
Daten und Fakten
- Gesamtlänge: B 1: 5,7 km und B 55: 8,8 km
- Verkehrsbelastung: Fast 27.000 Pkw und Lkw pro Tag
Karte
Projektbeschreibung
Die Stadt Erwitte ist durch die beiden Bundesstraßen B 1 und B 55 geprägt. Täglich fahren bis zu 27.000 Kfz durch den Ortskern. Im Bedarfsplan des Bundes (Bundesverkehrswegeplan 2030) steht der Bau der Ortsumgehung Erwitte im vordringlichen Bedarf.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die DEGES mit der Planung und Realisierung beauftragt. Das Projekt ist dort ausdrücklich als Kombination aus einer Neutrassierung der B 55 in Nord-Süd- und der B 1 in Ost-West-Richtung ausgewiesen. Die DEGES setzt dabei auf eine frühe und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung.
Projekthintergrund
In Erwitte treffen die beiden Bundesstraßen B 1 und B 55 aufeinander. Fast 27.000 Pkw und Lkw fahren pro Tag durch den Ort. Sie kommen aus Lippstadt und fahren südlich in Richtung der A 44 bei Anröchte und umgekehrt. Viele nehmen aber auch die Route über Erwitte als Verbindung zwischen der A 44 und der A 33 sowie dem Ziel Paderborn. Diese Verkehrsbelastung führt dazu, dass die Stickoxidwerte regelmäßig überschritten werden. Deswegen wurde zur Einhaltung der Grenzwerte vor über fünf Jahren ein Luftreinhalteplan aufgestellt. Eine Umweltzone mit entsprechenden Restriktionen ist auch für die Wirtschaft geplant. Eine Verringerung des Verkehrs ist sowohl aus gesundheitlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht dringend.
Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan gibt grünes Licht für eine Ortsumgehung. Noch steht nicht fest, wo diese entlangführen wird. Lediglich verschiedene mögliche Korridore hat die im Auftrag des Verkehrsministeriums NRW tätige DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) als Vorhabenträgerin ermitteln lassen.
Planung
Folgende Videos zeigen die Visualisierungen der ersten drei Grobvarianten zur Ortsumgehung:
Hier finden Sie eine Übersicht, welche die Planungsschritte von der Machbarkeitsstudie bis zum Baubeginn verdeutlicht:

Die Gutachter von FROELICH & SPORBECK haben bei der Auftaktveranstaltung am 20. Mai 2019 im Städtischen Gymnasium Erwitte mögliche Korridore vorgestellt. Die gesamte Präsentation finden Sie im Download-Bereich. Über den folgenden Link gelangen Sie zu den Projektinformationen des Bundes zum Bundesverkehrswegeplan 2030.
Bürgertelefon
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Informationsdienst VERKEHRSPROJEKTE AKTUELL
Unser Informationsdienst VERKEHRSPROJEKTE AKTUELL informiert regelmäßig über den aktuellen Stand der DEGES-Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen. Damit bleiben Sie auf dem Laufenden zu Planung, Umsetzung und Fertigstellung der Verkehrsprojekte. Hier können Sie sich die bisherigen Ausgaben anschauen und sich anmelden.
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Digitale Informationsveranstaltung am 13. April 2022
Am Mittwoch, 13. April 2022, von 18:30 Uhr bis 20 Uhr, waren alle Interessierten zur digitalen Bürgerinformationsveranstaltung zur Ortsumgehung Erwitte – zum Themenschwerpunkt Vorzugsvariante – eingeladen.
Die Teilnehmenden konnten sich über den aktuellen Stand des Projektes informieren und hatten die Möglichkeit, Fragen an die Expertinnen und Experten der DEGES zu stellen. Angesichts der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung digital durchgeführt.
