icon-arrow-righticon-external
Zum Hauptinhalt

A 7: Erweiterung der Hochstraße K 20 und Ersatzneubau Brücke K 30 In Bau

Achtstreifige Erweiterung südlich des Elbtunnels bis zum Autobahnkreuz HH-Hafen

Die Hochstraße Elbmarsch mit der Anschlussstelle Waltershof. Gut zu erkennen: die enge Verzahnung mit dem Hamburger Hafen | Bildnachweis: BWVI

Daten und Fakten

  • Erweiterung Hochstraße Elbmarsch (K 20)
  • Grundinstandsetzung oder Erneuerung Brückenbauwerk K 30
  • Gesamtlänge: 4,2 km
  • Querschnitt: achtstreifig

Verkehrshinweis

Aktuelle Verkehrsmeldungen finden Sie auf der Seite der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord.

Karte

Bitte aktivieren Sie die externen Medien-Cookies, um diesen dynamischen Medieninhalt anzuzeigen.'

Cookie-Einstellungen öffnen

Projektbeschreibung

Die Anfang der 70-er Jahre des vorigen Jahrhunderts fertiggestellte Autobahn A 7 ist für den Nord-Süd-Verkehr im Norden Deutschlands die wichtigste Verkehrsachse und unverzichtbar für die Abwicklung des Transitverkehrs sowie die regionalen, aber auch städtischen Verkehrsströme in Hamburg. Der heutige sechsstreifige Autobahnquerschnitt gewährleistet keinen flüssigen Verkehrsablauf. Auch außerhalb der Spitzenzeiten kommt es häufig wegen Überlastungen zu Staubildungen. Die nach dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ ermittelten zulässigen Verkehrsstärken werden um bis zu 31 Prozent überschritten.

Zur Anpassung der Leistungsfähigkeit der A 7 an den Bedarf ist eine Erweiterung auf acht Streifen dringend geboten. Das angrenzende Brückenbauwerk K 30 ist bereits achtstreifig ausgebaut. Der vorhandene Bauwerkszustand erfordert eine Grundinstandsetzung oder eine Erneuerung des Bauwerkes.

Besonderheiten

  • Die Vorzugsvariante sieht die innenseitige Verbreiterung des Bauwerks bei gleichzeitigem Erhalt des Bestandsbauwerks als Erstmaßnahme vor. Dazu wird zwischen den beiden Bauwerkshälften jeweils eine Verbreiterung von ca. vier Metern an das vorhandene Bauwerk angeschlossen.
  • Am Ende der Nutzungsdauer des Bestands­bauwerks (die theoretische Nutzungsdauer der vorhandenen Überbauten endet 2045) ist eine Erneuerung der „alten“ Überbauten erforderlich. Dabei wird die Verbreiterung der Erstmaßnahme weiter genutzt.

Hochstraße Elbmarsch (K 20)

Beim Bau der Autobahn in den 1960er Jahren wurde zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen bereits Platz für die jetzt angestrebte Verbreiterung gelassen. In Voruntersuchungen wurde das bestehende Brückenbauwerk als erhaltenswürdig erkannt, der Überbau bedarf allerdings einer umfassenden Sanierung. Das Bauwerk wird somit um je einen Fahrstreifen pro Richtung nach innen verbreitert, indem der bestehende Oberbau durch Neubauteile ergänzt wird.

Bildnachweis: BWVI

 

Der achtstreifige Ausbau der A 7 im Bereich der K 20 wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) in die höchste Kategorie „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ eingeordnet und wird einschließlich der anstehenden Sanierungen des Bestandsbauwerks zurzeit intensiv geplant.

Ein Ersatzneubau für die Hochstraße als Variante wurde verworfen, da dieser Eingriff wesentlich aufwendiger wäre. Die Lebensdauer des Brückenbauwerks reicht noch bis 2045. Bis dahin wird untersucht werden müssen, ob ein Ersatzneubau erforderlich sein wird. Die verkehrlichen Randbedingungen und Möglichkeiten werden sich bis dahin noch ändern und müssen dementsprechend berücksichtigt werden.

