Daten und Fakten
- Gesamtlänge: B 1: 5,7 km und B 55: 8,8 km
- Verkehrsbelastung: Fast 27.000 Pkw und Lkw pro Tag
Karte
Projektbeschreibung
Die Stadt Erwitte ist durch die beiden Bundesstraßen B 1 und B 55 geprägt. Täglich fahren bis zu 27.000 Kfz durch den Ortskern und belasten durch ihre Menge, aber auch durch ihren Schadstoffausstoß, Lärm und ihr Gefährdungspotential die Ortslage in Erwitte. Die beiden Bundesstraßen prägen damit maßgeblich das Stadtbild von Erwitte. Im Bedarfsplan des Bundes (Bundesverkehrswegeplan 2030) steht der Bau der Ortsumgehung Erwitte im vordringlichen Bedarf.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die DEGES mit der Planung und Realisierung beauftragt. Das Projekt ist dort ausdrücklich als Kombination aus einer Neutrassierung der B 55 in Nord-Süd- und der B 1 in Ost-West-Richtung ausgewiesen. Neben der Entlastung des Ortskerns soll auch die überregionale Verkehrsanbindung und ein besserer Verkehrsfluss gewährleistet werden.
Die DEGES setzt dabei insbesondere zu Beginn der Planung auf eine frühe und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Zuge des Planungsprozesses wurde die Beteiligungskommunikation durch eine informative Regelkommunikation abgelöst. Zu Detailfragen gibt es zudem mit den Betroffenen sukzessive Abstimmungsprozesse.
Zeitplan
Ausarbeitung der Planung zur B 55n für das Deckblattverfahren
Ausarbeitung der Planung zur B 1n für die Einreichung zur Planfeststellung November
Entscheidung zur Trennung der beiden Straßen in eigene Planrechtsverfahren
Durchführung von Untersuchungen des Baugrunds und der Grundwasserverhältnisse entlang der vorgesehenen Streckenverläufe und Bauwerke
Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens B 55n / Linienfestlegung B 1n
Bestimmung der Vorzugsvariante
Beginn des Dialogverfahrens
Projekthintergrund
In Erwitte treffen die beiden Bundesstraßen B 1 und B 55 aufeinander. Fast 27.000 Pkw und Lkw fahren pro Tag durch den Ort. Sie kommen aus Lippstadt und fahren südlich in Richtung der A 44 bei Anröchte und umgekehrt. Viele nehmen aber auch die Route über Erwitte als Verbindung zwischen der A 44 und der A 33 sowie dem Ziel Paderborn. Diese Verkehrsbelastung führt dazu, dass die Stickoxidwerte regelmäßig überschritten werden.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 gab grünes Licht für eine Ortsumgehung. Als Vorhabenträgerin hat, die im Auftrag des Verkehrsministeriums NRW tätige DEGES verschiedene mögliche Korridore für die neue Straße untersuchen lassen.
Die Gutachter von FROELICH & SPORBECK haben bei der Auftaktveranstaltung am 20. Mai 2019 mögliche Korridore vorgestellt. Die gesamte Präsentation finden Sie im Download-Bereich.
Im April 2022 wurde die Vorzugsvariante der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Vorzugsvariante, die westlich von Stirpe und südlich von Erwitte verlaufen soll, wurde hinsichtlich der begleitenden Fachplanungen vertiefend und umfangreich untersucht. Die ersten Ergebnisse wurden dem Rat der Stadt Erwitte Ende November 2024 vorgestellt.
Mit der neue Verkehrsprognose 2040 wurde im Oktober 2024 die Grundlage der aktuell laufenden Bedarfsplanüberprüfung vorgestellt. Dabei prüft das BMDV, ob die Bedarfspläne an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind (oder nicht). Einzelprojekte werden in diesem Schritt noch nicht überprüft, allerdings führt das BMDV anschließend eine Nachbewertung aller Verkehrsprojekte durch. Ein zeitlicher Ausblick, wann die Ergebnisse vorliegen, konnte noch nicht gegeben werden. Über den folgenden Link gelangen Sie zu den Projektinformationen des Bundes zum Bundesverkehrswegeplan 2030.