Hier können Sie sich die Aufzeichnung anschauen:
Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier herunterladen:
Virtueller Informationsabend zum Thema Umwelt am 26. August 2021
Die DEGES informierte am 26. August 2021 in einer digitalen Informationsveranstaltung zur Ortsumgehung Erwitte zum Themenschwerpunkt Artenschutz bei der Planung. Nachdem Christopher Stiller, Projektleiter der DEGES, den aktuellen Planungsstand vorstellte, übernahm Dr. Jochen Lüttmann vom beauftragten Planungsbüro FÖA (Büro für angewandte Ökologie und Umweltplanung) und erläuterte den rund 40 Interessierten in zwei Vortragsblöcken die umfangreichen Methoden zur Grundlagenschaffung sowie zur gutachterlichen Aus- und Bewertung der Datenlage beim Artenschutz.
Grundsätzliche Fragestellungen – „Was sind überhaupt Kartierungen und auf Basis welcher Daten arbeiten die Gutachter?“ – wurden im Laufe der zweistündigen Veranstaltung vom Experten Lüttmann beantwortet, ebenso konkrete Fragen der Teilnehmenden. Ergänzend berichtete Britta Seegers, Umweltexpertin der DEGES, wie und in welchem Umfang Umweltuntersuchungen im Rahmen des Planungsprozesses stattfinden. „Wir verlangen den Menschen in Erwitte zweifellos Geduld ab, weil wir in unserem sorgfältigen Vorgehen auf dem Weg zu einer Vorzugsvariante umfassende Untersuchungen durchführen“, ergänzte Projektleiter Christopher Stiller.
Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier herunterladen:
Virtueller Informationsabend zum Thema Verkehr am 1. Juni 2021
100 Interessierte nahmen am 1. Juni 2021 an einer virtuellen Informationsveranstaltung zum Thema Verkehr teil und stellten ihre Fragen an den Verkehrsgutachter der DEGES.
Nach kurzer Begrüßung der 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Projektleiter Christopher Stiller übernahm Verkehrsgutachter Stefan Friedemann von der Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG. Der Schwerpunkt der zweistündigen Veranstaltung lag auf den durchgeführten Verkehrsuntersuchungen, die in drei Blöcken umfangreich vorgestellt wurden. Nach dem ersten Block zum Thema „Straßenverkehr heute und morgen: Datengrundlagen und Verkehrsprognose“ folgte ein Vortrag zur Leistungsfähigkeit der Varianten. Der dritte Block beschäftigte sich mit der Nutzen-Kosten-Analyse zum projektspezifischen Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
In einem Wechsel aus Vortrag und Diskussion beantworteten Projektleiter Stiller und Verkehrsgutachter Friedemann ausführlich die zahlreichen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Fragen konnten direkt und über die Chat-Funktion gestellt werden.
Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier herunterladen:
Fragen und Antworten
Hier finden Sie ausgewählte Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Antworten der DEGES zum Neubau der Ortsumgehung Erwitte.
Allgemein
1. Wer ist für die Planung und Realisierung der Ortsumgehung zuständig?
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) wurde vom Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt, eine Ortsumgehung in Erwitte gemäß dem aktuellen Bedarfsplan des Bundes (Bundesverkehrswegeplan) umzusetzen. Der Bedarfsplan stuft die B 55n und B 1n in den „Vordringlichen Bedarf“ ein. Die B 55n wird nicht mehr als Einzelmaßnahme genannt, sondern im Zusammenhang mit der B 1n.
2. Welche Aufgabe hat die DEGES bei der OU-Erwitte?
Die DEGES nimmt als Projektmanagementgesellschaft die Funktion als Bauherr und Hausherr (ohne hoheitliche Aufgaben) wahr. In einem komplexen und in sich vernetzten Projekt- und Qualitätsmanagement koordiniert, optimiert und kontrolliert die DEGES die Leistungen externer Planer, Grunderwerber, Bauüberwacher, Bauunternehmen und sonstiger ausgewählter Dienstleister zur Durchführung des Projektes OU-Erwitte.
3. Ist die Variante im Bundesverkehrswegeplan schon verbindlich?
Die dem Bedarfsplan des Bundes zugrundeliegende Variante steht für den Bedarf der Ortsumgehung in Erwitte. Die Lage der Ortsumgehung wird im weiteren Planungsablauf verifiziert (weitere Informationen siehe Planungsprozess).
4. Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Planung trägt das Land Nordrhein-Westfalen und für den Bau der OU-Erwitte der Bund.