Der Ausbau ist sowohl technisch als auch in verkehrlicher Hinsicht eine Herausforderung: Um die leistungsfähige Anfahrbarkeit von Hafen und Elbtunnel zu gewährleisten, sollen während der Bauzeit grundsätzlich weiterhin drei durchgehende Fahrstreifen pro Richtung verfügbar bleiben. Beim Bau unter Verkehr und unter Beibehaltung der Anzahl durchgehender Fahrstreifen wird eine Bauzeit von rund sechs Jahren vorgesehen, beginnend ab 2020.

Für die K 20 wurde das Planfeststellungsverfahren im Frühjahr 2017 eingeleitet. Die Planauslegung war vom 23. November 2017 bis 22. Dezember 2017. Die Einwendungsfrist lief bis zum 22. Januar 2018. Es wurden alle Einwendungen geprüft. Am 5. Juli 2018 fand der Erörterungstermin hierzu statt.  Am 2. August 2019 erhielt die K 20 einen Planfeststellungsbeschluss. Die Klagefrist für den Planfeststellungsbeschluss endete am 28. Oktober 2019, somit besteht bestandskräftiges Baurecht.

Pilotprojekt K 20

Bei der technischen Ausführungsplanung des Bestandsbauwerkes in den 1960er Jahren wurde schon die achtstreifige Verbreiterung der K 20 berücksichtigt. Die Verbreiterung eines jahrzehntealten Bestandsbauwerkes durch ergänzende Neubauteile ist jedoch ein technisch anspruchsvolles Vorhaben, für das nur wenige Erfahrungswerte vorliegen. Um die gewählte Bauweise zu erproben und gegebenenfalls Optimierungen in die Gesamtplanungen einfließen lassen zu können, wurde zunächst ein 100 Meter langes Teilstück errichtet. Der betreffende Teilabschnitt befindet sich am südlichen Ende der Hochstraße an der Richtungsfahrbahn Süd. Baubeginn des „Piloten“ war im Juli 2017.

Die wesentlichen Untersuchungspunkte des Versuchs waren:

  • Wie kann das Erweiterungsbauwerk tiefgegründet werden?
  • Mit welcher Technik kann der Erweiterungsbau mit dem bisherigen Bauwerk optimal verbunden werden?
  • Wie können Baustellen- und Autobahnverkehr gleichzeitig abgewickelt werden?

Realisierung des Pilotprojekts K 20

Lage und Bestandssituation K 20
Lage und Bestandssituation K 20 | Bildnachweis: BWVI

 

Nach einer Bauzeit von circa einem Jahr wurden folgende Erkenntnisse aus dem Versuch gewonnen: Es werden nun Bohrpfähle als Tiefgründung gewählt. Weiter konnte nachgewiesen werden, dass die Verbindung des Erweiterungsbauwerks mit dem Bestandsbauwerk unter laufendem Verkehr stattfinden kann, da die Vibrationen des Schwerverkehrs sich als unschädlich für die Aushärtung des Verbundmörtels erwiesen haben. Bei der Abwicklung des Baustellenverkehrs im Zusammenspiel mit dem Autobahnverkehr stellte sich die Problematik, dass wegen der innenseitigen Erweiterung die Baustellenfahrzeuge sich von links nach rechts in die Überholstreifen einfädeln müssen. Hier konnte durch eine variable Geschwindigkeitsbegrenzung im Baustellenbereich erreicht werden, dass durch eine kurzzeitige Geschwindigkeitsabsenkung ausreichend Lücken für die Verkehrseinfädelung erzeugt werden können.

Der Pilotbau bleibt bestehen und wird in den restlichen, noch zu errichtenden Erweiterungsbau integriert.

Sanierung der „Megastütze“

Im Bereich der Finkenwerder Straße ruht der Oberbau der A 7 aus geometrischen Gründen nicht auf einer Stützenreihe, sondern auf zwei großen Einzelstützen. Im Bereich des Stützenkopfes sind Schadensbilder aufgetreten, die eine Betonsanierung und einen Lagerwechsel notwendig machten. Die für die Sanierungsarbeiten notwendigen Vorbereitungen erfolgten bereits 2017. Um den notwendigen Arbeitsraum realisieren zu können, war es notwendig, die Finkenwerder Straße im Bereich der A 7-Querung und im Bereich der Rampen Auf- und Ausfahrt Kohlbrandbrücke zu verschwenken. Insgesamt nahmen die Sanierungsmaßnahmen noch das Jahr 2019 in Anspruch und laufen parallel zu den Ausbaumaßnahmen.

