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A 23: AS Tornesch – AD Hamburg-Nordwest In Planung

Sechsstreifige Erweiterung der A 23 zwischen der AS Tornesch und dem AD Hamburg-Nordwest

Luftbildaufnahme der A 23
Bildnachweis: Falcon Crest

Daten und Fakten

  • Gesamtlänge: 15,9 km
  • sechsstreifige Erweiterung

Information:

Zu Projekten wie der A 23 veröffentlichen wir neben den Informationen auf der Website auch regelmäßige Updates in unserem Schleswig-Holstein-Newsletter. Hier können Sie den Informationsdienst abonnieren.

Karte

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Projektbeschreibung

Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der A 23 kommt es in den Spitzenstunden täglich zu Staus. Insbesondere an den Anschlussstellen (AS) treten Rückstaus auf, deren Folge Unfallschwerpunkte an den Knotenpunkten mit untergeordnetem Straßennetz sind. Neben den allgemeinen Behinderungen in der Morgenspitze von 6 bis 8 Uhr in Fahrtrichtung Hamburg an den AS Tornesch, Pinneberg-Mitte und -Süd sowie an der AS Halstenbek-Krupunder kommt es generell in der Hauptverkehrszeit an den AS Pinneberg-Nord und -Süd wegen Leistungsfähigkeitsdefiziten beim Linkseinbiegen in das nachgeordnete Straßennetz zu Beeinträchtigungen. Dabei ist die enge Anschlussstellendichte in Pinneberg als besondere Charakteristik hervorzuheben.

Um eine erste Abhilfe der Rückstauungen auf die Autobahn zu schaffen, sind verlängerte Ausfädelungsstreifen und Verflechtungsstreifen zwischen den Anschlussstellen umgesetzt worden. Diese Maßnahmen sind zur Sicherstellung eines flüssigen und geregelten Verkehrsabflusses und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit jedoch nicht ausreichend. Eine durchgängig sechsstreifige Hauptfahrbahn ist somit für die Herstellung der ausreichenden Verkehrsqualität notwendig.

Besonderheiten

Die Maßnahme befindet sich in einem verkehrlich hochsensiblen Bereich. Zudem ist die A 23 beidseitig durch Bebauungen (Wohnen und Gewerbe) geprägt.

Planungsausblick

 

 

Projektstand

Auf Grundlage umfangreicher Verkehrszählungen an relevanten Knotenpunkten der A 23 hat die DEGES im Juni 2022 eine Verkehrsprognose für das Jahr 2035 vorgestellt und auch die mit der Prognose einhergehende verkehrliche Bewertung der Öffentlichkeit präsentiert. Sie liefert belastbare Daten für die weitere Planung und Konkretisierung des Ausbaus. Im Jahr 2023 konnte die DEGES erste Aussagen zur Dimensionierung des Lärmschutzes und Gestaltung der Anschlussstellen treffen. Entsprechende Veröffentlichungen dazu finden Sie im Bereich Downloads.

In der nachfolgenden Simulation wird die bestehende Verkehrslage an den Knotenpunkten der A 23 simuliert und mit der geplanten Verkehrsführung nach dem Ausbau der A 23 verglichen. Zu sehen sind die Anschlussstellen Halstenbek-Krupunder, Halstenbek/Rellingen, Pinneberg-Süd, Pinneberg-Mitte und Pinneberg-Süd.

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Aktuell fokussiert sich das Planungsteam auf die Objektplanung der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke in den Abschnitten Nord und Mitte und hat zu diesem Zweck externe Planungsbüros beauftragt. Abschnittsübergreifend wurden zudem die Fachplanung Geotechnik, das Mobilitätskonzept Rad- und Fußverkehr sowie Vermessungsleistungen vorangetrieben. Dabei fungiert ein projektbezogenes Grundlagennetz als präziser geometrischer Referenzrahmen.

Im Frühjahr 2024 haben zusätzlich die Baugrunduntersuchungen begonnen, in deren Rahmen ab September 2024 weitere Bohrungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen helfen dabei, Planung und Kosten der Bauplanung besser einzuschätzen und effizienter zu gestalten. Informationen zu den bisherigen Baugrunduntersuchungen finden Sie im Bereich Presse.