5. Der Untersuchungsraum für die Ortsumgehung Erwitte umfasst auch die ehemalige Verfahrenstrasse westlich von Stirpe. Wie wird diese Verfahrenstrasse westlich von Stirpe berücksichtigt? Warum haben die Umweltplaner der Verfahrenstrasse damals grünes Licht gegeben und jetzt werden Raumwiderstände erkannt?
Die beauftragten Gutachter sehen dort sehr hohe Raumwiderstände, die aus den Betrachtungen der Schutzgüter (Mensch, Tier, Boden, Pflanzen, Wasser etc. UVPG §2 Abs.1) entstanden sind. Die angezeigten (gelben) Trassenkorridore sind derzeit die Korridore mit den geringsten Raumwiderständen.
Bei der Bewertung der Trassenkorridorspielen neben der Raumwiderstandsanalyse (s. Planungsprozess) auch die technische Umsetzbarkeit und der verkehrliche Nutzen eine ebenso große Rolle. Diese Aspekte werden ebenfalls betrachtet und könnten dazu führen, dass von den Korridoren mit den geringsten Raumwiderständen aufgrund der anderen Aspekte abgewichen werden muss. Es werden alle möglichen Varianten (inkl. der Verfahrenstrasse) und deren Wirkungen gegenübergestellt und abgewogen. Die Entscheidungskriterien und deren Wichtungen werden vorgestellt.
Vogelschutzgebiet: Bei der Aufstellung der bekannten Verfahrenstrasse (westlich Stirpe) war das Vogelschutzgebiet noch ein „faktisches Gebiet“ und ist erst später unter rechtlichen Schutz gestellt worden. Die Hürde „Vogelschutz“ war früher größer als heute, da bei obligatorischen Schutzgebieten keine Ausnahmen zugelassen werden.
6. Was versteht man unter TÖB?
Träger öffentlicher Belange sind Behörden und Stellen, die per Gesetz oder aufgrund des Gesetzes Aufgaben und Planungen im öffentlichen Interesse zu vertreten oder wahrzunehmen haben und deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Sie müssen laut Gesetz bei bestimmten Vorhaben angehört und einbezogen werden.
Träger öffentlicher Belange sind z.B.:
- Oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr
- Allgemeine untere Landesbehörden (Landkreise)
- Unternehmen: Energieversorger, Wasserwerke, Entsorgungsfirmen, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Post, Bahn
Träger von Feuerwehr und Rettungsdienst etc. Umweltverbände sind formal keine Träger öffentlicher Belange, werden jedoch wie diese behandelt.
7. Am 1. Januar 2021 hat die Autobahn GmbH ihre Arbeit aufgenommen. Was ändert sich für die DEGES?
Die DEGES bleibt auch nach dem 1. Januar 2021 als eigenständige Organisation neben der Autobahn GmbH des Bundes bestehen. Ursprüngliche Pläne einer Verschmelzung der DEGES mit der Autobahn GmbH sind wegen rechtlicher Bedenken zunächst zurückgestellt worden.
8. Was ändert sich nun für das Projekt Ortsumgehung Erwitte?
Die Autobahn GmbH ist für Bundesautobahnen zuständig, für die Realisierung der B1n und der B55n ist weiterhin das Land Nordrhein-Westfalen (Auftragsverwaltung) zuständig. Das Land NRW hat die DEGES mit der Planung und dem Bau der genannten Bundesstraßen beauftragt. Dieser Auftrag besteht fort.
Planungsprozess
1. Wozu dient die Machbarkeitsstudie?
Ziel der Machbarkeitsstudie (MBS) ist die Analyse möglicher Trassenkorridore unter Umweltgesichtspunkten sowie anhand von verkehrstechnischen und -planerischen Betrachtungen. Die Studie soll zu Trassenkorridoren führen, in denen eine Ortsumgehung möglich sein könnte und darauf aufbauend die Erarbeitung von möglichen Trassenvarianten.