Die Hochstraße Elbmarsch im Überblick

  • Inbetriebnahme: 1975; damalige Bauzeit: 3,5 Jahre
  • Länge: 3,8 km – sechs Fahrstreifen und Standstreifen
  • Brückenfläche ca. 166.000 m² inkl. Rampen (rund 24 Fußballfelder)
  • zwei Überbauten (lichter Abstand konstant 10,50 m), Möglichkeit zur innenliegenden Verbreiterung um einen Fahrstreifen pro Richtung
  • Breite der Überbauten: 17,75 m bis 26,50 m
  • 110 Stützenreihen, 660 Stützen
  • Bauwerkszustand erfordert Instandsetzung bzw. Verstärkung an den Überbauten
  • achtstreifiger Ausbau im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030
  • aufwendige Voruntersuchungen über mehrere Jahre
  • Erarbeitung möglicher Varianten und Vorlage beim Bund erfolgte im Oktober 2014
  • Entscheidung für Vorzugsvariante der ursprünglichen Planung 1960er, Sanierung der Überbauten und innenliegende Erweiterung um je einen Fahrstreifen pro Richtung (kein Neubau der Überbauten, keine Sanierung der Stützen)
  • Folgemaßnahme rechnerisch ab 2045 erforderlich (Ersatzneubau) – dann unter anderen verkehrlichen Bedingungen wegen des weiter ausgebauten Netzes in Norddeutschland
  • Planfeststellungsverfahren erforderlich (wegen Erweiterung um einen Fahrstreifen), jedoch wenige Betroffene im Hafengebiet
  • kein Grunderwerb erforderlich
  • Verkehrsführung im Bauzustand grundsätzlich unter Aufrechterhaltung aller sechs vorhandener Fahrstreifen möglich
  • Baudurchführung aufgeteilt in Sanierung (rund zwei Jahre) und Erweiterung (rund fünf Jahre)
  • Bearbeitung seit August 2014 durch die DEGES

Rampenbauwerk am Elbtunnel (K 30)

Das Kürzel K 30 bezeichnet das 418 Meter lange Rampenbauwerk zwischen Elbtunnel und der Hochstraße Elbmarsch ( K 20). Es ist baulich von ihr getrennt.

Übersichtskarte Strecke K 30
Bildnachweis: BWVI

Bauwerksuntersuchungen hatten schon vor Jahren ergeben, dass die Rampe am Elbtunnel (K 30) ausgeprägte Schäden aufweist. Die Rampe war bereits achtstreifig ausgebaut und hatte immer eine besondere Bedeutung für die Erreichbarkeit des Elbtunnels von Süden her. Der Ersatzneubau erfolgte nicht als Brücken- beziehungsweise Rampenkonstruktion, sondern als so genannter Fangedamm, ein künstlich aufgeschütteter Damm, der platzsparend mit Stahlbetonwänden eingefasst ist.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 23. November 2017 wurde am 23. Dezember 2017 unanfechtbar. Die Bauarbeiten wurden ausgeschrieben und die Aufträge erteilt.

2019 begannen die Sanierung der K 20 und die ersten vorbereitenden Maßnahmen der K 30, die jedoch für die Autofahrer verkehrlich nicht zu spüren waren.

Im Zuge der vorbereitenden Baumaßnahmen entstand aus Richtung Süden zunächst eine zusätzliche aufgeständerte Mittelstreifenüberfahrt. Für die Aufrechthaltung der vorhandenen durchgängigen sechs Fahrstreifen auf der A 7 während der Abbruch- und Neubauarbeiten wurde ein Hilfsdamm hergestellt, der zwei Fahrstreifen aufnehmen konnte. Diese liefen während der vierjährigen Hauptbauphase um das Baufeld herum, die anderen vier zunächst über das westliche Bestandsbauwerk und dann auf dem zunächst fertiggestellten neuen östlichen Dammbauwerk. Angepeiltes Fertigstellungsdatum war Ende 2023 – aufgrund der hervorragenden Zusammenarbeit der beteiligten Baufirmen konnte die DEGES das A-7-Teilstück im Mai 2023 bereits ein halbes Jahr früher als geplant für den Verkehr freigeben.