Planung
Die im April 2022 auf einer digitalen Informationsveranstaltung vorgestellte Vorzugsvariante die DEGES war der Startschuss für die nun anstehenden Planungsschritte.
So musste in einem ersten Schritt der vorgestellte Entwurf weiter präzisiert werden. Neben Aussagen zur Lage der neuen Straßen wurden der höhenmäßige Verlauf im Gelände, Querungen für Mensch, Tier und Wasser, Ausstattung, Entwässerung usw. mit Gutachten hinterlegt, auf die am Standort vorkommenden Verhältnisse angepasst und dann konkret geplant und weiter vertieft.
Eine weitere Voraussetzung für die weitere Planung waren in einem nächsten Schritt Untersuchungen des Baugrunds sowie der Grundwasserverhältnisse vor Ort. Dazu kamen vertiefende Erhebungen zur Flora und Fauna entlang der späteren Trasse sowie im näheren und weiteren Umfeld.
Bei den Feldarbeiten zur Baugrunderkundung wurden an verschiedenen Stellen entlang der vorgeschlagenen Streckenverläufe Bohrungen in unterschiedlicher Tiefe von einem bis zu dreißig Metern vorgenommen. Im Vorfeld wurde dafür in Zusammenarbeit von DEGES mit den Planern und einem Baugrundgutachter ein sogenanntes Baugrunderkundungskonzept erstellt.
Die Untersuchungsergebnisse der Sondierungen sowie die Erkenntnisse aus den Laboruntersuchungen wurden vom Baugrundgutachter bewertet und liefern den Planern wichtige Erkenntnisse zu den Eigenschaften des Untergrunds, zur Tragfähigkeit insbesondere für die geplanten Bauwerke sowie zu den örtlichen Grundwasserverhältnissen. Diese Informationen sind für die Planung der Strecke und Bauwerke zwingend erforderlich und sind in die aktuelle Planung mit eingeflossen.
Zur Querung der späteren Straßen wurden erste Vorschläge für die Brücken, Durchlässe und Unterführen erstellt. Die Anforderungen aus der Umweltsituation vor Ort, der Straßenunterhaltung, der Wasserwirtschaft sowie des Lärmschutzes wurden für jedes Bauwerk konkretisiert und in die Planung eingearbeitet. Nach einer intensiven Überprüfung und Abwägung von Varianten wurden die Bauwerke dann in die Gesamtplanung integriert.
Die Umweltbelange sind, neben der Verkehrsanlage, ein zentrales Element der Planungen. Die bereits vorliegenden Unterlagen zu der allgemeinen Umweltausstattung konnten zum Arteninventar, den Grund- und Oberflächengewässern, den bestehenden Biotopen sowie den Vernetzungen der Lebensräume und deren Nutzung präzisiert werden. Zu punktuell noch offenen Fragen bzgl. der Natur- und Artenausstattungen fanden Nacherhebungen zur Komplementierung der Datengrundlage statt. In Abhängigkeit von den Planungen zur Strecke der B 1 und der B 55 werden derzeit Maßnahmen zum Artenschutz sowie zum Ausgleich bzw. Ersatz von beeinträchtigten Flächen und deren Funktionen entwickelt. Eine Gesamtbetrachtung der Umweltverträglichkeit mit diversen Gutachten wird parallel dazu erstellt.
