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B 87n: Leipzig (A 14) – Taucha – Eilenburg In Planung

Neu- bzw. Ausbau einer Fernstraßenverbindung im Zuge der Verbindungsachse Leipzig (A 14) – Eilenburg – Torgau – Mockrehna

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Daten und Fakten

  • Länge: ca. 15 km
  • Informationen zur Karte (Vorzugslinie noch nicht bestimmt):
    Korridore, die für die Linienbestimmung untersucht werden

    • Lila: Nordkorridor
    • Gelb: Bestandskorridor
    • Orange: Südkorridor
    • Blau: Südostkorridor

Was wurde aus b87-im-dialog.de?

Das informelle und freiwillige Beteiligungsverfahren wurde Ende 2019 abgeschlossen. Die Inhalte der Dialogplattform b87-im-dialog.de zogen daher auf diese Projektwebseite in den Reiter Dialog um. Dort können Sie die archivierten Informationen weiterhin nachvollziehen.

Projektbeschreibung

Die B 87 fungiert im bestehenden und geplanten Straßennetz als raumbedeutsame, großräumige Verkehrsachse, welche eine Verbindung zwischen der Bundesautobahn A 14 bei Leipzig und den Bundesautobahnen A 13 und A 15 sowie den Bundesstraßen B 183, B 101 und B 169 im Süden des Landes Brandenburg herstellt.

Die B 87 stellt die wichtigste Straßenverbindung zwischen den Oberzentren Leipzig und Cottbus dar. Zudem ist die B 87 Teil der wichtigsten Straßenverbindung zwischen dem Mitteldeutschen Braunkohlerevier und dem Lausitzer Braunkohlerevier.

Die Trassenführung der an der A 14 beginnenden Neu-/Ausbautrasse sowohl im Raum Taucha als auch im Bereich der Gemeinde Jesewitz ist noch nicht festgelegt. Mögliche Korridore sind hier noch zu untersuchen und ein Vorzugskorridor zu finden. Der östliche Anbindepunkt des geplanten Vorhabens ist hingegen bereits vorbestimmt, da die Trasse westlich von Eilenburg an die bereits mit einem dreistreifigen Straßenquerschnitt ausgebaute Ortsumgehung Eilenburg anzubinden ist.

Für einen bedarfsgerechten Neu-/Ausbau der B 87 ist es erforderlich, die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße an die zu erwartenden Verkehrsbelastungen anzupassen und eine der Verbindungsfunktion entsprechende Verkehrsqualität und Reisegeschwindigkeit zu erzielen. Entsprechend der prognostizierten Entwicklung der Bevölkerung im Raum Leipzig/Taucha werden sich die Verkehrsbelastungen in den Ortslagen der B 87 bis zum Jahr 2030 weiter erhöhen. Für Jesewitz werden in diesem Zusammenhang bis zu 10.000 Kfz/24h prognostiziert, für Taucha bis zu 25.000 Kfz/24h. Bereits im Bestand sind in Taucha auch außerhalb der verkehrlichen Spitzenstunden erhebliche Verkehrsbehinderungen vorhanden, vor allem im Zentrumsbereich. Damit verbunden sind auch sämtliche negativen Folgeerscheinungen, wie z. B. erhöhtes Unfallrisiko, Lärm- und Schadstoffbelastungen der Anwohnenden sowie klimarelevante Emissionen.

Mit dem Vorhaben sollen zudem die bestehenden Ortsdurchfahrten deutlich vom Durchgangsverkehr entlastet und bestehende Funktionsüberlagerungen (Verbindungs-, Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion) beseitigt werden.

Die derzeit ungenügende Verkehrssicherheit ist signifikant zu erhöhen. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit wird hierbei einerseits durch einen dem aktuellen Stand der Planung und Bautechnik entsprechenden Neu-/Ausbau mit gesicherten Überholmöglichkeiten und sicheren Knotenpunkten hergestellt. Sofern möglich ist die B 87n zwischen der A 14 und westlich Eilenburg bevorzugt bestandsnah auszubauen, in Kombination mit lokalen Verlegungen (Neubau). Ziel eines bestandsnahen Ausbaus ist sowohl die voraussichtlich erzielbare Minimierung des Eingriffs in Natur- und Landschaft. Zudem ist zu erwarten, dass die Neu-/Ausbautrasse bei einer bestandsnahen Führung die höchste verkehrliche Wirkung entfaltet und damit einhergehend ein günstiges Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweist.

Pressebereich

Weitere Informationen finden Sie im Pressebereich dieses Projekts.

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Projektstand

Derzeit erfolgt durch Fachgutachter die Ermittlung möglicher Trassenvarianten im Untersuchungsraum des Gesamtabschnitts zwischen Leipzig (A 14) bis Eilenburg.
Hierbei fließen für den Teilbereich zwischen Leipzig (A 14) und Taucha die beiden Trassenvarianten in die Untersuchung und Bewertung mit ein, die Ergebnis des freiwilligen Beteiligungsverfahrens im Zeitraum Oktober 2018 bis Juni 2019 waren. Informationen aus dem Archiv zum Beteiligungsverfahren finden Sie im Reiter Dialog.

Im April 2021 hatte die DEGES sowohl über die damalige Dialogplattform www.b87-im-dialog.de als auch über den Newsletter zum aktuellen Planungsstand informiert. Die Durchführung des Raumordnungsverfahren sollte demzufolge Ende 2021 folgen.

Straßenplanungen stehen generell unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel im Haushalt. Im Sächsischen Haushaltsplan 2021/2022 konnten aufgrund der pandemiebedingten Rahmenbedingungen und zusätzlicher Kosten nicht ausreichend Mittel zur uneingeschränkten Fortführung aller Straßenbauvorhaben bereitgestellt werden. Dies betraf leider auch die Planung des Projekts B 87.

Im aktuellen Doppelhaushalt 2023/2024 des Freistaates Sachsen stehen ausreichend Mittel zur Fortführung des Projekts B 87n im Abschnitt Taucha bis Eilenburg bereit. Die weiteren Planungs- und Verfahrensschritte wurden mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr abgestimmt. Parallel wurde die Untersuchung und Bewertung von möglichen Trassenvarianten durch die Fachgutachter der DEGES fortgesetzt.

Sobald sich der Zeitraum der voraussichtlichen Durchführung des Raumordnungsverfahrens abschätzen lässt, informieren wir zum weiteren Vorgehen.

Ausblick

Das weitere gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungs- und Zulassungsverfahren sieht die Bestimmung der Vorzugsvariante vor.