Die Hochstraßenrampe (Bauwerk K 30) im Überblick:

  • aufgeständerter Abschnitt der A 7 als Verbindungs- und Weichenrampe zwischen Hochstraße Elbmarsch (K 20) und Elbtunnel im Bereich des Hafengebiets in Waltershof
  • Inbetriebnahme: 1974; Erweiterung auf acht Fahrstreifen im Jahr 2002 beim Bau der vierten Elbtunnelröhre
  • Länge: 418 m (acht Fahrstreifen und Standstreifen)
  • Bauwerksuntersuchungen in 2014 haben Schäden festgestellt, die zu Sofortmaßnahmen und einer vertieften Nachrechnung führten. Ergebnis: Es ist zeitnah eine Grundinstandsetzungs- und Ertüchtigungsmaßnahme durchzuführen.
  • Wegen räumlicher und verkehrlicher Abhängigkeiten zur K 20 wird die K 30 im Zusammenhang erneuert.
  • es erfolgte keine Bewertung im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP), da bereits achtstreifig im Bestand (Ersatzneubau)
  • Vorzugslösung: Ersatzneubau als Fangedamm (Sandauffüllung zwischen Stahlspundbohlen). Vorteile: Bei annähernd gleicher Wirtschaftlichkeit/Kosten und technischer Vorteilhaftigkeit überwiegen bei dieser Lösung die verkehrlichen Vorteile, die hier absolut als ausschlaggebend anzusehen sind
  • Aufrechterhaltung von sechs Fahrstreifen während der Bauzeit wird gewährleistet
  • Bauzeit für Ersatzneubau: rund fünf Jahre überschneidend zu den Arbeiten an der K 20
  • Der Bund bestätigt die Dringlichkeit der Maßnahme. Die Planungen wurden 2014 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegt. Im BVWP wurde 2016 die A 7-Engpassbeseitigung mit vordringlichem Bedarf eingestuft und soll daher schnellstmöglich umgesetzt beziehungsweise begonnen werden.

Ausblick

Baumaßnahmen im Bereich K 20 (Hochstraße Elbmarsch)

Die Arbeiten laufen planmäßig. Von der Autobahn unsichtbar wird zurzeit unter der Brücke in der Lücke zwischen den beiden Fahrtrichtungen die Gründung für die Verbreiterung erstellt. Alle die A 7 unterquerenden Verkehrswege werden durch ein Schutzgerüst gesichert. Mit einem Portalkran werden die neuen Stahlträger für die Überbauverbreiterung längs verfahren und verlegt. Nach Betonieren der Verbreiterung unter Aufrechterhaltung einer Fuge zum Bestand werden Sandsäcke zur Vorbelastung aufgelegt, die die Verkehrslast simulieren. Nach Abklingen der Setzungen wird die Fuge betoniert und damit der Überbau verbreitert.

Auch Rückbau und Erneuerung der Megastützen erfolgten unbemerkt vom Verkehrsteilnehmer. Die Chloridschäden im Bestand am Querriegel aufgrund undichter Dehnungsfugen stellten sich im Zuge der Instandsetzung der Achse 55 als so massiv heraus, dass diese für eine Verbreiterung nicht zu nutzen sind. So erfolgt eine Erneuerung unter laufendem Verkehr, indem zuerst die Riegel durch Stahlfachwerkträger entlastet werden. Dann wird der Riegel unterstützt und die Stütze zurückgebaut. Nach einem hydraulischen Absenken des Riegels wird dieser auf eine Verschubbahn gelegt und per Sägeschnitt in maximal 40 Tonnen schwere Stücke aufgeteilt. Dann kann der Riegel seitlich ausgeschoben und die Stücke zur Zerkleinerung ausgehoben werden.
Die Verschubbahn wird in einen Schalungsboden für den neuen Riegel umgebaut und dieser genau unter seiner endgültigen Lager hergestellt. Zur Erhöhung der Nachhaltigkeit und zur Vermeidung von Schäden unter Dehnungsfugen wie im Bestand wird für den neuen Riegel eine Edelstahlbewehrung eingesetzt. Nach dem Vorspannen wird der Riegel hydraulisch angehoben in seiner endgültigen Lage fixiert. Nun kann unter dem Riegel die Rundstütze hergestellt und betoniert werden. Nach dem Aushärten wird dann die Last der Brückenlängsträger vom Stahlfachwerkträger wieder an den neuen Riegel übergeben.
Für die Bauarbeiten an den Megastützen wurden Umfahrungen gebaut, um Platz für die erforderlichen Arbeiten zu bekommen.