Was außerdem geschah

Im Dezember 2020 fand ein digitaler Abstimmungstermin mit den Naturschutzbehörden sowie den anerkannten Naturschutzverbänden statt, in dem der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (nach § 15 UVPG – neue Fassung) abgestimmt wurde. Konkret ging es um die Untersuchungstiefe, die Untersuchungsschwerpunkte sowie die räumliche Abgrenzung des Untersuchungsgebiets. So konnte die DEGES mit den faunistischen Kartierungen im Untersuchungsgebiet bereits im Frühjahr 2021 beginnen.

Parallel zur A 23 errichteter Amphibienschutzzaun im Zuge der faunistischen Kartierungen | Bildnachweis: DEGES

Von Januar bis September 2021 wurden darüber hinaus Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten im Bereich der geplanten Baumaßnahme für die Herstellung eines projektbezogenen Grundlagennetzes durchgeführt. Das Grundlagennetz fungiert als dauerhafter, präziser geometrischer Referenzrahmen für alle künftigen Vermessungen im Bereich der Baumaßnahme. Die Arbeiten fanden fast ausschließlich im öffentlichen Verkehrsraum ohne die Notwendigkeit der Betretung privater Flächen statt.

Die faunistischen Kartierungen sind mittlerweile abgeschlossen. Im Juli 2023 wurden den Naturschutzverbänden und den beteiligten Umweltbehörden Zahlen und Daten zu den Umweltuntersuchungen vorgestellt.

Eine Gesamtübersicht über das Projekt zeigen die Plakate eines öffentlichen Infomarktes vom Oktober 2023 in Rellingen.

 

Beginn der Baugrunduntersuchungen

Zur Vorbereitung des geplanten Ausbaus der Autobahn 23 haben die DEGES und von ihr beauftragte Fachfirmen an verschiedenen Stellen mit Baugrunderkundungen begonnen, für die punktuell temporäre, halbseitige Sperrungen einzelner Straßenabschnitte notwendig werden.

Betroffen ist in der Zeit vom 4. bis 14. April nun auch die Autobahn selbst: Auf der Richtungsfahrbahn Hamburg wird im genannten Zeitraum zwischen den Anschlussstellen Pinneberg-Mitte und Pinneberg-Süd der Verflechtungsstreifen gesperrt.

Die beiden Fahrstreifen bleiben frei und stehen mit Breiten von 3,50 Metern (rechts) und 3,25 Metern (links) während der Arbeiten weiterhin zur Verfügung. Die Geschwindigkeit im Arbeitsbereich ist auf 60 resp. 80 km/h reguliert.

Öffentlicher Infomarkt zum Ausbau der A 23

Die Bürgerinnen und Bürger entlang der A 23 konnten sich am 12. Oktober 2023 zum aktuellen Planungsstand des Autobahnausbaus informieren. Die DEGES hatte zu einem öffentlichen Infomarkt in die Caspar-Voght-Schule in Rellingen eingeladen. Mehr als 100 Interessierte kamen zur Veranstaltung.

Inhaltliche Schwerpunkte waren die Verkehrsplanung, der Lärmschutz, die Umweltuntersuchungen und der Radverkehr. Insbesondere die Simulation zur Verkehrsplanung fand großen Anklang. Außerdem konnten die Besucher eine Horchbox des Fledermausexperten ausprobieren ebenso wie eine Hörschutz-Lärmprobe.

Die vor Ort gezeigten Plakate finden Sie hier als Download.

Bildnachweis: DEGES

Plakate des A 23-Infomarkts

(PDF / 4.74 MB)

Vorstellung der Umweltuntersuchungen im Juli 2023

Im Rahmen der Scoping-Termine 2021 war diese Veranstaltung angekündigt, Covid-bedingt aber immer wieder verschoben worden: Am 7. Juli 2023 konnten die Gutachter und Kartierer der DEGES endlich ihre Ergebnisse präsentieren.