B 1n und B 55n – zwei getrennte Verfahren
Die neu zu planende Ortsumgehung Erwitte besteht aus den beiden Bundesstraßen B 1 und B 55, die als Südumgehung (B 1n) und als Westumgehung (B 55n) eine Umfahrung des Ortskerns von Erwitte ermöglichen sollen. Zu Beginn der Planungen, während der Untersuchung möglicher Varianten und der Detailierung der Planungen wurden beide Trassen gemeinsam untersucht. Nach abschließender Festlegung des Trassenverlaufs und nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg hat sich die DEGES im Sommer 2023 dazu entschieden, die beiden Umgehungsteile in eigenständigen Verfahren zur Genehmigung vorzulegen. Die Bezirksregierung befürwortet die vollständige Trennung der Verfahren und hat eine entsprechende Empfehlung an das Land Nordrhein-Westfalen abgegeben.
Die Trennung der Verfahren für die B 1n und B 55n ermöglicht eine schnellere Umsetzung der Südumgehung in einem ersten Schritt und damit eine spürbare Entlastung der Ortslage Erwitte. Beide Trassen leisten unabhängig voneinander ihren Beitrag zu einer funktionalen Verkehrsanbindung in der Region.
Verkehrsentlastung und regionale Entwicklung
Die Verkehrsbelastung in Erwitte, insbesondere entlang der Hauptverkehrsadern stellt schon seit Langem eine Herausforderung dar. Die geplante Ortsumgehung Erwitte zielt darauf ab, die Belastung im Stadtzentrum zu verringern und gleichzeitig die regionale Verkehrsanbindung zu verbessern. Die Ortsumgehung soll den Durchgangsverkehr effektiv aus dem Stadtzentrum herausleiten und damit zu einer spürbaren Reduktion von Staus, Lärm und Luftverschmutzung beitragen. Verkehrsprognosen für das Jahr unterstreichen die positiven Auswirkungen, die dieses Projekt auf die lokale und regionale Entwicklung haben wird. Auch die Prognose für 2040 geht von einer Steigerung des Verkehrs aus. Somit können die Verkehrsbeziehungen in der Region langfristig verbessert werden.
Wirtschaftliche Vorteile durch verbesserte Verkehrsführung
Durch die Ortsumgehung Erwitte wird nicht nur die lokale Wirtschaft gestärkt, sondern auch die überregionale Verkehrsanbindung verbessert. Diese neue Infrastruktur fördert lokale Unternehmen und erleichtert den Zugang zu überregionalen Märkten, was die Region Erwitte zu einem attraktiveren Standort macht.
Nachhaltige Stadtentwicklung
Die Verlagerung des Verkehrs auf die neue Umgehungsstraße trägt dazu bei, Emissionen in Wohngebieten zu reduzieren und ermöglicht einer nachhaltigere Stadtentwicklung. Durch die verringerte Verkehrsdichte in der Innenstadt eröffnen sich neue Möglichkeiten für städtebauliche Projekte, die Fuß- und Radwege favorisieren und so die städtische Lebensqualität weiter erhöhen. Durch die wegfallende Verkehrsbelastung durch den überregionalen Verkehr kann insbesondere die Innenstadt von Erwitte auch ihrer Funktion als Nahversorgungszentrum für den täglichen Bedarf gerecht werden.
Details zu besonderen Planungsaspekten
Verkehrsanlage
Mit der Anpassung der Verkehrsanlage sollen die steigenden Anforderungen an die Mobilität erfüllt und gleichzeitig die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner verbessert werden. Die Vorteile sind unter anderem ein verbesserter Verkehrsfluss, die Vermeidung von Staus und eine Verkürzung der Reisezeiten durch eine kreuzungsfreie Verkehrsführung. Zudem wird die Verkehrs- und Schadstoffbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner in Erwitte verringert. Auch die Anbindung der Gewerbegebiete wird optimiert, während die Abstufung von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen innerhalb der Stadt ermöglicht. Darüber hinaus wird das bestehende Rad- und Schulwegnetz angepasst, um den neuen Gegebenheiten gerecht zu werden.