Baumaßnahmen im Bereich K 30 (Rampenbauwerk am Elbtunnel)

Die Arbeiten an der K 30 laufen planmäßig, der erste Fangedamm auf der Richtungsfahrbahn Hannover wird im ersten Quartal 2022 fertiggestellt sein. Nach der Verkehrsumlegung auf den neuen Fangedamm unter Beibehaltung des Umfahrungsdammes wird dann das alte Brückenbauwerk Fahrtrichtung Nord abgebrochen und ebenfalls durch einen Fangedamm ersetzt.

Die Baumaßnahmen an K 20 und K 30 werden bis 2026/27 andauern.

Ziele und Nutzen

Die A 7 südlich der Elbe wird in einem beträchtlichen Teil als aufgeständerte Brückenkonstruktion über die tiefliegende Elbmarsch bis zum südlichen Elbhang geführt. Wesentliche Bestandteile sind die beiden Bauwerke K 20 (Hochstraße Elbmarsch) und K 30 (Rampenbauwerk bzw. Weichenbereich Elbtunnel) mit einer Gesamtlänge von rund 4.250 Metern. Südlich schließt sich der Teilabschnitt der A 7 bis zur Anschlussstelle (AS) Hamburg-Heimfeld an, der im Zuge des Projekts A 26 achtstreifig ausgebaut wird und den Anschluss der A 26 an die A 7 umfasst. Wegen der räumlichen Nähe besteht eine verkehrliche Abhängigkeit zwischen den beiden Projekten, weshalb mit der weiteren Bearbeitung beider Maßnahmen die DEGES beauftragt wurde, die die gleichzeitige Realisierung beider Projekte plant.

Die Vorteile des geplanten Vorgehens:

  • es entstehen deutlich geringere Kosten,
  • die Bauzeit wird deutlich kürzer,
  • es müssen keine zusätzlichen Flächen erworben werben,
  • Autofahrern stehen während der Bauarbeiten alle Fahrstreifen zur Verfügung und
  • die Anschlussstelle Waltershof – eine wichtige Hafenanbindung – bleibt unberührt.
Übersichtskarte zur Hochstraße Elbmarsch (K 20) und Einfahrrampe Elbtunnel (K 30)
Übersicht K 20 Hochstraße Elbmarsch und K 30 Einfahrtrampe Elbtunnel | Bildnachweis: BWVI

 

Ziel des Ausbaus ist es, die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes südlich der Elbe zu stärken und für die Anforderungen der kommenden Jahrzehnte anzupassen. Heute nutzen täglich mehr als 116.000 Verkehrsteilnehmer den A 7-Abschnitt südlich des Elbtunnels. Gerade in den Spitzenzeiten bzw. zur Rush-Hour führen Überlastungen häufig zu Staus – die Unfallgefahr steigt. Prognosen für das Jahr 2025 sagen eine Verkehrsbelastung von täglich 135.000 bis 160.000 Fahrzeugen voraus – rund ein Fünftel davon wird Schwerlastverkehr sein.

Fragen und Antworten

Wofür stehen die Abkürzungen K 20 und K 30?

Die Abkürzung „K“ steht für „Kunstbauwerk“. Die Nummer ist eine Zuordnung der einzelnen Kunstbauwerke.

Die K 20 ist ein knapp vier Kilometer langer Abschnitt der Bundesautobahn A 7 und die derzeit längste Straßenbrücke Deutschlands. Sie wird als Hochstraße Elbmarsch bezeichnet.

Die K 30 ist ein Rampenbauwerk und stellt den Übergang von der Hochstraße Elbmarsch (K 20) zum Elbtunnel her.

Warum muss südlich des Elbtunnels gebaut werden?