Umweltverträglichkeitsstudie, Raumwiderstand, Kartierungen von Amphibien, Reptilien, Brutvögeln und Säugetieren – die DEGES hat die Untersuchungen abgeschlossen und präsentierte den Naturschutzverbänden sowie beteiligten Umweltbehörden Zahlen und Daten. Diese fließen nunmehr in die nächste Planungsstufe mit ein.

Bildnachweis: DEGES

Die Veranstaltungspräsentation können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:

Fachdialog Mobilität im Juni 2023

Am 27. Juni 2023 diskutierten die Planer der DEGES mit Fachleuten und Betroffenen ihr Konzept für den Fahrradverkehr. Unter Beteiligung von Vertretern aus Gemeinden und Fachverbänden wie dem ADFC formulierte die Arbeitsgruppe Lösungsmöglichkeiten für neuralgische Punkte – die Veranstaltung war von vornherein offen angelegt, die Teilnehmenden ausdrücklich ermuntert worden, eigene Vorschläge mit einzubringen.

Planer wie Kritiker des Ausbaus der A 23 waren sich einig: Für Radfahrer muss im Rahmen der Planungen frühzeitig ein attraktives Angebot gemacht und gleichzeitig müssen Sicherheitsdefizite behoben werden. So manifestierte die Runde den Wunsch, den Radverkehr auf der Hauptstraße (L 106) zukünftig nicht zu unterbinden, sondern eine separate Route und eine Autobahnüberquerung zu schaffen.

Die Anregungen fließen jetzt in den weiteren Planungsablauf ein. Gegebenenfalls wird das Gremium zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgelegt.

Bildnachweis: DEGES

Die Präsentation, die in der Veranstaltung gezeigt wurde, können Sie als PDF-Datei herunterladen:

Präsentation

(PDF / 5.00 MB)

Planungswerkstätten in den Abschnitten Nord, Mitte und Süd

Die sechsstreifige Erweiterung der A 23 zwischen der Anschlussstelle Tornesch und dem Autobahndreieck Hamburg Nordwest befindet sich derzeit noch in der Vorplanung, dennoch strebt die DEGES bei diesem für den Großraum Hamburg und Schleswig-Holstein so wichtigen Projekt bereits jetzt eine frühe Form der Bürgerbeteiligung an. Um Hinweise und Ideen strukturiert aufnehmen zu können und sich mit interessierten Bürgern sowie Interessensvertretern aus dem Planungsraum austauschen zu können, wurden sogenannte Planungs­werkstätten für die Abschnitte Nord, Mitte und Süd des Planungsraums initiiert, die erstmals im Oktober und November 2021 stattfanden.

Es ging darum, wichtige Fragen zu hören, Ängste zu nehmen, sich auszutauschen sowie Anregungen und Kritik aufzunehmen. Etwa 20 Teilnehmer aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Umweltverbänden, darunter auch jeweils fünf aus mehr als 170 Bewerbungen ausgeloste Bürgervertreter, diskutierten mit Projektleiter Dr. Benedikt Zierke und seinem Planungsteam bis ins Detail über Ausbauvarianten, Radquerungen, Lärmschutzmöglichkeiten und die Auswirkungen des Ausbaus für die nachgeordneten Straßennetze.

Bildnachweis: Bastian Fröhlig

Das Projektteam hat die eingegangenen Anregungen inzwischen ausgewertet und entschieden, eine weitere Veranstaltung mit den Mitgliedern aller drei Planungswerkstätten anzubieten. Diese Runde fand am 22. Juni in Rellingen statt. Die DEGES präsentierte in diesem Rahmen die neu erstellte Verkehrsprognose 2035 und deren verkehrliche Bewertung.

Die Präsentation und das Protokoll zum Termin stehen auf der Unterseite „Downloads“ zur Verfügung.