Wasser
In Erwitte spielen aufgrund der besonderen geographischen Lage und der spezifischen Untergrundverhältnisse wasserbezogene Aspekte eine zentrale Rolle in den Untersuchungen und Planungen für die Ortsumgehung. Dazu zählen die Installation von Grundwassermessstellen zur kontinuierlichen Überwachung des Grundwasserspiegels sowie die Analyse der Oberflächengewässer, um deren Qualität und Dynamik zu erfassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen haben zu wichtigen planerischen Anpassungen geführt. Es werden Brücken mit vorgesehen gebaut, um Ufer- und Überschwemmungsbereiche besser zu schonen. Zudem werden Maßnahmen zur Rückhaltung und Reinigung des von der Straße abfließenden Wassers eingeführt, einschließlich des Einsatzes von Retentionsbodenfiltern, die die Reinigung und langsame Freisetzung des Wassers ermöglichen.
Umweltschutz
Bereits zu einem frühen Zeitpunkt wurden umfassende Untersuchungen eingeleitet, um schädliche Umweltauswirkungen zu verhindern, zu minimieren oder zu kompensieren. Seit 2015/16 erfolgt eine detaillierte Kartierung von Flora und Fauna, die und auch noch 2024 aktualisiert wurde, um die Veränderungen der Umwelt genau zu erfassen. Darüber hinaus wurden 2021 spezifische Untersuchungen zu Fledermäusen sowie zur eDNA von Amphibien durchgeführt, um deren Vorkommen und Lebensräume besser zu verstehen und entsprechende Schutzmaßnahmen entwickeln zu können.
Grünbrücken
Um Wanderungsbewegungen auch über Straßen zu ermöglichen, plant die DEGES viele Formen von art-spezifischen Querungshilfen. Durchlässe ermöglichen Tieren die Querung unterhalb der neuen Straße, spezielle Bauwerke eine Querung oberhalb, besonders auffällig sind Grünbrücken, die es sogar Wildtieren erlauben, gefahrlos die Straßenseiten zu wechseln. Diese Grünbrücken verbinden Lebensräume, ermöglichen die natürlichen Wanderungsbewegungen von Tieren und vermeiden ein erhöhtes Unfallrisiko auf den Straßen. Sie müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllen und in die Landschaft eingebunden werden.
Schutz von Natur und Umwelt im gesamten Projektverlauf
Bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb von Bundesfernstraßen sollen Eingriffe in Natur und Landschaft so weit wie möglich vermieden werden. Für Eingriffe, die sich nicht vermeiden lassen, wird angemessener und artgerechter Ausgleich oder Ersatz geschaffen.
Die Umweltfachleute der DEGES begleiten die Projekte der DEGES von Anfang bis Ende. Bereits im Zuge der Planung untersuchen und kartieren sie Bereiche, die von Eingriffen betroffen sein könnten. Dabei wird bereits geprüft und abgewogen, in welcher Art und in welchem Umfang später Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (kurz A&E-Maßnahmen) zur Kompensation der notwendigen Eingriffe umgesetzt werden können. Diese Untersuchungen fließen in das Genehmigungsverfahren ein. Im Planfeststellungsbeschluss wird genau festgelegt, welche Maßnahmen für welche betroffenen Pflanzen- und Tierarten umgesetzt werden. Die Planung und die konkrete Umsetzung vor Ort übernehmen die Umweltfachleute der DEGES gemeinsam mit externen Fachgutachtern. Alle Maßnahmen sind auf Langfristigkeit ausgelegt.
Umweltschutz hautnah: Der Film zu A&E-Maßnahmen für die Autobahn A 40
Neben Fachexpertise, Know-How und Zeit wird für die erfolgreiche Umsetzung von A&E-Maßnahmen vor allem eines gebraucht: großes Engagement. In unserem Film gibt DEGES-Umweltexperte Lars Bauer spannende und aufschlussreiche Einblicke in die Planung und Umsetzung der A&E-Maßnahmen beim Ausbau der A 40 in Dortmund.