Die Raumwiderstandsanalyse wird zu Beginn der MBS durchgeführt und dient der Ermittlung von Bereichen mit erhöhter bzw. relativ niedriger Konfliktdichte im Untersuchungsgebiet. Die Kriterien zur Erfassung der Raumwiderstände ergeben sich aus den gesetzlich vorgegebenen Schutzgütern wie z.B. Mensch, Tiere, Pflanzen und Boden. Aus den Räumen mit einem vergleichsweise geringen Raumwiderstand ergeben sich Korridore.
Die Korridore werden daraufhin unter Berücksichtigung von weiteren umwelttechnischen Randbedingungen, von verkehrlichen Aspekten sowie der technischen Umsetzbarkeit analysiert. Als Ergebnis werden verschiedene mögliche Varianten erarbeitet und deren Vor- und Nachteile erfasst. Die Verfahrenstrasse westlich Stirpes (vgl. Allgemein Frage 5) mit allen Vor- und Nachteilen ist Teil davon.
2. Was geschieht in der Vorplanung?
Im Anschluss an die Machbarkeitsstudie, die teilweise bereits Leistungen der Vorplanung umfasst, beginnt die Vorplanung. Die in der MBS erarbeiteten Varianten werden unter Berücksichtigung von vertieften Umweltaspekten, dem verkehrlichen Nutzen sowie der technischen Machbarkeit weiter detailliert gegenübergestellt und sorgfältig gegeneinander abgewogen. Als Ergebnis wird aus den Varianten eine Vorzugsvariante festgelegt.
Die erarbeitete Vorzugsvariante wird den zuständigen Landes- und Bundesministerien vorgestellt, da diese der Vorzugsvariante zustimmen müssen.
3. Was geschieht in der Entwurfsplanung?
Die von den Landes- und Bundesministerien zugestimmte Vorzugsvariante wird in der Entwurfsplanung konkretisiert und lage- und höhenmäßig detaillierter ausgearbeitet. Hierzu gehören auch Anbindungen (Knoten), Brücken und Unterführungen. Anders als in der Vorplanung sind Anpassungen in der Linienführung im Rahmen der Entwurfsplanung nur noch eingeschränkt möglich.
Das Ergebnis der Entwurfsplanung ist der Streckenentwurf, der wiederum von den zuständigen Ministerien genehmigt werden muss.
4. Was geschieht in der Genehmigungsplanung?
Die Genehmigungsplanung knüpft an die Ergebnisse der Entwurfsplanung an. Der genehmigte Streckenentwurf wird weiterentwickelt. Das Ergebnis ist der Antrag auf Planfeststellung. Für die Führung dieses Verfahrens ist die Bezirksregierung Arnsberg verantwortlich.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden durch die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslage der Planung) alle privaten und öffentlich-rechtlichen Belange abgewogen und rechtsgestaltend geregelt. Hier können Betroffene Einwendungen geltend machen, die im Verfahren von der Bezirksregierung behandelt werden.
Das Ergebnis der Genehmigungsplanung ist der Planfeststellungsbeschluss, der die Zulässigkeit der Ortsumgehung feststellt, ggf. Auflagen macht und im Sinne einer Konzentrationswirkung die festgestellten Belange regelt und alle weiteren notwendigen Erlaubnisse sowie Genehmigungen beinhaltet.
5. Was geschieht nach der Genehmigungsplanung?
Mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses haben alle Betroffenen innerhalb eines Monats die Möglichkeit, schriftlich Klage gegen den Planfeststellungsbescheid zu erheben.
Erst mit einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss erhält die Ortsumgehung das Baurecht.
6. Was geschieht nach dem rechtskräftigen Beschluss?
Nach Erhalt des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses beginnt die Ausführungsplanung. Die Ausführungsplanung ist so detailliert, dass auf ihrer Grundlage die Ausschreibung und die Bauausführung der Ortsumgehung erfolgen können.
Mit dem eigentlichen Bau kann in der Regel frühestens neun Monate nach Erhalt des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden.
7. Was ist der Unterschied zwischen Korridor, Variante und Trasse? Wie breit sind die derzeitigen Grobkorridore ungefähr? Wie final sind diese Korridore?