 

Mit dem Rad entlang der A 23

Das Projektteam der DEGES möchte interessierten Bürgern auch außerhalb der Planungswerkstätten Details zur Planung des Ausbaus der A 23 erklären und Fragen beantworten. Im Rahmen einer Fahrradtour wurden daher im September 2021 und Juli 2022 gemeinsam wichtige Orte im Planungsraum besichtigt. Die Veranstaltungen waren mit rund 40 Teilnehmenden gut besucht, einen Eindruck von der Tour erhalten Sie in dem nachfolgenden Video:

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Informationsveranstaltung vom April 2021

Im Frühjahr 2021 fand darüber hinaus auch noch eine allgemeine Informations-Veranstaltung statt, die aufgrund der Corona-Einschränkungen nicht vor Ort, sondern als Livestream realisiert und aufgezeichnet wurde. Sie können sie hier in voller Länge ansehen:

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Die Präsentation, die in der Veranstaltung gezeigt wurde, können Sie als PDF-Datei herunterladen:

Präsentation

(PDF / 7.14 MB)

Kontaktformular

Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Sie fragen – die DEGES antwortet

Nachfolgend beantworten wir Fragen, die uns im Projektzusammenhang häufig gestellt werden. Wenn Sie eine Frage haben, die hier noch nicht beantwortet wurde, kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular auf der Unterseite Dialog.

Allgemeine Fragen und Antworten

Für was steht das Projekt „Sechsstreifige Erweiterung der A 23“?

Das Projekt steht für den Autobahnausbau der A 23 zwischen der Anschlussstelle Tornesch und dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest von vier auf sechs Fahrstreifen.

Ist der Ausbau der A 23 verhältnismäßig?

Ja, denn die heutige Verkehrsbelastung mit häufiger Staubildung auf der A 23 und den zufließenden Straßen stellt weder für Anwohner noch für Verkehrsteilnehmer eine befriedigende Situation dar. Der Ausbau der A 23 bietet die Chance, die Verhältnisse für alle Beteiligten zu verbessern. Insbesondere durch die Planung eines verbesserten Lärmschutzes ergeben sich neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Kann der Ausbau der Autobahn noch verhindert werden? Ist es möglich, dass nur die Bauwerke und Anschlussstellen angepasst werden, die vier Fahrstreifen aber erhalten bleiben?

Der Bundesverkehrswegeplan stellt aufgrund der Überlastung der Strecke einen Bedarf für den Ausbau der A 23 auf drei Spuren je Fahrtrichtung fest. In ihm wird bestimmt, welche Straßen aus- oder neugebaut werden. Zuständig für diesen Plan ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Ein ausschließlicher Ausbau der Bauwerke und Anschlussstellen ist auch deshalb keine Option, da dieser das grundsätzliche Problem der Überlastung der A 23 nicht beheben würde. Nur ein Ausbau auf sechs Fahrstreifen erzielt den gewünschten Effekt.

Wie kann der Ausbaubeschluss des Bundes aufgehoben und der Ausbau verhindert werden?

Das Planfeststellungsverfahren bietet die Möglichkeit der rechtlichen Überprüfung.

Wie viel Raum nimmt das gesamte Projekt in Anspruch? Mit welcher Breite muss gerechnet werden? Vor allem im Hinblick auf Wälle und Böschungen, die nicht ebenerdig verlaufen.

Das ist nicht pauschal zu beziffern, da die benötigte Fläche sowie die Querschnittsbreiten auf den 15 Kilometern variieren und die vorhandene Autobahn unterschiedliche Breiten aufweist. Im Süden etwa ist der Mittelstreifen schmaler als im nördlichen Bereich. Ganz grob sind es aber in etwa fünf Meter je Seite, die benötigt werden.

Kommt es durch den Ausbau der A 23 zu einer Zersiedelung des Umlands?

Ursache für eine eventuelle Zersiedelung ist nie ein Straßenausbau, sondern neue Baugebiete. Deren Ausweisung liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Kommunen.

Wann gibt es eine verlässliche Finanzplanung?

Diese wird mit der Vorlage des Vorentwurfs veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt muss dem Bund eine Kostenberechnung vorgelegt werden.

Fragen und Antworten: Planung und Bau

Welche gesetzliche Grundlage hat der Ausbau der A 23?

Die Erweiterung der A 23 ist mit der Dringlichkeitsstufe Vordringlicher Bedarf zur Engpassbeseitigung im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestuft.

Wer ist an der Planung der sechsstreifigen Erweiterung der A 23 beteiligt?

