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A 20: Abschnitt 8 (A 26 / Niedersachsen bis B 431 / Schleswig-Holstein) In Planung

Informationen zum Abschnitt 8 (A 26/Niedersachsen bis B 431/Schleswig-Holstein): die Elbquerung.

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Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: ca. 8,6 km, davon 6,5 km Tunnel (Elbquerung)
  • RQ: 4 Fahrstreifen, Regelquerschnitt RQ 31
  • Verkehrsbelastung: 41.000 Kfz/24 h, 5.010 Schwerverkehr/24 h, Schwerverkehrsanteil 12,2 %

Projektbeschreibung

Im Abschnitt 8 geht es in erster Linie darum, die A 20 mittels eines Bohrtunnels unter der Elbe hindurchzuführen und somit die Anbindung an das Straßennetz in Niedersachsen zu gewährleisten. Die Elbquerung ist ein Gemeinschaftsprojekt von Niedersachsen und Schleswig-Holstein und verbindet beide Bundesländer miteinander.

Projektstand

Im April 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht den 2014 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 8 für in Teilen rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die DEGES übernahm die Planung des Projekts, überarbeitete die Planunterlagen im Sinne der Fehlerheilung und lag sie erneut beim Amt für Planfeststellung im Verkehr zur Genehmigung vor.

Die Genehmigung erfolgte schließlich mit Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses im Januar 2023. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung im April 2024 nach einer Klage von Umweltverbänden.

Weitere Informationen finden Sie unter „Details“.

Gesamtprojekt A 20

Die A 20 Nordwestumfahrung Hamburg ist als Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) von herausragender Bedeutung für die Abwicklung weiträumiger nord- und nordosteuropäischer Verkehrsströme. Als westliche Fortführung der Ostseeautobahn A 20 Lübeck – Stettin bis über die Elbe nach Niedersachsen und Anschluss an die A 28 wird die A 20 zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein und die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee als Hinterlandanbindung miteinander verbinden. Aufgrund dieser verkehrspolitisch herausragenden Funktion der A 20 ist der Neubau der Autobahn in allen Abschnitten in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen 2016 eingeordnet.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das Gesamtprojekt A 20.

Zu Projekten wie der A 20 veröffentlichen wir neben den Informationen auf der Website auch regelmäßige Updates in unserem Schleswig-Holstein-Newsletter. Hier können Sie den Informationsdienst abonnieren.

Projekthistorie

Im April 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht den 2014 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 8 für „in Teilen rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Die Entscheidung machte die Durchführung eines Fehlerheilungsverfahrens notwendig, in dessen Zuge die Planer entschieden, den Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie grundlegend zu überarbeiten. Parallel dazu passten sie die zu verbessernde Entwässerungsplanung an und leiteten die Umsetzung vorgezogener CEF-Maßnahmen ein.

Unter Federführung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein tauschten sich die DEGES-Planer derweil mit den zuständigen Feuerwehren aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein in einem mehrtätigen Workshop aus. Es ging um offene Fragestellungen zum abwehrenden Brandschutz im zukünftigen Elbtunnel. Die Teilnehmer des Workshops erarbeiteten ein Sicherheitskonzept, welches zukünftige Einsatzszenarien beinhaltet. Es ist angedacht, die Abstimmung mit den Einsatzdiensten auch in Zukunft fortzusetzen.

Planungsstand

Die Neuauslage des überarbeiteten Fachbeitrags und der neuen Entwässerungsplanung ist in Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde erfolgt, ein Erörterungstermin hierzu fand am 25. Januar 2022 statt. Der Planfeststellungsbeschluss erging im Januar 2023. Durch eine juristische Verklammerung ist der Baubeginn im Streckenabschnitt 8 allerdings weiterhin von der Baurechtschaffung auf anschließenden Teilabschnitten, sowohl in Niedersachsen als auch in Schleswig-Holstein, abhängig.