B 87 im Dialog

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Interessenlage in der Region und der unbestimmten Verfahrenssituation aus den zurückliegenden Jahren fand für den Teilbereich Taucha ein informelles und freiwilliges Beteiligungsverfahren zur gemeinsamen Erarbeitung und Bewertung von möglichen Trassenvarianten statt. Die Auftaktveranstaltung dafür erfolgte Anfang Oktober 2018. Es folgten vier Planungswerkstätten zwischen November 2018 und Juni 2019 mit ausgewählten Beteiligten aus der Region. Darüber hinaus konnten sich Bürgerinnen und Bürger der Region im Rahmen von zwei Online-Dialogen beteiligen. Im Ergebnis der Planungswerkstätten und der Online-Dialoge wurden im Wesentlichen zwei Varianten erarbeitet: eine bestandsnahe Variante (mit Tunnel) durch die Stadt Taucha sowie die bestandsferne Südvariante mit der Umgehung der Stadt Taucha. Die Ergebnisse des konstruktiven Dialogs wurden am 9. September 2019 in einem zweiten Bürgerforum in Taucha vorgestellt. Nähere Informationen über den damaligen Prozess und die Ergebnisse finden Sie in der Dokumentation zum Beteiligungsverfahren.

Im Ergebnis der Planungswerkstätten wurde mehrheitlich die Realisierung einer bestandsnahen Variante mit Tunnel befürwortet. Dafür sprach sich nicht nur die Stadt Taucha, sondern auch eine Mehrheit der Teilnehmenden aus, wenn auch zum Teil mit Vorbehalten, beispielsweise hinsichtlich der Tunnellänge und der Anbindung an die Autobahn. Für eine Südvariante haben sich dagegen nur vereinzelte Teilnehmende ausgesprochen.

Auf dieser Seite finden Sie aus dem Archiv weitere Informationen zum abgeschlossenen Beteiligungsverfahren.

Die Schritte zur B 87n

Was in den Planungswerkstätten erarbeitet wurde und wie es weitergeht

Seit dem offiziellen Start des Beteiligungsverfahrens mit dem ersten Bürgerforum im Oktober 2018 ist viel gearbeitet worden. Die Prozessgrafik erläutert das Zusammenspiel von Beteiligungsverfahren sowie Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.

Die Prozessgrafik erläutert das Zusammenspiel von Beteiligungsverfahren sowie Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.
Bildnachweis: DEGES

Erstes Bürgerforum 2018 und Online-Dialog

Auf dem ersten Bürgerforum wurden die Teilnehmenden für die Planungswerkstätten ausgelost und im Anschluss ein erster Online-Dialog durchgeführt. Hier wurden bereits hilfreiche und wichtige Hinweise für die Arbeit in den Planungswerkstätten gesammelt.

Premiere der Planungswerkstatt im November 2018

Im November 2018 traf sich die erste Planungswerkstatt. In der konstituierenden Sitzung wurde zunächst über die Rolle des Gremiums und den grundsätzlichen Beteiligungs- und Planungsprozess gesprochen. Anschließend wurden die Ergebnisse aus dem Bürgerforum und dem Online-Dialog vorgestellt. Um den Mitgliedern der Planungswerkstatt die fachlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen nahe zu bringen und damit eine konstruktive und zielführende Diskussion zu unterstützen, wurden die Teilnehmenden von den Vertretern der Planungsbüros in die wichtigsten planerischen Fachthemen sowie in den Gesamtprozess zur Planung und Genehmigung einer neuen Straße eingeführt. Im Anschluss grenzten die Mitglieder den Betrachtungsraum in Form von vertiefend zu untersuchenden Korridoren für die Variantensuche ein. Die dabei aufgetretenen Fragestellungen wurden als Prüfaufträge an die Planungsbüros gegeben.

Zweite Planungswerkstatt: Diskussion möglicher Trassenvarianten

Bei der zweiten Planungswerkstatt diskutierten die Teilnehmenden die Ergebnisse der Prüfaufträge und grenzten zusammen mit den Fachplanern die vertieft zu untersuchenden Korridore ein. Standen zu Beginn noch bis zu neun Korridore zur Diskussion, konnte im Zuge der zweiten Planungswerkstatt bereits eine Identifikation derjenigen Korridore vorgenommen werden, mit denen sowohl die Planungsziele erreichbar sind als auch genehmigungsfähige und planerisch realistische Lösungen zu erarbeiten sind. Dabei konnten Korridore in der Nähe zum bestehenden Verlauf als auch südlich von Taucha zur weiteren Untersuchung festgehalten werden. Im Zuge der zweiten Planungswerkstatt wurden von den Teilnehmenden bereits erste Ideen für mögliche Trassenvarianten diskutiert. Im Ergebnis dieser Diskussion standen neue Prüfaufträge für die Planungsbüros.

Dritte Planungswerkstatt: Planungsbüros stellen verschiedene Varianten vor

Diese entwickelten im Anschluss verschiedene Varianten innerhalb der identifizierten Korridore. Sie bezogen dabei Lösungsvorschläge der Teilnehmenden für die bereits in der Diskussion identifizierten Herausforderungen der einzelnen Korridore mit ein. Diese Varianten wurden den Mitgliedern der Planungswerkstatt im Vorfeld zur dritten Planungswerkstatt bereitgestellt. Um sich ein gemeinsames Bild der Planungsherausforderungen zu machen und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten zu diskutieren, wurde im Rahmen der dritten Planungswerkstatt eine Vor-Ort-Begehung der einzelnen Varianten durchgeführt. Zum Abschluss der dritten Planungswerkstatt sprach sich das Gremium dafür aus, sowohl mit einer bestandsnahen Variante mit teilweiser Untertunnelung des Stadtgebiets Taucha als auch mit der umstrittenen Südvariante in den zweiten Online-Dialog zu gehen, auch um damit der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu geben, weitere wichtige Aspekte, aber auch Meinungsäußerungen zu beiden Varianten beizusteuern.

Zweiter Online-Dialog

In einem zweiten Online-Dialog wurden der breiten Öffentlichkeit die Vor- und Nachteile beider Varianten aus unterschiedlicher fachlicher Perspektive zur Diskussion gestellt. Die Bürgerinnen und Bürger waren aufgefordert, sich mit dem erarbeiteten Zwischenergebnis kritisch auseinander zu setzen und dieses mit eigenen Beiträgen für die nächsten Schritte zu ergänzen. Die Ergebnisse des Online-Dialogs stellten die inhaltliche Grundlage für die vierte Planungswerkstatt dar. Hier wurden die Vor- und Nachteile beider Varianten von den Teilnehmenden diskutiert. Am Ende sprach sich das Gremium für die bestandsnahe Trasse in Taucha als Vorzugsvariante aus. Dabei wurden auch verbleibende Dissense der Teilnehmenden zu den Varianten festgehalten.

Zweites Bürgerforum und planmäßiges Ende der Planungswerkstätten

Mit diesem Ergebnis war die Arbeit der Planungswerkstatt abgeschlossen. Im Rahmen eines zweiten öffentlichen Bürgerforums im September 2019 wurden die in den Planungswerkstätten erarbeiteten Ergebnisse und die Empfehlung des Gremiums vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Das zweite Bürgerforum stellte auch den Abschluss des Beteiligungsverfahrens dar.

Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ist Grundlage für Genehmigungs- und Zulassungsverfahren

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ist nun die Grundlage für die weiteren Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Auch wenn im Zuge des Beteiligungsverfahrens von einer vertiefenden Untersuchung einzelner Varianten und Korridore bereits abgesehen wurde, sind dennoch im gesetzlich vorgeschriebenen Planungsprozess aus rechtlichen Gründen verschiedene Varianten gutachterlich zu prüfen. Die in den Planungswerkstätten und Online-Dialogen identifizierten Aspekte und Hinweise fließen jedoch in die weitere detaillierte Bearbeitung des Vorhabens ein und finden somit auch in Zukunft ihre entsprechende Berücksichtigung.

Zwischenergebnisse: Was in den Planungswerkstätten erreicht wurde

In den Planungswerkstätten wurden von den Mitgliedern zunächst insgesamt neun Vorschläge für mögliche Korridore entwickelt. Durch die Diskussion in den Planungswerkstätten konnten im weiteren Verlauf zwei Varianten – wie auf der Karte dargestellt – identifiziert werden, die tiefergehend untersucht werden sollten.

Aktueller Zwischenstand aus den Planungswerkstätten: Mögliche Trassenverläufe der B87n
Aktueller Zwischenstand aus den Planungswerkstätten: Mögliche Trassenverläufe der B 87n | Bildnachweis: DEGES

Zu den neun Korridoren zu Beginn des Verfahrens wurden in den Planungswerkstätten Prüfaufträge für die am Verfahren beteiligten Fachplaner (Umwelt, Verkehr, Straßenbau) formuliert.

Im Zuge dieser Prüfungen stellte sich heraus, dass nur ein Teil der von den Teilnehmenden eingebrachten Vorschläge für Streckenverläufe weiterverfolgt werden konnten, da andere Vorschläge entweder nicht die gewünschte verkehrliche Wirkung im Sinne einer Entlastung Tauchas vom Durchgangsverkehr bringen würden oder technisch, regulatorisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzbar wären.

Folgende Korridore wurden daher bei der weiteren Arbeit in den Planungswerkstätten in Abstimmung mit den Teilnehmenden verworfen:

  • Ein Korridor nördlich von Taucha, mit einem Streckenverlauf zwischen Jesewitz und der BMW-Allee („BMW-Ring“) wurde eingebracht, um dem Schwerlastverkehr von und nach BMW zu begegnen. Da es sich bei der BMW-Allee jedoch um eine Erschließungsstraße mit zahlreichen Ampelanlagen und Werksauffahrten handelt, ist diese für den Durchgangsverkehr einer Bundesstraße nicht geeignet. Darüber hinaus sprechen enge Kurvenradien sowie der weitere Streckenverlauf durch das Messegelände (Messe-Allee) gegen diese Lösung, da zu Messezeiten der Verkehr erheblich eingeschränkt würde.
  • Ein nördlicher Korridor mit einer Streckenvariante anschließend an die Bundestraße B 2 musste verworfen werden, da die B 2 bereits sehr stark ausgelastet ist und den zusätzlichen Verkehr der B 87n daher nicht aufnehmen könnte. Unabhängig davon würde eine weit nördlich liegende Variante das Planungsziel – die Entlastung Tauchas vom Durchgangsverkehr – nicht wirksam lösen, da sowohl der Pkw- als auch der Schwerlastverkehr aus östlicher Richtung weiterhin entlang der alten B 87 durch Taucha fahren würde.
  • Ein Vorschlag, die B 87n nördlich an Taucha vorbei zu führen und mit einer neuen Anschlussstelle (AS) an die Autobahn A 14 anzubinden, kann nicht weiterverfolgt werden, da die Mindestabstände zu den bestehenden Autobahnanschlussstellen Leipzig-Messegelände und Leipzig-Nordost zu gering wären. Hier wäre also eine genehmigungsfähige Variante nicht zu finden.
  • Ein Korridor mit einer kurzen südlichen Umfahrung von Taucha mit einer neuen Anschlussstelle an die A 14 zwischen den AS Leipzig-Nordost und Leipzig Ost konnte ebenfalls aufgrund zu kurzer Anschlussstellendistanzen nicht weiterverfolgt werden.
  • Ein weiterer Vorschlag in diesem Korridor sah vor, die Ortsumgehung entlang der Otto-Schmidt-Straße zurück auf die bestehende B 87 zu führen. Da hier mit zahlreichen Konflikten mit der angrenzenden Bebauung und mit einer Funktionsüberlagerung (Aufenthalt, Erschließungsverkehr, Durchgangsverkehr) zu rechnen ist und durch die umwegige Streckenführung die verkehrliche Wirksamkeit als gering bewertet wird, wurde dieser Ansatz ebenfalls nicht weiterverfolgt.
  • Im Raum südlich von Taucha wurde des Weiteren eine Lösung vorgeschlagen, die den Verkehr von Jesewitz ausgehend auf die Bundesstraße B 6 leitet. In Anbetracht der Auslastung der B 6 und der ebenfalls voraussichtlich mangelnden verkehrlichen Wirkung für die Stadt Taucha wurde dieser Ansatz jedoch verworfen.

Die folgenden Korridore hingegen sind in der Planungswerkstatt tiefer diskutiert worden:

  • Ein Korridor im Stadtgebiet Tauchas, der eine bestandsnahe Variante unter Einbeziehung einer teilweisen Untertunnelung des Stadtgebiets Taucha vorsieht. Hier wurden mit den Teilnehmenden gemeinsam mögliche Streckenverläufe und Herausforderungen für eine Tunnellösung diskutiert. Dabei wurden auch Lösungsvorschläge für eine Entlastung der bestehenden Autobahnanschlussstelle Leipzig Nordost gesammelt und von den Fachplanern aufgegriffen.
  • Von mehreren Teilnehmenden der Planungswerkstätten wurden Varianten in einem Korridor südlich von Taucha mit Anschluss an die Autobahnanschlussstelle Leipzig-Ost vorgeschlagen. Eine Lösung in diesem Bereich ist sowohl zielführend im Sinne der Entlastung Tauchas vom Durchgangsverkehr als auch technisch, rechtlich und wirtschaftlich darstellbar. Gleichwohl ist den Teilnehmenden der Planungswerkstatt bekannt, dass in der lokalen Öffentlichkeit starke Vorbehalte und Widerstände gegen eine Lösung südlich von Taucha bestehen. Um einen weitergehenden Variantenvergleich zu ermöglichen und da eine bestandsnahe Variante ebenfalls nicht widerstandsfrei ist, entschlossen sich die Teilnehmenden der Planungswerkstatt, die südlichen Varianten vorerst nicht auszuschließen.