Das Land Schleswig-Holstein hat im Juli 2019 die DEGES mit der Planung beauftragt. Die Autobahn GmbH des Bundes hat zwar die Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland übernommen, jedoch führt die DEGES die ihr bisher von den Ländern übertragenen Projekte im Auftrag der Autobahn GmbH unverändert eigenständig und verantwortlich weiter.

Besteht die Möglichkeit, den Bereich des Standstreifens für die Strom- und Internetversorgung zu nutzen und unterirdisch Kabel zu verlegen?

Dies ist technisch leider nicht möglich. Die Erfordernisse für die Errichtung von Stromnetztrassen sind immens und mit den Erfordernissen einer Autobahn nicht kompatibel.

Gibt es mehrere Planungsabschnitte?

Die DEGES hat die Ausbaustrecke in die Abschnitte Nord (AS Tornesch bis AS Pinneberg-Nord), Mitte (AS Pinneberg-Nord bis AS Halstenbek-Krupunder) und Süd (AS Halstenbek-Krupunder bis AD Hamburg-Nordwest) eingeteilt. Diese abschnittsweise Planfeststellung ist zweckmäßig, da eine Vielzahl von Regelungen zu treffen ist und verschiedene Gebietskörperschaften betroffen sind. Dennoch können die Abschnitte nach Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen möglichst zeitnah bis gleichzeitig baulich realisiert werden.

Wie lange soll die Ausbauphase dauern?

Die Ausbauphase wird etwa fünf Jahre währen. Die genauen Zeiträume lassen sich jedoch noch nicht festlegen. Da wir planen, verschiedene Bauabschnitte ggf. gleichzeitig zu realisieren, kann es hier noch zu Verschiebungen kommen.

Wie wird im Rahmen der Ausbaumaßnahmen mit der Verschmutzung des umliegenden Straßennetzes umgegangen?

Ziel ist es, den Ausbau der A 23 unter Schonung der nachgeordneten Gebiete bestmöglich zu realisieren. Hierzu kann unter anderem die Anlieferung von Material direkt über die Autobahn erfolgen.

Fragen und Antworten: Verkehr und Prognosen

Inwieweit wurden bei der Verkehrsuntersuchung zur A 23 zukünftige Auslastungen, Verkehrsmengen und mögliche Rückstaus berücksichtigt?

Die bisherigen Fahrbahnen sind dauerhaft nicht ausreichend. Bei der durchgeführten Verkehrsuntersuchung wurden alle genannten Faktoren berücksichtigt, um ein optimales und dauerhaft ausreichendes Endergebnis zu erreichen. Zudem basiert die Prognose auf allen Projekten, die im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf stehen und fest disponiert sind. Die im Frühjahr 2022 vorgelegte Verkehrsprognose 2035 hat diese Annahmen noch einmal bestätigt.

Die Corona-Pandemie hat die Art zu arbeiten verändert: Home-office ist in vielen Bereichen zur Normalität geworden. Müsste für eine realistische Bewertung des Verkehrsaufkommens nicht das Ende der Pandemie abgewartet werden?

In der Verkehrsprognose werden mögliche Entwicklungen berücksichtigt, sie wird stetig aktualisiert. Veränderungen und Langzeiteffekte aufgrund der Corona-Pandemie sind abbildbar und finden in der Bewertung ihre Berücksichtigung. Nachweislich feststellen ließ sich die Verkehrsbelastung auch im September 2020. Die hier gemessene Verkehrsbelastung weicht nur unwesentlich von den langjährig erhobenen Verkehrsbelastungen ab.

Ist das Schienengutachten vom März 2021 mit seinem Verkehrsmodell, das für Schleswig- Holstein Schiene und Straße verbindet, bei der Verkehrsprognose 2035 berücksichtigt worden?

Das Schienengutachten ist nicht berücksichtigt worden. Grundlage für die Verkehrsprognose 2035 sind nur gesetzlich abgesicherte und im Bundesverkehrswegeplan aufgeführte Projekte. Auch andere Projektprognosen oder Potenzialabschätzungen können
nicht beachtet werden, da es hierfür einen Nachweis des Bedarfs und der Umsetzbarkeit braucht – auch im Hinblick auf ein mögliches Planfeststellungsverfahren.