Ähnlich sieht es beim niedersächsischen Teil des Elbtunnels aus: Auch hier ist der Planfeststellungsbeschluss vom 30. März 2015 bestandskräftig – allerdings nur unter der Bedingung, dass die Abschnitte der A 20 nördlich der Elbe (Abschnitt 7 in Schleswig-Holstein) sowie südlich der Elbe (Autobahnkreuz Kehdingen – A 20/A 26 in Niedersachsen) vollziehbar planfestgestellt und damit verkehrswirksam sind.

Bis dahin kümmern sich die Planer um die Erfüllung von Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss: Beispielsweise müssen sie im Zuge des Baus der Elbquerung den Transport von ca. 4,5 Mio. Kubikmeter Bodenmaterial von und zur Baustelle planen – und dabei vermeiden, dass die Transporte ausschließlich über das öffentliche Straßennetz abwickelt werden. Vor diesem Hintergrund befindet die DEGES derzeit in der Erarbeitung eines Boden-Managementkonzepts.

Nutzen der A 20

Die A 20 ist zukünftig die wichtigste und schnellste Ost-West-Verbindung in Norddeutschland und verkürzt die Reisezeit im Norden um bis zu 50 Prozent. Somit entlastet die A 20 nicht nur das nachgeordnete Straßennetz, sondern verbessert die Erreichbarkeit der norddeutschen Region. Davon profitieren in hohem Maße Anwohner, Pendler, Wirtschaft und Tourismusbranche.

Die A 20 verkürzt die Reisezeiten im Norden – und zwar um bis zu 50 Prozent*.

Sowohl Reisen innerhalb Schleswig-Holsteins als auch in das Nachbarbundesland Niedersachsen   verkürzen sich deutlich. Der umständliche Umweg über Hamburg sowie lange Wartezeiten vor der Elbfähre werden gespart.

*zwischen Westerstede und Bad Segeberg, Verkehrsprognose 2030, Kategorie „starker Verkehr“

Sie wickelt weiträumige nord- und nordosteuropäische Verkehrsströme ab.

Die Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2030 zeigt klar: Der Verkehr auf deutschen Straßen wird weiter zunehmen. Die A 20 nimmt Verkehrsströme auf und entlastet damit das nachgeordnete Straßennetz deutlich.

Sie wird zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein.

Von Szczecin (Stettin) in Polen bis an die Nordsee in den Niederlanden? Die schnellste Verbindung ist zukünftig die A 20, die für eine hervorragende Vernetzung des Nordostens mit dem Nordwesten sorgt.

Sie überwindet die räumliche Trennung zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

So nah und doch so fern? Das ist bald Geschichte. Reisen zwischen den beiden Bundesländern werden mit der A 20 schneller und unkomplizierter – das spart Zeit und Nerven.

Sie bindet die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee an das Fernstraßennetz an und trägt somit zu deren Wettbewerbsfähigkeit bei.

Maßgeblich für die Entscheidung, einen Hafen anzulaufen, ist dessen Kosteneffizienz (Umschlagsdauer und Kosten des Weitertransports) – eine gute Anbindung der Häfen an das Fernstraßennetz ist daher entscheidend. Die A 20 leistet diese Anbindung.

Sie verbessert die Erreichbarkeit der Region.

Die Erreichbarkeit der norddeutschen Region wird durch die A 20 deutlich verbessert. Davon profitieren Anwohner und Pendler, die gesamte Wirtschaft sowie die Tourismusbranche im Norden.

Sie entlastet den Knotenpunkt Hamburg (A 7) sowie die parallel verlaufende A 1 zwischen Bremen und Hamburg.

Das Verkehrsaufkommen in dieser Region und vor allem in den Ballungszentren ist immens. Die A 20 wird für eine deutliche Entlastung sorgen und die Verkehre verteilen.

Sie stärkt die Wirtschaft Norddeutschlands.

Eine gute Anbindung an die überregionale Infrastruktur ist für Betriebe und Unternehmen ein entscheidendes Standortkriterium: Die A 20 erleichtert den Austausch von Waren und Gütern. Zudem vereinfacht und beschleunigt sie Besuche von Kunden und Dienstleistern. Das spart Zeit, Geld und sichert dadurch Arbeitsplätze.