Beide Varianten wurden von den Teilnehmenden der Planungswerkstatt durch eine Vor-Ort-Begehung näher untersucht, und in diesem Zuge Herausforderungen und mögliche technische Lösungsansätze diskutiert. Dabei wurden mit Unterstützung der Fachplaner die Vor- und Nachteile beider Varianten herausgearbeitet und festgehalten.

Diese Vor- und Nachteile der bestandsnahe Variante als auch der Varianten südlich der Stadt Taucha waren Gegenstand der öffentlichen Online-Diskussion.

Zwischenergebnisse aus den Planungswerkstätten

Historie der Planungen zur B 87: Ein Neuanfang

Bereits in den 90er Jahren begannen die Planungen für einen Ausbau der B 87. Seitdem konnten Lösungen für mehrere Abschnitte gefunden und umgesetzt werden. Was bisher geschah und warum für den Abschnitt zwischen Leipzig und Eilenburg bisher keine Vorzugslinie definiert werden konnte, lesen Sie hier.

Was ist bis 2013 passiert? Historie der Straßenplanung B 87n

Die Bundesstraße B 87 bei Leipzig hat eine lange Planungshistorie, in welcher sich sowohl die Ziele als auch die Rahmenbedingungen verändert haben.

  • Anfang der 90er Jahre: Erste Ideen zur B 87n sind im Gespräch.
  • 2003: Im Landesentwicklungsplan wird eine leistungsfähige Verbindung von Mitteldeutschland und Mittelpolen über Leipzig und die Lausitz beschlossen.
  • 2004: Die B 87 n wird in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
  • 2009: Eröffnung des Raumordnungsverfahrens. Geplant ist hier ein vierstreifiger Neubauquerschnitt von Leipzig bis östlich Torgau.
  • 2010: Aussetzung des Raumordnungsverfahrens.
  • 2013: Teilung des Verfahrens in zwei Abschnitte: Für den Abschnitt zwischen Eilenburg bis zur Landesgrenze wurde die Vorzugslinie bestätigt. In diesem Verfahren konnte für den Abschnitt Leipzig (A 14) bis Eilenburg keine Vorzugslinie definiert werden. Der Grund dafür waren u. a. hohe ökologische Raumwiderstände – z. B. naturschutzfachliche Belange (Beispiel Parthenaue).
  • Anfang 2015: Das ausgesetzte Raumordnungsverfahren zum Vorhaben Neubau B 87n Leipzig (A 14) – Landesgrenze Sachsen/Brandenburg wird offiziell endgültig eingestellt. Seit der Beantragung des Raumordnungsverfahrens im Jahr 2009 waren sechs Jahre vergangen. Die damals wesentlichen Rahmenbedingungen für einen autobahnähnlichen Neubau (wie bisher im Bundesverkehrswegeplan 2004 vorgesehen und in das Raumordnungsverfahren eingebracht) waren nicht mehr gegeben. Auf Basis dieses Raumordnungsverfahrens konnte daher keine Entscheidung mehr getroffen werden.

Was ist seit 2013 passiert?

2013 wurde der DEGES das Verfahren übertragen. Das Gesamtprojekt B 87n Leipzig (A 14) – Löhsten (Landesgrenze Sachsen/Brandenburg) wurde im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 in fünf Teilprojekte eingeteilt:

  • Teilprojekt 1 : Leipzig (A 14) – Eilenburg
  • Teilprojekt 2: Nördl. Eilenburg – westlich Torgau
  • Teilprojekt 3: Ortsumfahrung Torgau
  • Teilprojekt 4: Östlich Torgau
  • Teilprojekt 5: Ortsumfahrung Löhsten

Die Planungen konzentrierten sich zunächst in erster Linie auf das Teilprojekt 2 des Bundesverkehrswegeplans.

Die DEGES erstellte die Vorplanungsunterlagen für den Planungsabschnitt nördlich Eilenburg – östlich Mockrehna. Auf der Basis einer aktuellen Verkehrsprognose wurden verschiedene Varianten für eine Umverlegung der B 87n im Bereich der Ortsdurchfahrten Doberschütz und Mockrehna untersucht und bewertet. Eine Vorzugsvariante wurde erarbeitet und soll Ende 2018 zur Bestätigung durch das Bundesverkehrsministerium vorgelegt werden.

Im Planungsabschnitt östlich Mockrehna – westlich Torgau wurden durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) die Baumaßnahmen bzw. Planungen zu den AOSI-Abschnitten (AOSI = Außenortsstraßensicherheit) weiter vorangetrieben.

Für das Teilprojekt 1 zwischen Leipzig und Eilenburg wurden weitere umfassende verkehrliche Untersuchungen vorgenommen. Die im Sommer 2017 vorgelegten Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2015 (SVZ 2015) wurden für die aktuelle Berechnung der Verkehrsprognose 2030 herangezogen. Auf dieser Basis konnten verschiedene Planfälle berechnet und bewertet werden.

Darüber hinaus fanden mehrere Abstimmungstermine zur weiteren Vorgehensweise in diesem Abschnitt zwischen der Stadt Taucha, der Region, dem Sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (SMWA) und dem Bundesverkehrsministerium statt. Im Ergebnis dieser Abstimmungen wurde dem Vorschlag der DEGES entsprochen und ein kooperatives, partizipatives Beteiligungsverfahren initiiert.

Im Frühjahr 2018 wurden die einzelnen Fachplanungsbüros sowie die externe Moderation für das Verfahren beauftragt.

Untersuchte Variante des ROV (Raumordnungsverfahren) 2009
Untersuchte Variante des ROV (Raumordnungsverfahren) 2009 | Bildnachweis: DEGES

Die Streckenabschnitte der B 87

Die B 87n zwischen Leipzig und der Landesgrenze Sachsen/Brandenburg ist in fünf Planungs- und Bauabschnitte unterteilt. Die Umsetzung der Maßnahmen ist je nach Abschnitt unterschiedlich weit fortgeschritten und zum Teil bereits abgeschlossen. Für den Abschnitt zwischen Leipzig und Eilenburg konnte bisher keine Vorzugslinie ermittelt werden.

Das Gesamtvorhaben zur B 87n in Sachsen umfasst die Strecke zwischen Leipzig und der Landesgrenze Sachsen/Brandenburg. Diese ist gemäß BVWP in fünf Teilprojekte unterteilt. Das Teilprojekt 2 besteht aus den Planungsabschnitten Ortslage Eilenburg, Eilenburg – Mockrehna und den AOSI-Abschnitten. In diesen Streckenabschnitten konnten in den vergangenen Jahren unterschiedlich große Planungs- und Baufortschritte erzielt werden. Für das Beteiligungsverfahren ist der Abschnitt zwischen Leipzig und Eilenburg sowie insbesondere die Situation in Taucha von Bedeutung.