Darüber hinaus stellen wir eine der größten und wertvollsten A&E-Maßnahmen der DEGES vor: die Wiedervernässung des Seelschen Bruchs in Sachsen-Anhalt. In dem Projekt wurden circa 200 Hektar eines Sumpfgebiets, das in der Vergangenheit für die landwirtschaftliche Nutzung trockengelegt worden war, wiederhergestellt und renaturiert. Die Umsetzung begann vor mehr als zwei Jahrzehnten. Die Aufnahmen von heute zeigen, wie positiv sich die Rückgewinnung der wertvollen natürlichen Flächen auf die Tier- und Pflanzenwelt vor Ort ausgewirkt hat.
Videonachweis: Hillert Media
Bürgertelefon
Sie haben Fragen zu einer unserer Baumaßnahmen? Dann rufen Sie gerne an. Sie erreichen unser Bürgertelefon montags bis sonntags zwischen 8 und 20 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 5895 2479.
Informationsdienst VERKEHRSPROJEKTE AKTUELL
Unser Informationsdienst VERKEHRSPROJEKTE AKTUELL informiert regelmäßig über den aktuellen Stand der DEGES-Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen. Damit bleiben Sie auf dem Laufenden zu Planung, Umsetzung und Fertigstellung der Verkehrsprojekte. Hier können Sie sich die bisherigen Ausgaben anschauen und sich anmelden.
Kontaktformular
Sie möchten mit uns in Kontakt treten? Dann schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir beantworten Ihr Anliegen schnellstmöglich. Für eine persönliche Ansprache füllen Sie bitte auch das Feld Name aus (nicht verpflichtend).
Bürgersprechstunde am 15. Mai 2024
Am Mittwoch, 15. Mai 2024, von 18:30 bis 20:00 Uhr hat die DEGES zur digitalen Bürgersprechstunde eingeladen. Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere Interessierte konnten ihre Fragen zum Projekt sowie zu den weiteren Schritten des Neubaus der Ortsumgehung Erwitte im persönlichen Gespräch an die Projektleiterin stellen.
Infostand am 26. April 2024
Parallel zum Wochenmarkt in Erwitte war die DEGES am Freitag, 26. April 2024, mit einem Infostand im Foyer des Rathauses in Erwitte vertreten. Von 8:30 Uhr bis 14 Uhr stand das Projektteam bereit, um mit den Bürgerinnen und Bürgern zum Thema „Projektstand Ortsumgehung Erwitte“ ins Gespräch zu kommen.
Digitale Informationsveranstaltung am 13. April 2022
Am Mittwoch, 13. April 2022, von 18:30 Uhr bis 20 Uhr, waren alle Interessierten zur digitalen Bürgerinformationsveranstaltung zur Ortsumgehung Erwitte – zum Themenschwerpunkt Vorzugsvariante – eingeladen.
Die Teilnehmenden konnten sich über den aktuellen Stand des Projektes informieren und hatten die Möglichkeit, Fragen an die Expertinnen und Experten der DEGES zu stellen. Angesichts der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung digital durchgeführt.
Hier können Sie sich die Aufzeichnung anschauen:
Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier herunterladen:
Virtueller Informationsabend zum Thema Umwelt am 26. August 2021
Die DEGES informierte am 26. August 2021 in einer digitalen Informationsveranstaltung zur Ortsumgehung Erwitte zum Themenschwerpunkt Artenschutz bei der Planung. Nachdem Christopher Stiller, Projektleiter der DEGES, den aktuellen Planungsstand vorstellte, übernahm Dr. Jochen Lüttmann vom beauftragten Planungsbüro FÖA (Büro für angewandte Ökologie und Umweltplanung) und erläuterte den rund 40 Interessierten in zwei Vortragsblöcken die umfangreichen Methoden zur Grundlagenschaffung sowie zur gutachterlichen Aus- und Bewertung der Datenlage beim Artenschutz.