Wie kann es sein, dass sich die im Bundesverkehrswegeplan prognostizierten Verkehrszahlen von den Angaben der DEGES (siehe Präsentation der ersten Planungswerkstatt, S. 12) unterscheiden?

Es gibt wesentliche methodische Unterschiede zwischen den Berechnungen. Die Ergebnisse aus dem Bundesverkehrswegeplan sind nicht direkt mit denen der Projekt-Verkehrsprognose vergleichbar und ersetzen keine Detailuntersuchung zu einer Maßnahme.

Inwiefern wird der Ausbau Auswirkungen auf das nachgelagerte Verkehrsnetz haben?

Die nachgelagerten Straßen werden nach aktuellem Stand keine wesentlichen Zunahmen von Verkehren durch den Ausbau der A 23 erfahren. Vielmehr ist es das Ziel, die Verkehre auf einer leistungsfähigen A 23 zu bündeln und die nachgeordneten Straßen zu entlasten.

Was passiert mit bestehenden Anschlussstellen? Wird es neue geben?

Alle bestehenden Anschlussstellen werden in die Planungen einbezogen. Grundsätzlich ist es denkbar, die Anschlussstellengestaltungen zu verändern – dies wird im Zuge der aktuellen Untersuchungen überprüft. Die DEGES überprüft ebenfalls, ob auf bestehende Auf- und Abfahrten verzichtet werden kann. Neue Anschlussstellen an die Autobahn sind jedoch nicht wahrscheinlich, da bereits eine hohe Anschlussstellen-Dichte auf diesem Abschnitt existiert.

Kann die A 7 den Abfluss von der A 23 gewährleisten?

Ja. Dieses Szenario wurde bereits bei der Planung des A-7-Ausbaus berücksichtigt. Der Ausbau der A 7 ist auf eine zweistreifige Zuführung der A 23 und eine verlängerte Verflechtung von A 23 und A 7 auf insgesamt fünf Fahrstreifen bis zur Anschlussstelle Stellingen ausgelegt.

Wo wird die sechsspurige A 23 in Richtung Süden von drei auf zwei Fahrspuren als Vorbereitung auf die A-7-Einfädelung verengt?

Die Fahrstreifenreduzierung erfolgt nördlich der Anschlussstelle Eidelstedt.

Fragen und Antworten: Lärmschutz

Was sind die Voraussetzungen für einen verbesserten Lärmschutz und inwiefern erfolgt eine Umsetzung?

Der Anspruch auf Lärmschutz ergibt sich mit einem wesentlichen Eingriff in den Bestand. Erweiterung und/oder Ergänzung des Lärmschutzes sind also gesetzlich nur möglich, wenn der Bestand wie im Fall des A-23-Ausbaus angefasst wird. Lärmschutz entsteht, wo er erforderlich und verhältnismäßig ist. Details sind Bestandteil der zukünftigen Planungsphasen.

Wie wird ein verbesserter Lärmschutz gewährleistet? Sind ein offenporiger Asphalt und hohe Lärmschutzwände geplant? Wird der bestmögliche Lärmschutz (z. B. ein Deckel) unabhängig von den Kosten gewährleistet?

Eine Qualitätssteigerung des Lärmschutzes ist ein wichtiger Teil der Planung. Zunächst gilt es, die geltenden Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) bestmöglich einzuhalten. Aufgrund neuer, verschärfter Richtlinien zur Lärmberechnung wird der Lärmschutz an der A 23 im Vergleich zur aktuellen Situation verbessert werden. Dementsprechend werden die Lärmschutzmaßnahmen dimensioniert und ausgewählt. Eine Kombination mit lärmarmen Fahrbahnbelägen, etwa mit offenporigem Asphalt, ist als Variante möglich. Dabei stehen nicht die Kosten im Vordergrund, sondern die Wirtschaftlichkeit bzw. Verhältnismäßigkeit. Ziel ist die Einhaltung der Grenzwerte, durch die der so genannte Vollschutz für die Anwohner erreicht wird.

Wer trägt die Kosten für den etwaigen Bau eines Autobahn-Deckels?