Korridore werden im Rahmen der Machbarkeitsstudie anhand von ermittelten Raumwiderständen festgelegt: Aus den Räumen mit einem vergleichsweise geringen Raumwiderstand ergeben sich Korridore. Korridore sind somit Gebiete unterschiedlicher Breite, die sich für Varianten und eine Trasse eignen können. Die vom Umweltgutachter empfohlenen Korridorgrenzen sind hinsichtlich der weiteren Planungen jedoch nicht starr, es kann von ihnen abgewichen werden, so dass auch Flächen mit höheren Raumwiderständen Teil einer zu betrachtenden Variante sein können.
- Varianten sind Linien, die vorzugsweise innerhalb der Korridorgrenzen liegen. Varianten können jedoch auch teilweise außerhalb der zuvor festgelegten Korridorgrenzen verlaufen. Varianten sind somit deutlich konkreter als Korridore und ähneln in der Linienführung (Verlauf) der zu planenden Ortsumgehung. Die tatsächliche geometrische und technische Ausgestaltung kann sich im weiteren Planungsprozess allerdings noch einmal ändern.
- Eine Trasse bezeichnet einen konkreten Verkehrsweg zwischen zwei Orten. Eine Trasse ist damit eine im Detail ausgearbeitete Variante. Wichtig sind sogenannte Zwangspunkte, die Wohngebiete, Flussläufe, Verkehrswege o.ä. berücksichtigen. Die Linienführung einer Trasse orientiert sich an baulichen und topographischen Vorgaben, aber auch an Aspekten des Umweltschutzes, des Kostenaufwands, etc.
- Als Verfahrenstrasse bezeichnet man eine Trasse, für welche ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt.
8. Wie breit wird die Umgehungsstraße? Wieviel Raum/Platz braucht die gesuchte Trasse für eine Ortsumgehung?
Der Straßenquerschnitt der Ortsumgehung ergibt sich aus den geltenden Regelwerken in Kombination mit den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens, das die erwartbare Verkehrsbelastung (Kfz/Tag bzw. pro Stunde) ermittelt. Je nach einzustufender Entwurfsklasse ist ein zwei- oder dreistreifiger Querschnitt vorgesehen, sodass die Breite der Fahrbahn zwischen 8,50 m und 12,50 m beträgt. Hinzu kommen beidseitig 1,50 m breite Bankett (Rand nach der Fahrbahn, hier stehen z.B. Leitpfosten und Leitplanken) sowie die an das Gelände angepasste Böschungsgestaltung. Die Mindestbreite beträgt daher (zweistreifig) 11,50 m bzw. 15,50 m (dreistreifig) ggf. plus Böschung.
Das vorhandene Verkehrsgutachten wird aktualisiert. Sollte für die B1 eine Verkehrsmenge von mehr als 25.000 Kfz/24h prognostiziert werden, kann ein vierstreifiger Querschnitt notwendig werden. Das würde den Querschnitt um vier Meter verbreitern.
9. Wird die Bahntrasse der WLE bei der Planung berücksichtigt?
Änderungen an der Bahntrasse der WLE sind nicht Teil des Bedarfsplans des Bundes.
Die Knotenpunkte, in denen die Bahntrasse die Ortsumgehung kreuzt, sind entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften auszubilden. Das bedeutet u.a., dass Kreuzungen (z.B. mit Schrankenanlagen) nicht zulässig sind. Hier müssten Brücken oder Unterführungen gebaut werden.
10. Ist nach dem Bau der Ortsumgehung eine Verkehrsberuhigung in Erwitte vorgesehen?
Dies ist Aufgabe der Kommune und liegt somit nicht in der Hand der DEGES. Die Kommune wird entsprechende Überlegungen treffen, sobald die Ortsumgehung feststeht.
Gutachten
Gutachten konkretisieren die Planungen und werden je nach Planungsdetaillierung notwendig.
1. Was ist eine Umweltverträglichkeitsstudie?
Ziel der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist es, die Auswirkungen der Varianten auf die Schutzgüter zu ermitteln und gegenüberzustellen.
- Gesetzlich vorgeschriebenes Prüfungsverfahren zur frühzeitigen Ermittlung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (Schutzgüter) gemäß der Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG). Hier werden u.a. auch die Einflüsse von Luftimmissionen auf den Kurbetrieb von Bad Westernkotten untersucht.