Streckenabschnitte der B 87
Streckenabschnitte der B 87 | Bildnachweis: DEGES

Der Beteiligungsprozess zur Planung der B 87

Im neuen Planungsabsatz wurden alle relevanten Akteure von Beginn an in die Entwicklung von möglichen Varianten für die B 87n eingebunden. Bis zum Sommer 2019 ist ein Beteiligungsverfahren durchgeführt worden, welches die Öffentlichkeit informierte und alle interessierten Personen in Online-Dialogen, Bürgerforen und Planungswerkstätten aktiv in den Prozess eingebunden hatte.

Ein neuer Ansatz

In der Diskussion um den Streckenverlauf der B 87 zwischen Leipzig und Eilenburg bestanden viele sich entgegenstehende Interessen. Eine Vorzugsvariante konnte in dem zwischen 2005 und 2015 durchgeführten Raumordnungsverfahren nicht erarbeitet werden.

Aus den Erfahrungen der bisherigen Planungshistorie ist der Schluss gezogen worden: Die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner und unterschiedlichen Interessensvertreter:innen müssen an der Entwicklung und Bewertung von (neuen) Trassenvarianten aktiv beteiligt werden. Anders als im vorangegangenen Verfahren sollten dabei insbesondere auch stadtnahe Flächen als potenzieller Planungsraum in die Betrachtung einbezogen werden.

Ziele des Beteiligungsprozesses

Die interessierte Öffentlichkeit wurde in diesem Verfahren von Beginn an in die fachliche Planungs- und Entscheidungsvorbereitung zur Entwicklung von möglichen Varianten einbezogen, welche die Grundlage für eine Vorzugsvariante bildeten.

Im Beteiligungsprozess wurden dabei die folgenden Ziele verfolgt:

  • Es sollten möglichst viele und möglichst unterschiedliche Akteure und Perspektiven eingebunden werden. Dies geschah sowohl durch regelmäßige transparente Information als auch durch kooperative Teilnahme am Planungsprozess.
  • Es sollte ein informierter und sachlicher Dialog über mögliche Varianten und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile stattfinden, der die vielfältigen individuellen Interessen und das Gemeinwohl im Blick hat.
  • Die am Ende gefundenen Varianten sollten möglichst viele unterschiedliche, individuelle Interessen gegenüber dem öffentlichen Interesse (Gemeinwohl) berücksichtigen. Das Ergebnis sollten Varianten sein, in die möglichst viele Aspekte aus der Beteiligung eingeflossen sind. Die Varianten wurden teilweise auch schon während des Prozesses fachlich vertieft untersucht und gutachterlich bewertet.
  • Das Verfahren sollte auf diese Weise eine möglichst hohe Legitimation für die gefundene Lösung erreichen, sodass eine ausgewählte Vorzugsvariante auch dann von Interessensgruppen akzeptiert wird, wenn sie teilweise ihre eigenen Interessen nicht in Gänze berücksichtigt sehen.

Grundsätze des Planungsprozesses – Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung

Als Ergebnis des Verfahrens ist unter Einbeziehung unterschiedlichster Interessen und Akteure ein favorisierter Streckenverlauf entwickelt worden. Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass ein weiterer, gesetzlich vorgesehener Schritt vor einer finalen Entscheidung über den favorisierten Streckenverlauf eingehalten werden muss. Für das Planungsverfahren besteht eine gesetzliche Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP II). Diese kann nicht durch das Beteiligungsverfahren ersetzt werden. Im Beteiligungsverfahren konnte daher formal betrachtet keine sogenannte „Vorzugsvariante“ ermittelt werden.
Ziel und Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP II) ist eine genehmigungsfähige Vorzugsvariante unter Berücksichtigung der technisch-wirtschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkte (gutachterlich fundiert).

Die Entscheidung über die Umsetzung dieser Vorzugsvariante obliegt final dem Bundesverkehrsministerium.

Ablauf des Verfahrens

Bereits vor dem ersten öffentlichen Bürgerforum wurden zwei Konzeptionsworkshops durchgeführt. In diesen wurde über den geplanten Beteiligungsprozess informiert und konzeptionelles Feedback seitens der lokalen Vertreterinnen und Vertreter in das Beteiligungskonzept eingearbeitet. Am 23. August 2018 kamen rund 20 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung der Region zu diesem Thema zusammen. Am 28. August 2018 waren gezielt Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen und Umweltverbänden eingeladen. Hierdurch sollte erreicht werden, dass alle beteiligten Gruppen das Beteiligungsverfahren mittragen können und eine konstruktive Diskussion zum Gegenstand des Verfahrens stattfinden kann – die Variantenfindung der B 87n zwischen Leipzig und Eilenburg.

Die öffentliche Beteiligung startete am 5. Oktober 2018 mit einem Bürgerforum, auf welchem die interessierte Öffentlichkeit zunächst über den aktuellen Stand der Planungen und das Beteiligungsverfahren informiert wurde. Hier wurden außerdem erste Anregungen und Hinweise zur Planung aufgenommen. Auf dem Bürgerforum konnten sich engagierte Bürgerinnen und Bürger für die anschließende, vertiefende Arbeit in den vier Planungswerkstätten melden. Das Los entscheidete über eine Teilnahme an den Werkstätten.

Parallel zum Bürgerforum startete der erste von zwei vorgesehenen Online-Dialogen auf dieser Website. Dabei waren die Einwohnerschaft, Interessenvertretungen sowie weitere Akteur:innen aus der interessierten Öffentlichkeit aufgefordert, Fragen und Anregungen zur Planung sowie Lösungsvorschläge in den Planungsprozess einzubringen.

Die Ergebnisse der Online-Beteiligung flossen anschließend in die intensive fachliche Arbeit der Planungswerkstätten ein. In zunächst drei Arbeitssitzungen entwickelten die Teilnehmenden der Planungswerkstätten mögliche Varianten zum Streckenverlauf.

Nach der dritten Sitzung bestand nun für die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, die erarbeiteten Zwischenergebnisse im zweiten Online-Dialog zu kommentieren und zu diskutieren. Noch nicht diskutierte Gesichtspunkte konnten ergänzt und weitere Vor- und Nachteile der beiden in den Planungswerkstätten erarbeiteten Varianten eingebracht werden. Außerdem sollte im zweiten Online-Dialog ein Stimmungsbild zu den entwickelten Vorschlägen eingeholt werden.

Im Anschluss wurden in einer weiteren Planungswerkstatt die Ergebnisse des zweiten Online-Dialogs diskutiert und in die Erarbeitung möglicher Varianten für die B 87n eingebunden.

Die Planungswerkstätten fanden in einem festen Gremium mit einem verbindlich und dauerhaft zusammengesetzten Teilnehmendenkreis statt. Sie bestanden sowohl aus Vertreterinnen und Vertretern der lokalen Politik und Verwaltung als auch aus organisierten Interessensvertretungen wie Wirtschafts- und Umweltverbänden. Darüber hinaus bestand jedoch auch für interessierte und engagierte Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, in diesem Gremium mitzuwirken.