Kostenträger für alles, was ursächlich von der A 23 ausgeht, ist der Bund. So ist es im Bundesverkehrswegeplan ausgewiesen. Es gibt allerdings Varianten, wo Dritte Kosten mittragen müssen. Das ist dann der Fall, wenn bauliche Maßnahmen umgesetzt werden, die nicht mit dem Autobahnausbau zu begründen sind. So war es in Hamburg – die Stadt hat beim A-7-Deckel städtebauliche Bonus-Maßnahmen selbst getragen. Voraussetzung für eine solche Kostenbeteiligung sind aber immer Vereinbarungen mit den Städten und Gemeinden, die auf Freiwilligkeit beruhen.

Wird auch in Brückenverläufen, etwa im Bereich Pinneberg-Süd, Lärmschutz errichtet?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Wände auf Brückenbauwerken zu errichten. Deren genaue Ausgestaltung werden die schalltechnischen Berechnungen ergeben. Das Ziel der DEGES ist die Umsetzung des bestmöglichen Lärmschutzes auf Grundlage der gültigen Rechtslage.

Wie groß muss der Mindestabstand der Lärmschutzwände zu privaten Grundstücken sein?

Der Mindestabstand liegt im Prinzip bei null Zentimetern: Wenn es sich baulich umsetzen lässt, kann die Wand demnach direkt anliegen. Die Frage ist, was die Situation benötigt: Es lässt sich in der Regel immer eine bauliche Lösung finden, ohne in das Grundstück einzugreifen.

Wie wird der Lärmschutz während der Ausbauzeit sichergestellt? Ist hier mit einer erhöhten Lärmbelästigung zu rechnen?

Durch die Begrenzung der Geschwindigkeit im Baustellenbereich wird sich der Lärm zunächst einmal reduzieren. Die Baustelle an sich wird im Bauverlauf immer weiter wandern. Für den angenommenen Lärm im Baustellenbereich gibt es eine Baulärmprognose. Auf Grundlage dieser Prognose kommt ein geeigneter, bestmöglicher Schutz zum Einsatz, etwa mithilfe temporärer Lärmschutzwände. Die Details sind Gegenstand der weiteren Planungen.

Fragen und Antworten: Umwelt- und Naturschutz

Wie lässt sich ein solches Projekt unter Umweltaspekten überhaupt durchführen?

Die Planer der DEGES berücksichtigen im Verlauf des Ausbaus erwartete zusätzliche Schadstoffbelastungen im Rahmen der Planungen und lassen sie später von Gutachtern entsprechend bewerten. Sowohl Luftschadstoffe als auch der Reifenabrieb spielen dabei eine Rolle. Diese werden betrachtet und auf ihre Umweltverträglichkeit hin untersucht. Bestandteil der Planungen ist zudem die Kompensation von Eingriffen in die Umwelt durch Ausgleichsmaßnahmen.

Welche positiven Veränderungen sind aus Umweltperspektive durch den Ausbau der A 23 denkbar?

Die bestehende A 23 zerschneidet unbestreitbar Habitate für Fauna und Flora, die früher einmal zusammenhängend waren. Bestandteil der Planung sollen deshalb großzügigere Querungsbauwerke sein, um eine deutliche Verbesserung für die dort lebenden Arten zu schaffen. Auch für Menschen können verbesserte Querungsmöglichkeiten oder eine verbesserte Gestaltung dieser die vorliegende Trennwirkung reduzieren.

Fragen und Antworten: ÖPNV

Wieso wird anstelle der Autobahn nicht der öffentliche Nahverkehr weiter ausgebaut?

Der Bedarf des Ausbaus der A 23 ist im Bundesverkehrswegeplan festgestellt und mit der Aufnahme in die Ausbaugesetze gesetzlich geregelt. Gleiches gilt für Maßnahmen der Schiene. Die unterschiedlichen Maßnahmen konkurrieren somit nur indirekt miteinander, da sie zu Verkehrsverlagerungen führen können. Wirtschaftlich konkurrieren sie jedoch nicht. Der ÖPNV wird in den für die A 23 angestellten Prognosen allerdings berücksichtigt.

Ist eine Anbindung an den ÖPNV angedacht – durch Zubringerlinien zum Bahnhof bzw. P+R-Parkplätze?