- Durchführung einer Raumanalyse zur Ermittlung von möglichst konfliktarmen Korridoren mit dem Ziel, verschiedene Varianten für eine mögliche Streckenführung zu erarbeiten.
- Die ermittelten Varianten werden vertiefend untersucht und anschließend miteinander verglichen, um eine genehmigungsfähige Vorzugsvariante zu erhalten.
1.1 Wer hat den Untersuchungsraum für die Raumanalyse festgelegt?
Der Untersuchungsraum wurde von der DEGES und den Gutachtern anhand der räumlichen Gegebenheiten festgelegt. Dabei kam es u.a. auf die Nähe zu Erwitte an, da die Ortsumgehung die jetzige Ortsdurchfahrt entlasten soll. Die räumliche Nähe ist für die Akzeptanz (verkehrliche Nutzung) maßgebend.
Die Abgrenzung orientiert sich maßgeblich an den Ortslagen von Erwitte, Stirpe und Bad Westernkotten, dem Verlauf der B 1 und der B 55 sowie der A 44, der Lage von großflächigen Rohstoffabbauflächen, Zementwerken und weiterer Industrie- und Gewerbegebiete sowie von Schutzgebieten im Umfeld von Erwitte.
1.2 Wie werden in der Raumwiderstandsanalyse der Mensch und der Boden als Schutzgüter berücksichtigt?
Das Schutzgut Mensch betrifft drei übergeordnete Kategorien:
- Wohnen und Wohnumfeld
- Erholung und Freizeit
- Gesundheit und Wohlbefinden
Grundsätzlich wird jedes dieser Schutzgüter gleichwertig betrachtet. Wohnsiedlungen werden anhand der Darstellungen der Flächennutzungspläne eingeordnet. Neben den Wohnbauflächen selbst sind aber auch Ausprägungen des Wohnumfelds (z. B. Möglichkeit der siedlungsnahen Erholung) relevant. Für Abstände zwischen Bundesstraßen und Wohngebäuden gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, stattdessen kommt es auf die Einhaltung der Lärmgrenzwerte (Auslösewerte) an. Hier wird zwischen Tag- und Nachtlärm unterschieden. Die Grenzwerte (Auslösewerte) unterscheiden sich ferner je nach planerischer Ausweisung (z.B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Kurgebiet etc.)
Der Boden stellt ein eigenes Schutzgut dar — auch Bodendenkmäler werden hier betrachtet. Konkrete bodenkundliche Untersuchungen finden nicht auf Ebender Machbarkeitsstudien statt, sondern erfolgen erst auf einer konkreteren Planungsebene, z.B. bei der Überprüfung einer konkreten Trassenvariante.
Schutzwürdigkeitsklassen, die der Geologische Dienst vorgibt, werden vollständig in den umweltfachlichen Kriterien aufgenommen und auch in die Raumwiderstände überführt. Bei der Identifizierung der Grobkorridorwerden die schutzwürdigen Böden vollständig betrachtet und haben, sofern sie in die höchste Schutzwürdigkeitsklasse eingestuft sind, eine entsprechend hohe Raumwiderstandsklasse.
1.3 Wie werden die einzelnen Trassenvarianten nach den gesamten Planungen miteinander verglichen?
Derzeit befindet sich das Verfahren in der Grobplanung und geht immer mehr in die vertiefende Planung. Im besten Fall liegt am Ende eine eindeutige Vorzugsvariant vor. Oder es gibt mehrere ähnlich gute Trassenvarianten – in diesem Fall wird dann abgewogen.
Das hierfür genutzte Bewertungssystem beinhaltet sowohl quantitative Auswertungen (z.B. wieviel Fläche in Anspruch genommen wird) als auch qualitative, fachgutachterliche Aussagen. Das Ganze kann in ein Punktesystem überführt werden. Es kann aber auch in ein Rangfolgensystem oder in eine +/- Bewertung überführt werden. Es gibt unterschiedliche Ansätze der Fachpraxis. Neben der Umwelt werden die anderen Zielsysteme, also Technik, Verkehr, Wirtschaftlichkeit etc., nebeneinander laufen und helfen, eine Vorzugsvariante zu identifizieren.