Nachdem die Planungswerkstätten eine Auswahl möglicher Varianten, dazugehörigen Aspekten und Zustimmungen erarbeitet haben, wurden diese auf einem zweiten Bürgerforum präsentiert und diskutiert.

Ergebnisse aus den früheren Verfahren sind nicht verloren

Die Erkenntnisse aus den Planungen der Vergangenheit sind nicht verloren, sondern flossen in den Beteiligungsprozess ein. Unter der Berücksichtigung der bereits vorliegenden Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens aus dem Jahr 2009 sollte, möglichst in der Nähe der Stadt Taucha, ein neuer, konsensfähiger Korridor gefunden werden. Für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP II) sind die früher erarbeiteten Varianten Nordwest und Südost jedoch gutachterlich zu bewerten und begründet abzuschließen.

Die folgende Grafik veranschaulicht den Beteiligungsprozess:

Ablaufplan des Beteiligungsprozess
Bildnachweis: DEGES

Kontaktformular

Gerne können Sie mit uns zu allen Fragen in Kontakt treten. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Mitteilung!

Fragen zur Beteiligung

Warum gab es einen Beteiligungsprozess?

In der Diskussion um den Streckenverlauf der B 87 zwischen Leipzig und Eilenburg bestanden viele sich entgegenstehende Interessen. Eine Vorzugsvariante konnte in dem zwischen 2005 und 2015 durchgeführten Raumordnungsverfahren nicht erarbeitet werden.

Aus den Erfahrungen der bisherigen Planungshistorie ist der Schluss gezogen worden: Die betroffene Bevölkerung und Interessensvertreter:innen müssen an der Entwicklung und Bewertung von (neuen) Trassenvarianten aktiv beteiligt werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung der B 87n verfolgte verschiedene Ziele:

  • die Herstellung eines umfangreichen öffentlichen und aktuellen Informationsangebots und die Herstellung hoher Transparenz im Prozess und in der Planung,
  • die Schaffung von Qualifizierung, Vertrauen und Akzeptanz bei allen Beteiligten. Dadurch auch den Abbau von klassischem Konfliktpotenzial bei Straßenbauprojekten,
  • die Berücksichtigung von Hinweisen und Anregungen in der Planung,
  • sowie die Herstellung einer Kultur des Dialogs.

Wie konnte ich mich beteiligen?

Im Rahmen von „B 87 im Dialog“ standen verschiedene Möglichkeiten offen, sich online und vor Ort in den Planungsprozess zur B 87n zwischen Leipzig und Eilenburg einzubringen:

  • Es konnte an verschiedenen Veranstaltungen vor Ort teilgenommen werden.
  • Über Online-Dialoge konnten Sie sich zusätzlich in die Diskussionen einbringen.

Wer konnte sich beteiligen?

An der Online-Beteiligung konnten alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner teilnehmen. Gleiches galt natürlich auch für Unternehmen, Vereine, Verbände, Initiativen oder sonstige Institutionen. Grundlage für eine Teilnahme war die Beachtung der Dialogregeln.

Darüber hinaus sind Sie eingeladen, sich weiterhin auf dieser Plattform über den weiteren Planungsprozess auf dem Laufenden zu halten.

Konnte man sich am Online-Dialog auch anonym beteiligen?

Ja, alle Meinungen und Beiträge konnten auf der Seite „B 87 im Dialog“ auch anonym abgegeben werden.

Was passiert(e) mit Ihren Beiträgen und den Ergebnissen des Dialogs?

Die Beiträge und Ergebnisse der Online-Beteiligung flossen direkt in die Arbeit der Planungswerkstätten ein. Diese dort erarbeiteten Zwischenergebnisse wurden anschließend in einem Online-Dialog zur Diskussion gestellt. Anschließend wurden in weiteren Planungswerkstätten die abgegebenen Beiträge bearbeitet und unterstützten damit die Findung einer Vorzugstrasse. Die Beiträge finden auch weiterhin Berücksichtigung in den nun folgenden, weiteren Planungsschritten, bis hin zu den gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren.

Generell ist anzumerken, dass das Beteiligungsverfahren nicht die gesetzliche Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ersetzt. Das bedeutet, dass das Beteiligungsverfahren keine Vorzugsvariante „beschließen“ konnte. Ziel des Beteiligungsverfahrens war vielmehr die Qualifizierung, die kooperative Beteiligung und die regelmäßige Information aller Beteiligten an dem Planungsprozess.

Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind dementsprechend mögliche Varianten und Aspekte aus der Beteiligung, die anschließend in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP II) vertieft untersucht und gutachterlich bewertet werden müssen. Die formale Bestätigung einer Vorzugsvariante erfolgt mit dem Planfeststellungsbeschluss, der im Ergebnis eines gesetzlich vorgeschriebenen Planfeststellungsverfahrens durch die zuständige Planfeststellungsbehörde erlassen wird.

Fragen zum Planungsprozess

Warum dauert der ganze Prozess so lange?

Die Planung und der Bau von Bundesfernstraßen ist allgemein ein komplexer Prozess – nicht nur im Fall der B 87n. Dieser Prozess gliedert sich in fünf Phasen:

  1. In der ersten Phase wird der grundsätzliche Bedarf an neuen Straßen geklärt. Die Bundesregierung nimmt die dringlichsten Projekte in den Bundesverkehrswegeplan auf. Erst dann besteht ein Planungsrecht für einen Neubau.
  2. In der zweiten Phase wird die sogenannte Vorplanung durchgeführt. Dabei werden innerhalb eines Korridors mögliche Straßenverläufe festgehalten. Anschließend gilt es, aus dieser Auswahl die besten Varianten zu ermitteln. Um hierbei eine fundierte Entscheidung treffen zu können, benötigt es eine Vielzahl von Gutachten, die im Zuge dieser Phase beauftragt und erstellt werden. Hierzu gehören beispielsweise Themen wie die Umweltverträglichkeit, der Lärmschutz oder die künftige Verkehrsbelastung. Am Ende dieser Phase ist eine Vorzugsvariante entstanden, welche dem Bundesverkehrsministerium zur finalen Entscheidung vorgelegt wird.
  3. Die neue Straße wird in der dritten Phase detailliert geplant. Dies geht erneut mit der Erstellung unterschiedlicher Gutachten hinsichtlich der konkreten Umsetzung einher.
  4. In der vierten Phase geht es um den Planfeststellungsbeschluss, also die Baugenehmigung. Dabei werden alle Planungsunterlagen und Gutachten öffentlich gemacht. Einwohnerschaft, Interessenverbände und andere Akteure aus der Öffentlichkeit können an dieser Stelle Einwendungen zu den Planungen anmerken. Diese werden diskutiert, und Lösungen werden verbindlich festgehalten. Ebenfalls kann gegen diese Lösungen und Planungen geklagt werden. Unter Umständen veralten bis zu einer Gerichtsentscheidung die in den vorherigen Phasen erstellten Gutachten, was den Prozess zurückwirft und das erneute Durchlaufen früherer Phasen nötig macht.
  5. Sofern die Phase vier erfolgreich abgeschlossen werden kann, beginnt die letzte Phase: die Ausschreibung der Bauleistungen, die Vergabe der Bauaufträge und die Umsetzung der Baumaßnahmen.

