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A 20: Abschnitt 6 (A 23 bis L 114, nördlich Bokel) In Planung

Informationen zum Abschnitt 6 (A 23 bis L 114 nördlich Bokel) der A 20-Weiterführung durch Schleswig-Holstein.

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Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: 9,3 km
  • RQ: 4 Fahrstreifen, Regelquerschnitt RQ 31
  • Verkehrsbelastung: rund 21.000 Kfz/24 h
  • Anschlussstellen: 1 Anschlussstelle – AS Bokel (L 114)
  • PWC/Rastanlagen:  1 einseitig bewirtschaftete Rastanlage; Tank- und Rastanlage (TRA) Hohenfelde
  • Bauwerke: 6 Überführungsbauwerke, 7 Unterführungsbauwerke, 3 Nebenbauwerke

Projektbeschreibung

Im Abschnitt 6 geht es in erster Linie um die Entwicklung einer artenschutzrechtlich verträglichen Planung, insbesondere für die Zwergschwäne.

Projektstand

Aufbauend auf neuen faunistischen Kartierungen werden neue Planfeststellungsunterlagen erstellt. Grundlage hierzu werden die Ergebnisse aus dem Arbeitskreis Zwergschwan bilden.

Weitere Informationen finden Sie unter „Details“.

Gesamtprojekt A 20

Die A 20 Nordwestumfahrung Hamburg ist als Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) von herausragender Bedeutung für die Abwicklung weiträumiger nord- und nordosteuropäischer Verkehrsströme. Als westliche Fortführung der Ostseeautobahn A 20 Lübeck – Stettin bis über die Elbe nach Niedersachsen und Anschluss an die A 28 wird die A 20 zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein und die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee als Hinterlandanbindung miteinander verbinden. Aufgrund dieser verkehrspolitisch herausragenden Funktion der A 20 ist der Neubau der Autobahn in allen Abschnitten in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 2016 eingeordnet.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen
Überblick über das Gesamtprojekt A 20.

Projektstand

In diesem Abschnitt sind die Planungen eines ruhenden Planänderungsverfahrens wieder aufgenommen worden. Ziel ist es, im Jahr 2024 mit vollständig überarbeiteten Planungsunterlagen ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Mit einem Planfeststellungsbeschluss ist dann voraussichtlich 2026 zu rechnen.

Bestandteil ist ein tragfähiges Artenschutzkonzept. Dieses dient zur Vermeidung möglicher Konflikte im Zusammenhang mit dem Vorhaben A 20. Wie in Abschnitt 5 der A 20 wurden bereits seit 2019 notwendige Neukartierungen von Fauna und Flora durchgeführt. Diese wurden in 2020 abgeschlossen und für die weiteren Planungen ausgewertet.

Die faunistischen Kartierungen umfassen alle relevanten Arten im potenziellen Wirkraum des Vorhabens – dazu zählen u. a. Brut- und Rastvögel (inkl. Zwergschwan), Amphibien, Reptilien, Insekten (Libellen, Käfer, Falter), Wild sowie Mittel- und Kleinsäuger, insbesondere Fledermäuse. Die Ergebnisse dienen der Konfliktanalyse und der Konzipierung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen für den Arten- und Lebensraumschutz. Sie fließen in die Planfeststellungsunterlagen zum Abschnitt 6 ein.

Zwergschwanrastplätze in der Hörner-Au-Niederung

Ein zentraler Aspekt für das weitere Vorgehen in diesem Abschnitt ist eine Artenschutzkonzeption für die Zwergschwanrastplätze in der Hörner-Au-Niederung.

Im Jahr 2019 hat die DEGES zur Entwicklung konkreter Maßnahmen zu diesem Thema ein Beteiligungsverfahren mit Umweltverbänden, Umweltbehörden, Eigentümern, Bewirtschaftern und weiteren Fachinstitutionen sowie interessierten Bürgern initiiert. Die Erkenntnisse und Hinweise der Expertengruppe („Arbeitskreis Zwergschwan“) fließen in das Schutzkonzept ein.

Im 1. Quartal 2021 wurden im Rahmen der Aufstellung des Maßnahmenkonzeptes zudem sogenannte Rastvogelerfassungen durchgeführt: Ornithologen beobachteten und notierten im Zuge dessen genau, an welchen Stellen sich die kleinsten der europäischen Schwäne zur Nahrungsaufnahme niederlassen, inwieweit die Düngung der Felder das Verhalten und das Nahrungsangebot beeinflussen, welche Nahrung von den Zwergschwänen bevorzugt wird und welche Umwelteinflüsse die Nutzung der Lebensräume behindern.

Dabei erfassten die Experten u. a., inwieweit sich die Tiere durch Gülle-ausbringende Fahrzeuge und den Güllevorgang selbst gestört fühlen und ihre Nahrungsflächen verlassen. Außerdem wurde untersucht, wann die Zwergschwäne auf die durch Gülle benetzten Flächen zurückkehren. Ziel dabei war, das Verhalten der Zwergschwäne durch die intensive Beobachtung noch besser zu verstehen und neue Erkenntnisse zu gewinnen, um das zu erstellende Artenschutzkonzept bestmöglich auf die Bedürfnisse der Schwäne ausgestalten zu können. Diese zusätzlichen Beobachtungen erfolgten u. a. unter Verwendung fest installierter Wildkameras sowie mit mobilen Aufnahmegeräten.