2. Wozu wird ein Verkehrsgutachten benötigt?
Ziel des Verkehrsgutachtens ist es, die verkehrlichen Auswirkungen der verschiedenen Varianten zu ermitteln und gegenüberzustellen. Gegenstand des laufenden Gutachtens sind die
- Ermittlung der gegenwärtigen Verkehrsbelastung durch Auswertung vorhandener Daten oder aktuelle Verkehrserhebungen
- Analyse des Quell- und Zielverkehrs (Wo kommen die Fahrzeuge her, wo fahren sie hin?)
- Prognose der zukünftigen Verkehrsbelastung für das Jahr 2030 (ohne und mit flankierenden Bauvorhaben)
- Modellbasierte Nachbildung und Simulation des Straßennetzes
- ohne OU
- mit OU (Variante 1, Variante 2, Variante 3, …)
- Analyse der verkehrlichen Auswirkungen an den jetzigen Straßen und den Varianten. Hier werden auch die Wirkungen auf „Schleichverkehr“ (die ungewollte Verlagerung des Kfz-Verkehrs von überlasteten Hauptverkehrsstraßen auf Wohn- oder Nebenstraßen) betrachtet.
3. Wie werden die Umweltbelastungen wie Lärm- und Luftschadstoffe begutachtet?
Ziel des Lärm- und Luftschadstoffgutachtens ist es, die Auswirkungen der Varianten auf die Lärm- und Luftsituation zu ermitteln und gegenüberzustellen. Das Gutachten entsteht schon in der Vorplanung und wird je nach Planungsstand detaillierter. Gegenstand des Lärm- und Luftschadstoffgutachtens sind die
- Ermittlung des zu erwartenden Verkehrslärms unter Berücksichtigung der Verkehrsstärke und -zusammensetzung, des Fahrbahnbelags, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Längsneigung der Trasse und der topografischen Gegebenheiten
- Überprüfung auf Einhaltung der Immissionsschutzgrenzwerte
- Ermittlung der mit der OU zu erwartenden Veränderung der Konzentration der Luftschadstoffe unter Berücksichtigung der vorhandenen Hintergrundbelastung
- Überprüfung auf Einhaltung der Grenzwerte für relevante Schadstoffe
Bürgerbeteiligung
1. Wann und wie wird die Öffentlichkeit am Planungsprozess beteiligt?
Die Bürgerinnen und Bürger sollen so früh wie möglich in den Planungsprozess einbezogen werden, um einerseits eine große Transparenz zu schaffen und andererseits eine konkrete Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten.
Aktive Öffentlichkeitsbeteiligung findet insbesondere zu Beginn des Planungsprozesses im Rahmen der Machbarkeitsstudie statt. In den verschiedenen angebotenen Veranstaltungen (Dialogforen, Exkursionen, Planungswerkstatt) sowie in der interaktiven Karte auf der Internetseite kann sich die Öffentlichkeit aktiv beteiligen und ihr Wissen und ihre Anregungen mitteilen. Relevante Informationen werden bei den Abwägungen der Variantenauswahl berücksichtigt.
Im weiteren Planungsprozess wird die Öffentlichkeit über den Planungsfortschritt kontinuierlich informiert.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens während der Genehmigungsplanung hat die Öffentlichkeit die gesetzliche, vorgeschriebene Möglichkeit, sich mit Einwendungen an die Planfeststellungbehörde zu beteiligen.
Anwohneranschreiben
Ergebnisse Bürgerdialog
In einem ersten Schritt haben Umweltgutachter anhand der Raumwiderstände Korridore ermittelt, in denen es aus der Umweltperspektive möglich wäre, eine Trasse für eine Ortsumgehung zu finden.
Die Bürger/innen konnten zu den Grobkorridoren der Raumwiderstandsanalyse ihre Hinweise, sortiert nach Lebensqualität, Verkehr und Natur auf zwei Exkursionen und in einer interaktiven Karte eingeben.