In jedem einzelnen Schritt ist eine genaue planerische und rechtliche Absicherung der einzelnen Entscheidungen wichtig. Andernfalls erhöht sich das Risiko, dass das Vorhaben in einer späteren Phase im Prozess zurückgeworfen wird, zum Beispiel, wenn nicht alle rechtlich erforderlichen Unterlagen in der korrekten Form vorliegen.

Was läuft in diesem Prozess anders als sonst?

In klassischen Planungsverfahren ist die Öffentlichkeit gesetzlich erst im Planfeststellungsverfahren zu beteiligen. Dabei ist sie darauf beschränkt, die Veröffentlichung der Planungsunterlagen und Gutachten abzuwarten. Es gibt die Möglichkeit, Einwendungen abzugeben.

In diesem Verfahren ist jedoch bereits eine frühzeitige und umfängliche Einbindung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Interessenvertretungen vorgesehen. Diese begann bereits bei der partizipativen Konzeption des Beteiligungsverfahrens und wird im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, Arbeitsgruppen und Online-Dialogen während des gesamten Variantenentwicklungsprozesses fortgesetzt.

Wer entscheidet über die Umsetzung der Planungen?

Im Kontext dieses Planungs- und Beteiligungsprojekts kann die Entwicklung einer oder mehrerer Varianten partizipativ durchgeführt werden. Dieses Ergebnis wird im Anschluss zur Entscheidung über die Umsetzung dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegt und bildet die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP II).

Was sind die „Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau“?

Die durch eine Bund-Länder-Kommission erarbeiteten „Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau“ (kurz „RE“ genannt) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk, welches die Beschreibung des für den Neu-, Um- und Ausbau von Bundesfernstraßen üblichen Planungsprozesses beinhaltet. Ferner definieren die Richtlinien Begriffe der Planungsstufen im Planungsprozess und setzen die Anforderungen an Inhalt, Form und Umfang der zu erstellenden Entwurfsunterlagen fest; das beinhaltet u. a. auch die zu erstellenden Planfeststellungsunterlagen.

Nach den RE müssen Entwurfsunterlagen zum konkreten Straßenvorhaben vorgelegt werden, damit das Bundesverkehrsministerium die grundsätzliche technische Machbarkeit und rechtliche Durchführbarkeit beurteilen sowie die haushaltsrechtliche Genehmigung erteilen kann. Dazu ist immer die Beurteilung der Unterlagen hinsichtlich der Kriterien

  • Planrechtfertigung,
  • Verkehrsqualität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltverträglichkeit,
  • Wirtschaftlichkeit und Kosten,
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Regeln der Technik

erforderlich, um der Bundeshaushaltsordnung (BHO) genügen zu können.

Die derzeit gültige Fassung „RE 2012“ wurde am 2. Oktober 2012 durch das Bundesverkehrsministerium eingeführt.

Was ist aus den alten Planungen zur B 87 geworden?

Die alten Planungen (Planungen zum Raumordnungsverfahren) sind nicht wirkungslos. Teilweise kann auf die umfangreichen Unterlagen zurückgegriffen werden. Raumstrukturelle Untersuchungen, Raumwiderstandskarten, Umweltverträglichkeitsstudien und Sondergutachten können als Planungsgrundlage weiterverwendet, fortgeschrieben bzw. aktualisiert werden.

Um welchen Abschnitt der B 87 geht es in diesem Dialog?

Im Abschnitt zwischen Leipzig und Eilenburg ist der Bereich in Taucha Gegenstand des hier vorgestellten Planungs- und Beteiligungsverfahrens.

Fragen zu den Zwischenergebnissen

Wie verbindlich ist das Ergebnis des Beteiligungsprozesses?

Das Beteiligungsverfahren „B 87 im Dialog“ ist ein freiwilliges Verfahren und dem gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsprozess vorgelagert. Im Ergebnis der Beteiligung können die Empfehlung einer oder mehrerer Trassenvarianten und damit verbundene Abwägungen und Argumente stehen.

Das Beteiligungsverfahren kann rechtlich keine Vorzugsvariante hervorbringen. Die im Beteiligungsverfahren erarbeitete Empfehlung bildet eine zentrale Grundlage für die weitere Planung. Die in den Planungswerkstätten, den Online-Dialogen und in den öffentlichen Bürgerforen gesammelten Erkenntnisse, Argumente und Meinungen fließen ebenso in die weitere Planung ein. Gleichwohl müssen im formalen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren unterschiedliche Alternativen gegeneinander abgewogen und daher auch Streckenverläufe gutachterliche geprüft werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass im Zulassungs- und Genehmigungsverfahren auch Varianten geprüft werden, die im Beteiligungsverfahren bereits begründet abgeschichtet und nicht weiter verfolgt wurden.

Könnte man eine zusätzliche Anschlussstelle an der Autobahn realisieren?

In den Planungswerkstätten wurden unterschiedliche Korridore diskutiert, die für eine Lösung die Einrichtung einer neuen Autobahnanschlussstelle vorsahen. Obwohl dies grundsätzlich möglich ist, mussten diese Ansätze für die B 87n ausscheiden, da der Abstand der Autobahnanschlussstellen auf der A 14 bei Leipzig bereits heute sehr gering ist und eine weitere Anschlussstelle daher den Mindestabstand unterschreiten würde. Eine derartige Variante wäre damit im weiteren Verfahren nicht genehmigungsfähig.

Welche Auswirkung hätte eine bestandnahe Variante auf den Lärm in der Stadt?

Das Planungsziel – eine Entlastung Tauchas vom Durchgangsverkehr – kann mit einer bestandsnahen Variante erfüllt werden. Diese Verkehrsentlastung geht selbstverständlich auch mit einer verringerten Lärmbelastung in den aktuell stark belasteten innerstädtischen Bereichen einher. Bei der in den Planungswerkstätten diskutierten bestandsnahen Variante würde eine Reduktion der Lärmimmissionen einerseits durch einen Tunnel sowie andererseits durch Lärmschutzwände entlang der oberirdisch verlaufenden Trasse realisiert werden.

Warum wird die Ortsumgehung Jesewitz hier nicht mitdiskutiert?