Im 2. und 3. Quartal 2021 wurden die erfassten Daten ausgewertet. Sie flossen in ein Maßnahmenkonzept mit dem Titel „Artenschutzrechtliches Rahmenkonzept für Zwergschwäne in der Hörner-Au-Niederung“ ein, welches im November 2021 im Rahmen des 3. Arbeitskreises Zwergschwan vorgestellt wurde.

Weiterhin wurde ein Fachbeitrag zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellt. Dieser diente dazu, die möglichen Konflikte mit den Bewirtschaftungszielen für Oberflächengewässer und für das Grundwasser zu klären. Im Falle von Beeinträchtigungen werden Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen konzipiert. Diese fließen ebenfalls in die Planfeststellung ein.

Ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) bündelt die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Hier sind alle erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft festgeschrieben. Mit der Planfeststellung werden diese verbindlich.

Am 1. März 2023 hat die DEGES im Bereich der Hörner Au weitere Probebohrungen erfolgreich zum Abschluss gebracht. 63 Bohrungen in Tiefen zwischen 80 Zentimetern und 25 Metern waren binnen weniger Tage absolviert. Sie dienten der Baugrunderkundung im Zuge des Abschnitts 6 der geplanten A 20.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Pinneberg hatte zuvor ihre Zustimmung zur Fortsetzung der Baugrunderkundungen an der Hörner Au erteilt und gleichzeitig eine Anzeige der BUND-Kreisgruppe Pinneberg abschlägig beschieden.

Luftbildaufnahmen

Den Trassenverlauf der A 20 können Sie in einer interaktiven Luftbildaufnahme nachvollziehen. Öffnen Sie die Anwendung über diesen Link in einem neuen Fenster.

A 20 Luftbildaufnahme mit Trassenverlauf

Nutzen der A 20

Die A 20 ist zukünftig die wichtigste und schnellste Ost-West-Verbindung in Norddeutschland und verkürzt die Reisezeit im Norden um bis zu 50 Prozent. Somit entlastet die A 20 nicht nur das nachgeordnete Straßennetz, sondern verbessert die Erreichbarkeit der norddeutschen Region. Davon profitieren in hohem Maße Anwohner, Pendler, Wirtschaft und Tourismusbranche.

Die A 20 verkürzt die Reisezeiten im Norden – und zwar um bis zu 50 Prozent*.

Sowohl Reisen innerhalb Schleswig-Holsteins als auch in das Nachbarbundesland Niedersachsen   verkürzen sich deutlich. Der umständliche Umweg über Hamburg sowie lange Wartezeiten vor der Elbfähre werden gespart.

*zwischen Westerstede und Bad Segeberg, Verkehrsprognose 2030, Kategorie „starker Verkehr“

Sie wickelt weiträumige nord- und nordosteuropäische Verkehrsströme ab.

Die Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 zeigt klar: Der Verkehr auf deutschen Straßen wird weiter zunehmen. Die A 20 nimmt Verkehrsströme auf und entlastet damit das nachgeordnete Straßennetz deutlich.

Sie wird zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein.

Von Szczecin (Stettin) in Polen bis an die Nordsee in den Niederlanden? Die schnellste Verbindung ist zukünftig die A 20, die für eine hervorragende Vernetzung des Nordostens mit dem Nordwesten sorgt.

Sie überwindet die räumliche Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

So nah und doch so fern? Das ist bald Geschichte. Reisen zwischen den beiden Bundesländern werden mit der A 20 schneller und unkomplizierter – das spart Zeit und Nerven.

Sie bindet die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee an das Fernstraßennetz an und trägt somit zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei.

Maßgeblich für die Entscheidung, einen Hafen anzulaufen, ist dessen Kosteneffizienz (Umschlagsdauer und Kosten des Weitertransports) – eine gute Anbindung der Häfen an das Fernstraßennetz ist daher entscheidend. Die A 20 leistet diese Anbindung.

Sie verbessert die Erreichbarkeit der Region.

Die Erreichbarkeit der norddeutschen Region wird durch die A 20 deutlich verbessert. Davon profitieren Anwohner und Pendler, die gesamte Wirtschaft sowie die Tourismusbranche im Norden.

Sie entlastet den Knotenpunkt Hamburg (A 7) sowie die parallel verlaufende A 1 zwischen Bremen und Hamburg.

Das Verkehrsaufkommen in dieser Region und vor allem in den Ballungszentren ist immens. Die A 20 wird für eine deutliche Entlastung sorgen und die Verkehre verteilen.

Sie stärkt die Wirtschaft Norddeutschlands.

Eine gute Anbindung an die überregionale Infrastruktur ist für Betriebe und Unternehmen ein entscheidendes Standortkriterium: Die A 20 erleichtert den Austausch von Waren und Gütern. Zudem vereinfacht und beschleunigt sie Besuche von Kunden und Dienstleistern. Das spart Zeit, Geld und sichert dadurch Arbeitsplätze.