Sie belebt den (internationalen) Tourismus.

Die Erreichbarkeit ist das wichtigste Kriterium bei der Entscheidung für eine Destination – nur ein gut erreichbarer Urlaubsort ist für die meisten Touristen attraktiv. Die A 20 leistet somit einen entscheidenden Beitrag für die Tourismusbranche im Norden.

Kontaktformular

Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Sie fragen – die DEGES antwortet

Nachfolgend beantworten wir Fragen, die uns im Projektzusammenhang häufig gestellt werden. Wenn Sie eine Frage haben, die hier noch nicht beantwortet wurde, kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular auf der Unterseite Dialog.

Fragen und Antworten: Planungsstand und Zeithorizont

Wie ist der Stand der Planung im achten Bauabschnitt und wann ist mit einem Baustart zu rechnen?

Im April 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht den 2014 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 8 für „in Teilen rechtswidrig und nicht vollziehbar“ erklärt. Die DEGES übernahm folglich die Planung des Projekts, überarbeitete die Planunterlagen im Sinne der Fehlerheilung und lag sie erneut beim Amt für Planfeststellung im Verkehr zur Genehmigung vor.

Die Genehmigung erfolgte mit Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses im Januar 2023. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung im April 2024 nach einer Klage von Umweltverbänden.

Wann ist Baubeginn?

Exakte Aussagen zum Start der Bauarbeiten sind aktuell noch nicht möglich. Durch eine juristische Verklammerung ist der Baubeginn im Streckenabschnitt 8 von der Baurechtschaffung auf anschließenden Teilabschnitten, sowohl in Niedersachsen als auch in Schleswig-Holstein, abhängig.

Fragen und Antworten: Tunnel und Tunnelbau

Wie wird der Tunnel unter der Elbe gebaut?

Der Tunnel wird mit zwei Tunnelvortriebsmaschinen von Norden nach Süden gebaut. Im Zuge dieser Baumaßnahme müssen circa 4,5 Millionen Kubikmeter Boden bewegt werden. In einem Bodenmanagementkonzept legt die DEGES dar, wie diese enormen Erdmassen für die Anwohner möglichst verträglich transportiert werden können. Eine Reduktion des Lkw-Baustellenverkehrs ist dabei das Ziel.

Müssen Hausbesitzer vor den Bohrarbeiten ein Gutachten erstellen lassen, um eventuell aufkommende Schäden erstattet zu bekommen?

Nein. Bereiche, in denen Tunnelbohrungen eventuell Schäden an Gebäuden verursachen können, werden zuvor von Gutachtern untersucht. Nach Beendigung der Baumaßnahmen werden diese erneut durch Gutachter kontrolliert, sodass eventuell aufgetretene Schäden dokumentiert und erstattet werden können.

Wie sieht das Sicherheits- und Brandschutzkonzept für den Tunnel aus?

Das Sicherheits- und Brandschutzkonzept umfasst nach aktuellem Stand der technischen Vorschriften u. a. die Überwachung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, ein schnelles Branddetektionssystem, ein sehr effektives Rauchabsaugsystem sowie 20 Notausgänge und Querverbindungen zwischen den beiden Tunnelröhren, von denen fünf für Rettungsfahrzeuge befahrbar sind. Des Weiteren wurden mit den zuständigen Freiwilligen Feuerwehren aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein grundlegende Rettungskonzepte für verschiedene Brandszenarien in einem Workshop erarbeitet.

Übersichtskarte

Der Bauabschnitt 8 im Überblick: Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000

Flyer

Wissenwertes rund um den 8. Bauabschnitt

Projektflyer Bauabschnitt 8

(PDF / 0.43 MB)

A 20: Abschnitt 8 (A 26 / Niedersachsen bis B 431 / Schleswig-Holstein) und diese Abschnitte sind Teilprojekte von A 20: Neubau in Schleswig-Holstein.