachsen   verkürzen sich deutlich. Der umständliche Umweg über Hamburg sowie lange Wartezeiten vor der Elbfähre werden gespart.

*zwischen Westerstede und Bad Segeberg, Verkehrsprognose 2030, Kategorie „starker Verkehr“

Sie wickelt weiträumige nord- und nordosteuropäische Verkehrsströme ab.

Die Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 zeigt klar: Der Verkehr auf deutschen Straßen wird weiter zunehmen. Die A 20 nimmt Verkehrsströme auf und entlastet damit das nachgeordnete Straßennetz deutlich.

Sie wird zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein.

Von Szczecin (Stettin) in Polen bis an die Nordsee in den Niederlanden? Die schnellste Verbindung ist zukünftig die A 20, die für eine hervorragende Vernetzung des Nordostens mit dem Nordwesten sorgt.

Sie überwindet die räumliche Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

So nah und doch so fern? Das ist bald Geschichte. Reisen zwischen den beiden Bundesländern werden mit der A 20 schneller und unkomplizierter – das spart Zeit und Nerven.

Sie bindet die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee an das Fernstraßennetz an und trägt somit zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei.

Maßgeblich für die Entscheidung, einen Hafen anzulaufen, ist dessen Kosteneffizienz (Umschlagsdauer und Kosten des Weitertransports) – eine gute Anbindung der Häfen an das Fernstraßennetz ist daher entscheidend. Die A 20 leistet diese Anbindung.

Sie verbessert die Erreichbarkeit der Region.

Die Erreichbarkeit der norddeutschen Region wird durch die A 20 deutlich verbessert. Davon profitieren Anwohner und Pendler, die gesamte Wirtschaft sowie die Tourismusbranche im Norden.

Sie entlastet den Knotenpunkt Hamburg (A 7) sowie die parallel verlaufende A 1 zwischen Bremen und Hamburg.

Das Verkehrsaufkommen in dieser Region und vor allem in den Ballungszentren ist immens. Die A 20 wird für eine deutliche Entlastung sorgen und die Verkehre verteilen.

Sie stärkt die Wirtschaft Norddeutschlands.

Eine gute Anbindung an die überregionale Infrastruktur ist für Betriebe und Unternehmen ein entscheidendes Standortkriterium: Die A 20 erleichtert den Austausch von Waren und Gütern. Zudem vereinfacht und beschleunigt sie Besuche von Kunden und Dienstleistern. Das spart Zeit, Geld und sichert dadurch Arbeitsplätze.

Sie belebt den (internationalen) Tourismus.

Die Erreichbarkeit ist das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für eine Destination – nur ein gut erreichbarer Urlaubsort ist für die meisten Touristen attraktiv. Die A 20 leistet somit einen entscheidenden Beitrag für die Tourismusbranche im Norden.

Kontaktformular

Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Sie fragen – die DEGES antwortet

Nachfolgend beantworten wir Fragen, die uns im Projektzusammenhang häufig gestellt werden. Wenn Sie eine Frage haben, die hier noch nicht beantwortet wurde, kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular auf der Unterseite Dialog.

Fragen und Antworten: Planungsstand und Zeithorizont

Wie ist der Stand der Planung im 4. Bauabschnitt und wann ist mit einem Baustart zu rechnen?

Der Planfeststellungsbeschluss wurde im April 2017 erlassen und anschließend beklagt. Das Bundesverwaltungsgericht befand im November 2018, dass der Planfeststellungsbeschluss in Teilen fehlerbehaftet und damit rechtswidrig und nicht vollziehbar sei. Fehler sah das Gericht im Wasserrecht sowie im Habitat- und Artenschutz. Die angemerkten Punkte bessert das Planungsteam im laufenden Fehlerheilungsverfahren nach, das die DEGES seit der Übernahme des Projekts im Jahr 2018 verantwortet. Ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss ist frühestens im ersten Halbjahr 2026 zu erwarten.

Fragen und Antworten: Umwelt- und Naturschutz

Welche CEF-Maßnahmen werden im 4. Bauabschnitt umgesetzt und welche Tierarten sind betroffen?

Im 4. Bauabschnitt werden sogenannte CEF-Maßnahmen als Ausgleichmaßnahmen für die dort betroffenen Tierarten umgesetzt. Die CEF-Maßnahmen ermöglichen es den Tieren, den für sie neu geschaffenen Lebensraum schon vor dem eigentlichen Baustart anzunehmen. Umgesetzt werden folgende konkrete Maßnahmen:

• Neuanlage und Aufwertung von Feldhecken

• Anlage neuer Quartiere

• Errichtung von Ersatzbrutstätten und Nisthilfen

• Grünlandextensivierung (also eine Herstellung von Grünflächen, welche nicht durch den Menschen bewirtschaftet werden)

• Entwicklung von Ackerbrachen (also die Etablierung von längeren Perioden, in denen das Ackerland brachliegt und nicht bewirtschaftet wird)

• Anlage von Kleingewässern

• Herstellung von Überwinterungslebensstätten

Für welche Tierarten werden die CEF-Maßnahmen im 4. Bauabschnitt umgesetzt?

Bei den betroffenen Arten handelt es sich um Haselmäuse, Fledermäuse, Vögel wie z. B. Eulen oder Singvögel sowie Amphibien.

Übersichtskarte

Der Bauabschnitt 4 im Überblick: Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000

Flyer

Wissenwertes rund um den 4. Bauabschnitt

Projektflyer Bauabschnitt 4

(PDF / 0.43 MB)

Pressekontakt

Ulf Evert

Ulf Evert

Projekte Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen

Telefon: 040 182104-114

E-Mail: presse@deges.de

A 20: Abschnitt 4 (A 7 bis zur B 206, westlich Wittenborn) und diese Abschnitte sind Teilprojekte von A 20: Neubau in Schleswig-Holstein.