Die Ortsumgehung Jesewitz ist Teil des übergeordneten Planungsverfahrens. Da das Ziel des Beteiligungsverfahrens darin besteht, eine Lösung für Taucha zu finden, ist die Diskussion auf die Streckenabschnitte in und um Taucha fokussiert. Andernfalls wäre eine Vergleichbarkeit und Abwägbarkeit der verschiedenen Lösungen untereinander nicht mehr vollständig gegeben.

Gleichwohl bleibt die Ortsumgehung Jesewitz ein Ziel im weiteren Planungsprozess.

Was versteht man unter „verkehrlicher Wirkung“?

Unter dem Begriff „verkehrliche Wirkung“ versteht man die Auswirkung einer Straßenbaumaßnahme auf die Verkehrsströme in der näheren und weiteren Umgebung. Je nach Streckenverlauf kann von Fachexperten prognostiziert werden, welche Auswirkungen eine neue Straße auf verschiedene Verkehrsarten mit unterschiedlichen Ursprungs- und Zielorten haben wird.

Wieviele Fahrzeuge fahren aktuell durch Taucha?

Die letzten Zählungen in Taucha wurden im Jahr 2016 durchgeführt. Dabei wurde an einem Wochentag über acht Stunden an mehreren Knotenpunkten im Zuge der B 87 gezählt, zusätzlich an einer Stelle über 24 Stunden lang.
Die Auswertung der Verkehrszählung ergab entlang der B 87 durch Taucha ab der Otto-Schmidt-Straße eine Verkehrsbelastung zwischen 16.250 und 20.250 Kfz/24h.
Für den Schwerverkehr (SV) ab 3,5 Tonnen wurden Werte zwischen 1.975 und 2.140 Kfz/24h ermittelt.

Folgende richtungsbezogene Angaben können gemacht werden:

  • Von A 14 in Richtung Eilenburg: 8.050 bis 10.350 Kfz/24h (SV: 1.025 bis 1.210 Kfz/24h)
  • Von Eilenburg in Richtung A 14: 8.325 bis 11.075 Kfz/24h (SV: 930 bis 950 Kfz/24h)

In den Spitzenstunden:
Vormittag:

  • Von A 14 in Richtung Eilenburg: 520 bis 560 Kfz/h (SV: 75 bis 105 Kfz/h)
  • Von Eilenburg in Richtung A 14: 645 bis 875 Kfz/h (SV: 70 bis 80 Kfz/h)

Nachmittag:

  • Von A 14 in Richtung Eilenburg: 700 bis 990 Kfz/h (SV: 45 bis 75 Kfz/h)
  • Von Eilenburg in Richtung A 14: 550 bis 795 Kfz/h (SV: 45 bis 65 Kfz/h)

Warum wird die Nordvariante hier nicht diskutiert?

Lösungsmöglichkeiten mit Varianten nördlich von Taucha wurden von den Teilnehmenden der Planungswerkstätten vorgeschlagen und diskutiert. Bei einer näheren Betrachtung stellte sich heraus, dass eine Variante mit weiträumig nördlichem Verlauf nicht die nötige verkehrliche Wirkung erzielen würden: Sowohl der Pkw- als auch der Schwerlastverkehr aus östlicher Richtung würde voraussichtlich weiterhin entlang der alten B 87 durch Taucha fahren, da die nördliche Umgehung einen zu großen Umweg ohne relevante Zeitersparnis bedeuten würde.

Neben der zu geringen verkehrlichen Wirkung gibt es weitere Gründe, die gegen eine Nordvariante sprechen: So wäre beispielsweise eine Streckenführung über den BMW-Ring nicht möglich.

Warum kann man nicht an die BMW-Allee anschließen?

Ein Anschluss an die BMW-Allee wurde in den Planungswerkstätten u. a. mit dem Ziel diskutiert, insbesondere den Schwerlastverkehr zum BMW-Werk aufzunehmen und damit Taucha zu entlasten. Da es sich bei der BMW-Allee jedoch um eine Erschließungsstraße mit zahlreichen Ampelkreuzungen und Werksauffahrten sowie engen Kurvenradien handelt, kann eine B 87n hier keine sinnvolle Fernverkehrsverbindung nach Leipzig herstellen. Darüber hinaus spricht der weitere Verlauf der Strecke über die Messe Leipzig und die damit zu Messezeiten auftretenden Staus gegen eine Nordvariante.

Kann ein Tunnel unter der neuen Unterführung am Bahnhof gebaut werden?

Eine Untertunnelung der aktuell im Bau befindlichen Bahnunterführung am Bahnhof ist technologisch herausfordernd, wurde von den Fachplanern jedoch als grundsätzlich realisierbar beurteilt. Der genaue Verlauf des Tunnels sowie der Einsatz konkreter Bau-Technologien sind dabei allerdings noch Gegenstand zukünftiger Planungsschritte.

Warum wird die Tauchaer Erklärung nicht berücksichtigt?

Dass eine Variante südlich von Taucha mit erheblichen Widerständen von Bürgerinitiativen und Teilen der umliegenden Bevölkerung einhergeht, ist sowohl den Verantwortlichen des Beteiligungsverfahrens als auch den Teilnehmenden der Planungswerkstatt bekannt. Insofern wird auch die Tauchaer-Erklärung bei der Variantensuche mitdiskutiert und berücksichtigt.

Die Südvariante war doch schon vom Tisch. Warum wird sie jetzt erneut diskutiert?

Planungskorridore südlich von Taucha wurden seitens der Teilnehmenden in den Planungswerkstätten eingebracht und konnten bisher nicht aus Sachzwängen ausgeschlossen werden. Die Teilnehmenden haben sich nicht mehrheitlich dafür ausgesprochen, die südlichen Varianten zu verwerfen. Auch da im weiteren Genehmigungsverfahren rechtlich zwingend mehrere Varianten zu prüfen sind, entschlossen sich die Teilnehmenden der Planungswerkstatt, die Südvariante der Öffentlichkeit im Online-Dialog zur Diskussion zu stellen. Damit besteht auch die Möglichkeit, weitere Argumente für die Verwendung im weiteren Planungsverlauf zu sammeln und ein aktuelles Meinungsbild der Öffentlichkeit zu gewinnen.

Allgemeines

Auf dieser Seite stehen weitere Archivdateien für Sie zum Download bereit.

1. Online-Dialog: Kartendiskussion

(November 2018 – Beendet)

Kartendiskussion

(PDF / 4.93 MB)

1. Online-Dialog: Ihre Hinweise zur Planung

(November 2018 – Beendet)

Hinweise zur Planung

(PDF / 7.85 MB)

2. Online-Dialog: Zwischenergebnisse der Planungswerkstätten

(Mai 2019 – Beendet)

Abschlussergebnisse

B 87n: Leipzig (A 14) – Taucha – Eilenburg und diese Abschnitte sind Teilprojekte von B 87n: Neubau in Sachsen.