Der achtstreifige Ausbau der A 7 zwischen dem Elbtunnel und Heimfeld hat hohe Priorität. Bei den Untersuchungen zur Erstellung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen wurde für die Hochstraße Elbmarsch ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von > 10 ermittelt. Für die Zukunft wird es eine starke Zunahme des Verkehrs auf diesem Streckenabschnitt der A 7 geben. Wenn es bei einem sechsstreifigen Verkehr bleibt, ist eine unzureichende Verkehrsqualität sowohl auf den freien Streckenabschnitten als auch im Bereich der Knotenpunkte zu erwarten. Dies führt dann zu Stauungen, Rückstaus, Wartezeiten und erhöhten Unfallzahlen. Der achtstreifige Ausbau ist damit dringend geboten.

Das Bestandsbauwerk K 30 verfügt bereits über acht Fahrstreifen, die die Verbindung zu den vier zweistreifigen Röhren des Elbtunnels schaffen. Die Bausubstanz ist aber so stark geschädigt, dass ein Neubau das bestehende Bauwerk ersetzen muss. Dieser Ersatzneubau erfolgt als sogenannter „Fangedamm“ – einem Dammbauwerk mit seitlichen Stützwänden aus Stahlbeton.

Wann beginnen die Bauarbeiten und wann werden sie abgeschlossen sein?

Bei der K 20 erfolgten bereits Instandsetzungsmaßnahmen, während das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts für die Erweiterung noch lief. Es schließen sich dann ab 2020 die Baumaßnahmen zur achtstreifigen Erweiterung der Hochstraße Elbmarsch an, die voraussichtlich bis 2025/26 andauern werden.

Die Bauarbeiten an der K 30 werden ebenfalls 2020 beginnen. Vorgesehen ist eine etwa sechsjährige Bauzeit.

Wird der Verkehr durch die Bauarbeiten stark beeinträchtigt?

Die Verkehrsführung sieht weiterhin drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit einer Breite von mindestens 3,25 Metern während der gesamten Bauzeit vor. Bis auf eine Ausnahme – Sperrung einer Tunnelröhre für die Dauer von vier Wochen – sind keine Vollsperrungen von Tunnelröhren für mehr als eine Nacht oder ein Wochenende geplant. Regelmäßige A 7-Nutzer kennen das bereits vom Ausbau der A 7 nördlich der Elbe.
Auch bei sorgfältigster Vorbereitung und Planung der Abläufe und Verkehrsführungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der fließende Verkehr Auswirkungen durch die Baustellensituation erfährt. Alle am Bau Beteiligten sind aber gehalten, die Einschränkungen auf das Minimum zu reduzieren.

Wird der Neubau der Rampe länger halten als die alte Anlage?

Derartige konstruktive Bauwerke sind auf eine Lebenszeit von vielen Jahrzehnten ausgelegt. Allerdings unterliegen sie vielfältigen Beanspruchungen und Einflüssen aus verkehrlicher Nutzung, Umwelt- und Witterungseinflüssen. Daher ist ein exakter Lebenszyklus nicht vorherzusagen.

Wieso dauern die Baumaßnahmen südlich der Elbe ganze sechs Jahre?

Baumaßnahmen unter laufendem Verkehr sind nur mit erheblichen Einschränkungen bei der Baudurchführung umzusetzen und beanspruchen gegenüber Baumaßnahmen unter Vollsperrung mehr Zeit. Unter Vollsperrung könnte man deutlich schneller bauen, eine solche ist aber an dieser Stelle im Verkehrsnetz praktisch ausgeschlossen.

Warum muss zeitgleich mit den Bauarbeiten an der A 7 nördlich der Elbe nun auch noch hier gebaut werden?

Der Bedarf am Ausbau der A 7 in Hamburg besteht in mehreren Zeitabschnitten. In Abhängigkeit vom Planungs- und Genehmigungsfortschritt ist dann auch die bauliche Umsetzung vorzunehmen. Alle Arbeiten unterliegen einer aufwändigen Koordinierung und führen zu einer Abstimmung, auf welchen Abschnitten gleichzeitig und auf welchen nacheinander gebaut werden kann.

Zudem erfolgt eine enge Koordinierung mit der Hamburg Port Authority und anderen Baudienststellen zu weiteren Baumaßnahmen im näheren und weiteren Umfeld.

Kontaktformular

Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Informationsbroschüre

Faktenblatt A 7 Süd

(PDF / 0.51 MB)

Pressekontakt

Ulf Evert

Ulf Evert

Projekte Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen

Telefon: 040 182104-114

E-Mail: presse@deges.de

Pressemitteilungen