Sie belebt den (internationalen) Tourismus.

Die Erreichbarkeit ist das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für eine Destination – nur ein gut erreichbarer Urlaubsort ist für die meisten Touristen attraktiv. Die A 20 leistet somit einen entscheidenden Beitrag für die Tourismusbranche im Norden.

Arbeitskreis Zwergschwan Hörner Au

Im Abschnitt 6 der A 20 von der L 114 bis AK A 7/A 23 befinden sich bedeutende Rastgebiete des Zwergschwans im Bereich der Hörner Au/des Breitenburger Moores.

Der Zwergschwanrastbestand wurde kontinuierlich in den vergangenen Jahren erfasst. Die DEGES hat auf dieser Grundlage die Büros Bioplan-Partner und GFN mit einer Fachanalyse der Rastgebietseignung beauftragt, um weiterführend die Störökologie zu definieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Die Entwicklung von Schutzmaßnahmen wird in einem erweiterten Kreis von Fachexperten und Ortskundigen diskutiert. Dazu dient der projektbegleitende Arbeitskreis Naturschutz.

Weiterführend soll der Dialog mit allen Betroffenen im Raum aufgenommen werden.

Die Prozessmoderation übernimmt das Institut Raum & Energie aus Wedel.

Kontakt:

1. Arbeitskreis (März 2019)

2. Arbeitskreis (November 2019)

3. Arbeitskreis (November 2022)

In diesem Termin erhielten die Teilnehmer Informationen zu den Kartierergebnissen der Zwergschwan-Kartierung 2021 (Dezember 2020 bis März 2021) und den Beobachtungen der Reaktion der Schwäne auf die Gülleausbringung. In einer Schlusspräsentation wurden die finalen Erkenntnisse des Maßnahmenkonzeptes zusammengeführt. Die Präsentation sowie das Protokoll zum Termin sind nachfolgend abrufbar.

Kontaktformular

Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Sie fragen – die DEGES antwortet

Nachfolgend beantworten wir Fragen, die uns im Projektzusammenhang häufig gestellt werden. Wenn Sie eine Frage haben, die hier noch nicht beantwortet wurde, kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular auf der Unterseite Dialog.

Fragen und Antworten: Planungsstand und Zeithorizont

Wie ist der Stand der Planung im 6. Bauabschnitt und wann ist mit einem Baustart zu rechnen?

Das Planfeststellungsverfahren für den sechsten Bauabschnitt läuft seit 2008. Die Bearbeitung des zweiten Planänderungsverfahrens ruht seit 2015. Die DEGES möchte im Jahr 2024 mit vollständig überarbeiteten Planungsunterlagen ein neues Planfeststellungsverfahren einleiten. Mit einem Planfeststellungsbeschluss ist 2026 zu rechnen.

Fragen und Antworten: Umwelt- und Naturschutz

Welche Betroffenheit gibt es für Zwergschwäne beim Bau der A 20?

Im Bereich der Hörner-Au-Niederung, nahe der geplanten Trasse der A 20 im 6. Bauabschnitt, befinden sich wichtige Rastgebiete für Zwergschwäne. Die Tiere machen hier Halt auf ihrem Heimzug im Spätwinter, zwischen Januar bis März. Für den Bau des sechsten Abschnittes suchen die Experten der DEGES alternative Rastplätze für die Zwergschwäne, die diesen angeboten werden sollen.

Wie wurde das Konzept für die neuen Rastplätze der Zwergschwäne erarbeitet?

Um die bestmögliche Lösung für die Tiere zu finden, erarbeitete die DEGES gemeinsam mit einem Kreis aus Fachexperten und Ortskundigen Grundlagen für ein Schutzkonzept für die Zwergschwäne. Hierzu rief sie 2019 den Arbeitskreis Zwergschwan ins Leben. Auf Basis der in diesem Kreis erarbeiteten Ergebnisse erstellten die Experten der DEGES ein Maßnahmenkonzept für die Zwergschwäne.

Wer stellt die Flächen, die zum Ausgleich für die Zwergschwäne benötigt werden, zur Verfügung?

Bei den möglichen Ausgleichsflächen für die Zwergschwäne handelt es sich in erster Linie um landwirtschaftliche Flächen, welche für die besonderen Nutzungsansprüche der Tiere aufgewertet werden sollen. Die Flächen werden von der DEGES im Rahmen des Grunderwerbs erworben oder über entsprechende Vereinbarungen mit den Eigentümern aufgewertet.

Übersichtskarte

Der Bauabschnitt 6 im Überblick: Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000

Flyer

Wissenwertes rund um den 6. Bauabschnitt

Projektflyer Bauabschnitt 6

(PDF / 0.38 MB)

Pressekontakt

Ulf Evert

Ulf Evert

Projekte Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen

Telefon: 040 182104-114

E-Mail: presse@deges.de

Pressemitteilungen

A 20: Abschnitt 6 (A 23 bis L 114, nördlich Bokel) und diese Abschnitte sind Teilprojekte von A 20: Neubau in Schleswig-Holstein.