Grundsätzliche Fragestellungen – „Was sind überhaupt Kartierungen und auf Basis welcher Daten arbeiten die Gutachter?“ – wurden im Laufe der zweistündigen Veranstaltung vom Experten Lüttmann beantwortet, ebenso konkrete Fragen der Teilnehmenden. Ergänzend berichtete Britta Seegers, Umweltexpertin der DEGES, wie und in welchem Umfang Umweltuntersuchungen im Rahmen des Planungsprozesses stattfinden. „Wir verlangen den Menschen in Erwitte zweifellos Geduld ab, weil wir in unserem sorgfältigen Vorgehen auf dem Weg zu einer Vorzugsvariante umfassende Untersuchungen durchführen“, ergänzte Projektleiter Christopher Stiller.
Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier herunterladen:
Virtueller Informationsabend zum Thema Verkehr am 1. Juni 2021
100 Interessierte nahmen am 1. Juni 2021 an einer virtuellen Informationsveranstaltung zum Thema Verkehr teil und stellten ihre Fragen an den Verkehrsgutachter der DEGES.
Nach kurzer Begrüßung der 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Projektleiter Christopher Stiller übernahm Verkehrsgutachter Stefan Friedemann von der Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG. Der Schwerpunkt der zweistündigen Veranstaltung lag auf den durchgeführten Verkehrsuntersuchungen, die in drei Blöcken umfangreich vorgestellt wurden. Nach dem ersten Block zum Thema „Straßenverkehr heute und morgen: Datengrundlagen und Verkehrsprognose“ folgte ein Vortrag zur Leistungsfähigkeit der Varianten. Der dritte Block beschäftigte sich mit der Nutzen-Kosten-Analyse zum projektspezifischen Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
In einem Wechsel aus Vortrag und Diskussion beantworteten Projektleiter Stiller und Verkehrsgutachter Friedemann ausführlich die zahlreichen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Fragen konnten direkt und über die Chat-Funktion gestellt werden.
Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier herunterladen:
Fragen und Antworten
Hier finden Sie ausgewählte Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Antworten der DEGES zum Neubau der Ortsumgehung Erwitte.
1. Wer ist für die Planung und Realisierung der Ortsumgehung zuständig?
Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) wurde vom Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt, die Planungen zur Baurechtschaffung für eine Ortsumgehung in Erwitte gemäß dem Bedarfsplan des Bundes (Bundesverkehrswegeplan 2030) zu erstellen. Der Bedarfsplan stuft die B 55n und B 1n in den „Vordringlichen Bedarf“ ein. Die B 1n und die B 55n sind zwei von drei Teilprojekten zur Optimierung der Verkehrssituation zwischen Soest, Paderborn und Lippstadt.
Für die bauliche Umsetzung der Planung hat das Land Nordrhein-Westfalen bislang keine Beauftragung ausgesprochen.
2. Welche Aufgabe hat die DEGES bei der OU-Erwitte?
Die DEGES nimmt als Projektmanagementgesellschaft die Funktion als Bauherr und Hausherr (ohne hoheitliche Aufgaben) wahr. In einem komplexen und in sich vernetzten Projekt- und Qualitätsmanagement koordiniert, optimiert und kontrolliert die DEGES die Leistungen externer Planer, Grunderwerber, Bauüberwacher, Bauunternehmen und sonstiger ausgewählter Dienstleister zur Durchführung des Projektes OU-Erwitte.
3. Ist die Variante im Bundesverkehrswegeplan schon verbindlich?
Die dem Bedarfsplan des Bundes zugrundeliegende Variante steht für den Bedarf der Ortsumgehung in Erwitte. Die Lage der Ortsumgehung wird im weiteren Planungsablauf verifiziert (weitere Informationen siehe Planungsprozess). Damit ist die Lage der Straße auf der kartografischen Darstellung im Bundesverkehrswegeplan nicht verbindlich, sondern kann sich im weiteren Planungsprozess noch verändern.
4. Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Planung trägt das Land Nordrhein-Westfalen und für den Bau der OU-Erwitte der Bund.