Überall dort, wo eine Verzahnung unterschiedlicher Verkehrsmittel Sinn macht, wird diese in die Planungen mit einbezogen. Pendlerparkplätze sind eine Option.

Fragen und Antworten: Grunderwerb

Steht jetzt schon fest, welche Grundstücke vom Ausbau betroffen sind? Wann werden die betroffenen Grundstückseigentümer / Anwohner informiert?

Zu diesem frühen Zeitpunkt der Planung steht noch nicht fest, welche Grundstücke benötigt werden. Bisher lassen sich nur Engstellen definieren. Eine teilweise Betroffenheit privater Grundstücke beim Ausbau ist zukünftig jedoch nicht auszuschließen. Ziel ist es, die Eingriffe so gering wie möglich zu halten.

Was ist mit Enteignungen? An welcher Stelle wird mit Betroffenen gesprochen?

Enteignungen sind nur das letzte Mittel. Das Ziel der DEGES ist es, für den Ausbau benötigte Flächen im Rahmen des Grunderwerbs anzukaufen. Alle Gespräche mit potenziell Betroffenen erfolgen rechtzeitig und vertraulich.

Was bedeuten die dicken roten Balken auf den Folien der Präsentation der Informationsveranstaltung vom 20. April 2021 (Folien 32-35)? Zeigen diese Streifen schon die Eingriffsstellen in Grundstücke?

Die in Rot kenntlich gemachten Bereiche in der Präsentation stellen keinen beabsichtigten Eingriff dar, sondern sie zeigen die besonderen Engstellen für die weiteren Betrachtungen. Art und Umfang eines möglichen Grunderwerbs können erst in den nächsten Planungsphasen belastbar bestimmt werden. Unser Ziel ist es, den Eingriff in die seitlichen Bereiche möglichst verträglich zu gestalten.

Plakate des Infomarkts im Oktober 2023

Die DEGES hat am 12. Oktober 2023 in einem öffentlichen Infomarkt in Rellingen zu den Ausbauplänen der A 23 informiert. Die dort gezeigten Plakate stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Plakate des A 23-Infomarkts

(PDF / 4.74 MB)

Umweltuntersuchungen im Juli 2023

Die DEGES hat die Untersuchungen zu Umweltaspekten abgeschlossen und präsentierte den Naturschutzverbänden sowie beteiligten Umweltbehörden Zahlen und Daten. Die Präsentation können Sie sich im Folgenden herunterladen.

Fachdialog Mobilität im Juni 2023

Am 27. Juni 2023 diskutierten die Planer der DEGES mit Fachleuten und Betroffenen ihr Konzept für den Fahrradverkehr. Die Anregungen fließen in den weiteren Planungsablauf ein. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Präsentation der Veranstaltung zur Verfügung.

Planungswerkstätten

Um frühestmöglich Hinweise und Ideen aufzunehmen und sich mit interessierten Bürgern sowie Interessensvertretern aus dem Planungsraum austauschen zu können, hat die DEGES Planungswerkstätten ins Leben gerufen.  Im Folgenden stellen wir Ihnen die Protokolle und Präsentationen der Sitzungen zur Verfügung.

Mit dem Rad entlang der A 23

Im Rahmen einer Fahrradtour entlang der A 23 konnten interessierte Bürger*innen gemeinsam mit den Autobahn-Planer*innen am 25. September 2021 wichtige Orte im Planungsraum besichtigen. Eine zweite Fahrradtour als Wiederholung der ersten Tour fand am 15. Juli 2022 statt. Die Route der Strecke entnehmen Sie der untenstehenden Grafik.

Informationsveranstaltung für Bürger*innen

Die digitale Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zur 6-streifigen Erweiterung der A 23 zwischen der Anschlussstelle Tornesch und dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest fand am 20. April 2021 statt. Das Event kann hier in voller Länge digital nachgeholt werden.

Informationsveranstaltung für TÖB und Politiker*innen

Die digitalen Informationsveranstaltungen für Träger öffentlicher Belange sowie für Politiker*innen fanden am 25. Februar 2021 sowie am 01. März 2021 statt.