5. Der Untersuchungsraum für die Ortsumgehung Erwitte umfasst auch die ehemalige Verfahrenstrasse westlich von Stirpe. Wie wird diese Verfahrenstrasse westlich von Stirpe berücksichtigt? Warum haben die Umweltplaner der Verfahrenstrasse damals grünes Licht gegeben und jetzt werden Raumwiderstände erkannt?
Die beauftragten Gutachter sehen dort sehr hohe Raumwiderstände, die aus den Betrachtungen der Schutzgüter (Mensch, Tier, Boden, Pflanzen, Wasser etc. UVPG §2 Abs.1) entstanden sind. Die angezeigten (gelben) Trassenkorridore sind derzeit die Korridore mit den geringsten Raumwiderständen.
Bei der Bewertung der Trassenkorridorspielen neben der Raumwiderstandsanalyse (s. Planungsprozess) auch die technische Umsetzbarkeit und der verkehrliche Nutzen eine ebenso große Rolle. Diese Aspekte werden ebenfalls betrachtet und könnten dazu führen, dass von den Korridoren mit den geringsten Raumwiderständen aufgrund der anderen Aspekte abgewichen werden muss. Es werden alle möglichen Varianten (inkl. der Verfahrenstrasse) und deren Wirkungen gegenübergestellt und abgewogen. Die Entscheidungskriterien und deren Wichtungen werden vorgestellt.
6. Was versteht man unter TÖB?
Träger öffentlicher Belange sind Behörden und Stellen, die per Gesetz oder aufgrund des Gesetzes Aufgaben und Planungen im öffentlichen Interesse zu vertreten oder wahrzunehmen haben und deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Sie müssen laut Gesetz bei bestimmten Vorhaben angehört und einbezogen werden.
Träger öffentlicher Belange sind z.B.:
- Oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr
- Allgemeine untere Landesbehörden (Landkreise)
- Unternehmen: Energieversorger, Wasserwerke, Entsorgungsfirmen, Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Post, Bahn
Träger von Feuerwehr und Rettungsdienst etc. Umweltverbände sind formal keine Träger öffentlicher Belange, werden jedoch wie diese behandelt.
7. Wie breit wird die Umgehungsstraße? Wieviel Raum/Platz braucht die gesuchte Trasse für eine Ortsumgehung?
Der Straßenquerschnitt der Ortsumgehung ergibt sich aus den geltenden Regelwerken in Kombination mit den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens, das die erwartbare Verkehrsbelastung (Kfz/Tag bzw. pro Stunde) ermittelt.
8. Wird die Bahntrasse der WLE bei der Planung berücksichtigt?
Änderungen an der Bahntrasse der WLE sind zwar nicht Teil des Bedarfsplans des Bundes, aber im Zuge der Projektrealisierung kann es zu Anpassungen kommen.
Die Knotenpunkte, in denen die Bahntrasse die Ortsumgehung kreuzt, sind entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften auszubilden.
9. Ist nach dem Bau der Ortsumgehung eine Verkehrsberuhigung in Erwitte vorgesehen?
Dies ist Aufgabe der Kommune und liegt somit nicht in der Hand der DEGES. Die Kommune wird entsprechende Überlegungen treffen, sobald die Ortsumgehung feststeht.
Anwohneranschreiben
Ergebnisse Bürgerdialog
In einem ersten Schritt haben Umweltgutachter anhand der Raumwiderstände Korridore ermittelt, in denen es aus der Umweltperspektive möglich wäre, eine Trasse für eine Ortsumgehung zu finden.
Die Bürger/innen konnten zu den Grobkorridoren der Raumwiderstandsanalyse ihre Hinweise, sortiert nach Lebensqualität, Verkehr und Natur auf zwei Exkursionen und in einer interaktiven Karte eingeben.
Zufallsbürger-/innen
Dialogforum
Planungsforum
Unternehmerworkshop
Planungswerkstatt
Exkursion
Interessenanalyse
Visualisierungen der ersten drei Grobvarianten
Folgende Videos zeigen die Visualisierungen der ersten drei Grobvarianten zur Ortsumgehung: